Kur und Reha für Privatversicherte
Stand: 11.06.2025
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Ein Anspruch auf Kur oder Reha besteht in der privaten Krankenversicherung (PKV) nicht automatisch. Wer in die PKV wechselt, sollte daher auf leistungsstarke Tarife achten.
Das Wichtigste in Kürze
- Privat Krankenversicherte müssen spezielle Klauseln für Kuren und Rehabilitationen in ihren Verträgen einschließen.
- Die PKV zahlt dann, wenn die gesetzliche Renten- oder Unfallversicherung die Kosten ablehnt oder nur zum Teil übernimmt.
- Voraussetzung für eine Kostenübernahme durch die PKV ist die medizinische Notwendigkeit.
Reha und Kur sind kein Standard in der PKV
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung sehen die privaten Krankenversicherungen eine Übernahme von Kur oder Reha grundsätzlich nicht vor. Diese Leistungen müssen Sie mit Ihrer PKV gesondert vereinbaren. Entweder wählen Sie eine Krankenvollversicherung mit umfangreichen Top-Leistungen, die auch Kuren oder Reha übernimmt, oder Sie wählen eine Zusatzversicherung zu Ihrem Vertrag hinzu, die speziell diese Kosten abdeckt.
Je nach Tarif erstattet Ihnen dann die PKV die Kosten für Kur oder Reha entweder ganz oder nur anteilig.
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Reha und Kur: Was ist der Unterschied?
Die Kur dient der Vorbeugung. Sie soll Ihnen helfen, sich zu erholen und verhindern, dass Beschwerden schlimmer werden.
Die Rehabilitation oder Reha findet nach einer Erkrankung oder Operation statt. Sie soll die Gesundheit wiederherstellen. Eine Reha kann beispielsweise nach einer Hüftoperation stattfinden, weil die Patienten nach dem Aufenthalt im Krankenhaus noch nicht wieder fit genug sind.
Wer bezahlt die Reha?
Auch wenn die private Krankenversicherung eine Reha laut Vertrag wenigstens zum Teil bezahlt, wird sie prüfen, ob ein Sozialleistungsträger die Rehamaßnahme übernimmt. Die PKV bezahlt Reha-Kosten nur, wenn einer dieser Sozialleistungsträger oder Versicherungen nicht in der Pflicht ist oder die Kosten nur zum Teil bezahlt, so dass ein Eigenanteil übrigbleibt.
Zu diesen Kostenträgern können zählen:
- Deutsche Rentenversicherung: Die Rentenversicherung bezahlt Reha-Maßnahmen, wenn dadurch die Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt wird, also damit Sie nach einer schweren Krankheit wieder arbeiten können. Die Übernahme der Reha-Kosten hängt unter andere davon ab, wie lange Sie bereits in die Rentenversicherung einbezahlt haben. Je nach Reha-Leistung können dies beispielsweise 5 oder 15 Jahre sein.
- Gesetzliche Unfallversicherung: Leiden Angestellte unter einer Berufskrankheit oder haben sie einen Arbeitsunfall erlitten, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten einer medizinischen Rehabilitation. Diese kann stationär in speziellen Reha-Kliniken erfolgen oder ambulant beispielsweise als Physiotherapie. Die gesetzliche Unfallversicherung springt aber immer nur dann ein, wenn der Unfall oder die Krankheit berufsbezogen ist, nicht nach einem Unfall in der Freizeit. Gesetzlich versichert sind vor allem Angestellte. Dazu kommen bestimmte weitere Personengruppen, beispielsweise Kinder, Schüler und Studenten.
Private Unfallversicherung
Manche Tarife der privaten Unfallversicherung bezahlen ebenfalls Rehas. Wie hoch diese Zuschüsse ausfallen und welche Bedingungen gelten, unterscheidet sich von Versicherer zu Versicherer. Die Versicherungen stellen auch manchmal einen Reha-Manager zur Verfügung, der Patienten nach einem Unfall bei der Suche nach der besten Reha-Klinik oder bei der Entscheidung für Reha-Maßnahmen berät.
Selbstständige sollten auf Extra-Schutz achten
Selbständige zahlen oft weder in die gesetzliche Rentenversicherung ein noch gilt für sie die gesetzliche Unfallversicherung. Sie sollten daher besonders auf PKV-Tarife achten, die eine Reha mitversichern.
Was bezahlt die PKV?
Laut Verband der privaten Krankenversicherung ist eine Reha als Anschlussheilbehandlung (AHB) unproblematisch, sofern sie medizinisch notwendig ist und keine andere Versicherung die Kosten übernimmt.
Eine Anschlussheilbehandlung wird nach einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus verordnet, damit die Patienten vollständig gesund werden. Dies kann beispielsweise der Fall nach einer Krebsoperation oder einem Schlaganfall sein. Eine Anschlussheilbehandlung wird meist stationär in einem Krankenhaus durchgeführt. In der PKV muss die Anschlussheilbehandlung gesondert genehmigt werden. Dazu stellt die PKV ein eigenes Formular bereit. Patienten müssen sich in der Regel aber nicht darum kümmern, denn dies erledigt der Sozialdienst der behandelnden Klinik.
Für andere Formen der Reha sollten Sie immer Ihren Versicherungsvertrag prüfen. Die PKV übernimmt Kuren und Reha nicht automatisch.
Keine Übernahme von Mutter-Kind-Kur
Auch Mutter-Kind-Kuren (die auch von Vätern beansprucht werden können) werden von der PKV grundsätzlich nicht übernommen. Ein Anspruch besteht nur in der gesetzlichen Krankenkasse. Ist das Kind privat versichert, das an der Kur teilnehmende Elternteil aber gesetzlich, bezahlt die Krankenkasse die Kur.
Kur und Reha für Beamte
Beamte erhalten von ihrer Beihilfestelle Zuschüsse für Reha-Maßnahmen und Kuren. Dafür sind in der Regel einige Voraussetzungen zu erfüllen. So muss die Reha vorher von der Beihilfestelle genehmigt werden und ein Amtsarzt oder Gutachter muss die Notwendigkeit der Reha feststellen. Genaueres regeln die Beihilfeverordnungen von Bund und Ländern. Manche Reha-Therapien sind auch ohne vorherige besondere Genehmigung möglich, zum Beispiel die Anschlussheilbehandlung.
Die Beihilfestelle übernimmt aber nicht alle Kosten einer Reha. Es bleibt ein Eigenanteil übrig, den Beamte selbst bezahlen müssen oder über ihre private Krankenversicherung abrechnen können. Damit die PKV aber Reha und Kuren bezahlt, sind auch in der PKV für Beamte spezielle Tarife notwendig.
Kur und Reha beantragen
Die private Krankenversicherung bezahlt eine Kur oder