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Wer ein Auto oder Motorrad im Straßenverkehr bewegt, benötigt eine spezielle Haftpflichtpolice, die für Schäden haftet, die anderen mit dem Fahrzeug zugefügt werden. Verursacht ein Radfahrer einen Schaden, ist die private Haftpflichtversicherung zuständig. In privaten Haftpflichtversicherungen sind grundsätzlich Schäden aus alltäglichen Gefahren mitversichert. Wie alltäglich ist jedoch ein Schadensfall, der mit einem Boot verursacht wird? Auf dem Wasser verhält es sich ähnlich wie auf der Straße: Wer mit einem Boot ohne Motor oder Segel unterwegs ist, kann in der Regel auf seine Privathaftpflicht zugreifen, wenn er anderen einen Schaden zufügt. Für Segel- und Motorboote ist meist eine Bootsversicherung erforderlich.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Bootsversicherung: warum wird sie gebraucht?
  3. Boote mit und ohne Motor in der Privathaftpflicht
  4. Welche Boote benötigen eine separate Bootsversicherung?
  5. Bootshaftpflicht und Kasko auf dem Wasser
  6. Keine Bootsversicherung ohne vorherigen Vergleich
  7. Verwandte Themen
  8. Weiterführende Links
  9. Privathaftpflicht vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Versicherung für sein Boot ist in Deutschland keine Pflicht! Dennoch ist es für jeden der häufiger mit einem Boot unterwegs ist ratsam.
  • Schäden, die mit Motorbooten verursacht werden, fallen nur bei gelegentlicher Nutzung unter die Leistungen der privaten Haftpflichtpolice.
  • Interessenten an einer separaten Bootsversicherung oder Yachtversicherung sollten erst nach einem Vergleich der Angebote verschiedener Versicherer abschließen.

Bootsversicherung: warum wird sie gebraucht?

Eine Versicherung für das eigene Boot ist in Deutschland keine Pflicht! Dennoch ist es für jeden der häufiger mit einem Boot unterwegs ist ratsam, sich über seinen Versicherungsschutz zu informieren. Denn wer in Deutschland anderen einen Schaden zufügt, ist dem Geschädigten nach §823 BGB zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Kommt es zu einem Sachschaden indem ein anderes Boot oder sogar eine Yacht beschädigt wird, werden schnell hohe Schadensersatzforderungen gestellt. Kommt es zu einem Personenschaden mit daraus resultierender Arbeitsunfähigkeit, werden womöglich lebenslange Behandlungskosten und Renten notwendig. Von daher sollte eine Versicherung – egal ob private Haftpflicht ­oder Bootsversicherung – Schäden in Höhe von mehreren Millionen Euro abdecken.

Boote mit und ohne Motor in der Privathaftpflicht

Allgemein enthalten die Versicherungsbedingungen privater Haftpflichtversicherungen Klauseln, nach denen Versicherer nur für Beschädigungen aufkommen, die anderen Personen durch muskelbetriebene Boote entstehen.

Muskelbetriebene Boote sind Kanus, Kajaks, Tretboote sowie andere Ruder- und Paddelboote. Kommt es durch die Benutzung eines geliehenen oder gemieteten Segelboots oder Windsurfbretts zu einem fremden Sach- oder Personenschaden, übernimmt die Privathaftpflichtversicherung häufig ebenfalls die Regulierung.

Wer mit einem fremden motorbetriebenen Wasserfahrzeug einen Schaden verursacht, ist nur bei gelegentlicher Nutzung durch die private Haftpflicht mitversichert. Eigentümer von Segel- und Motorbooten, die sich vor Schadensersatzforderungen schützen möchten, benötigen eine spezielle Bootsversicherung. Generell sollten Verbraucher vorab die Vertragsbedingungen genau prüfen und gegebenenfalls bei der Versicherung nachfragen, inwieweit Schäden durch Boote versichert sind.

Was ist ein motorisiertes Boot?

Grundsätzlich ist jedes Boot motorisiert, das über einen Elektro- oder Verbrennungsmotor angetrieben wird. Das gilt auch für Segelboote, die meist neben dem Segelantrieb auch über einen Motor verfügen. Wenn in den Versicherungsbedingungen einer Privathaftpflichtversicherung motorisierte Boote oder motorbetriebene Wasserfahrzeuge aufgeführt sind, handelt es sich dabei lediglich um solche Motorboote, für die keine spezielle Fahrerlaubnis erforderlich ist.

Das trifft grundsätzlich auf eigene Boote mit einer Motorleistung von bis zu 15 PS zu sowie auf gemietete, fahrerlaubnisfreie Motorboote in einigen Wassersportregionen. Hier muss in der Regel keine eigene Bootsversicherung abgeschlossen werden.

Wann ist die Nutzung motorisierter Boote gelegentlich?

Schäden, die mit Motorbooten verursacht werden, fallen nur bei gelegentlicher Nutzung unter die Leistungen der privaten Haftpflichtpolice. Bei regelmäßiger sowie häufiger Nutzung fremder Motorboote, werden verursachte Schäden in der klassische Privathaftpflicht nicht übernommen.

Die Begriffe „gelegentlich“, „regelmäßig“ und „häufig“ sind hinsichtlich ihrer Auslegung jedoch nicht eindeutig. Wer auf der sicheren Seite sein will, sollte direkt beim Versicherungsunternehmen nachfragen. Wer ein Motorboot mietet oder leiht, das ohne einen Sportbootführerschein gefahren werden darf, sollte auch prüfen, ob für das Boot durch den Vermieter eine Bootsversicherung besteht.

Welche Boote benötigen eine separate Bootsversicherung?

Gesetzlich vorgeschrieben ist der Abschluss einer Bootsversicherung in Form einer Haftpflicht in Deutschland nicht. Wer ein Motorboot besitzt oder häufiger das Boot eines anderen Eigentümers nutzt und dabei Fremdschäden verursacht, muss für diesen Schaden aufkommen. Besteht für das Motorboot keine Bootshaftpflichtversicherung, haftet der Fahrer oder Verantwortliche mit seinem privaten Einkommen und Vermögen für die Regulierung des Schadens.

Schäden an teuren Frachtschiffen oder Gewässerschäden, die durch eine kleine Unachtsamkeit verursacht werden, können enorm teuer sein. Daher ist der Abschluss einer Bootshaftpflichtversicherung empfehlenswert. In vielen Ländern, zum Beispiel in Italien und Kroatien, dürfen Motorboote nur gefahren werden, wenn eine Bootshaftpflichtversicherung besteht. Vor einer Reise in entsprechende Länder sollte geklärt werden, ob eine Versicherung benötigt wird.

Bootshaftpflicht und Kasko auf dem Wasser

Zur Bootsversicherung gehören drei Komponenten, die optional abgeschlossen werden können. Die wichtigste Absicherung ist die Bootshaftpflichtversicherung. Sie kommt für Schäden anderer auf, die durch den Fahrer des Bootes verursacht werden. Um auch einen Schadensfall am eigenen Boot zu versichern, ist wie bei einem Auto der Abschluss einer Bootskaskoversicherung erforderlich.

Kaskoversicherungen für Boote sind relativ teuer. Der Abschluss lohnt sich daher nur für Boote mit einem hohen Wert. Die dritte Variante unter den Bootsversicherungen ist die Skipper-Haftpflichtversicherung. Sie versichert den Bootsführer gegen Schadensersatzansprüche Dritter und ist die richtige Absicherung für Wassersportler, die regelmäßig Boote mieten oder leihen.

Keine Bootsversicherung ohne vorherigen Vergleich

Vorab sollten Bootsführer stets prüfen, ob eine eigenständige Bootsversicherung notwendig ist. Häufig lassen sich Motor- oder Segelboote auch in der privaten Haftpflichtpolice versichern, indem diese erweitert wird. Fragen Sie hierzu einfach bei Ihrem Versicherer nach. Dabei können sich die Leistungen verschiedener Versicherer stark unterscheiden. Es ist deshalb ratsam, einen Privathaftpflicht-Vergleichdurchzuführen.

Auch Interessenten an einer separaten Bootsversicherung oder Yachtversicherung sollten erst nach einem Vergleich der Angebote verschiedener Versicherer abschließen. Kosten und Leistungen unterscheiden sich sowohl bei Kasko- als auch bei der Haftpflichtpolice. Bei vielen Anbietern ist diese Police auch unter dem Namen Wassersportversicherung zu finden.

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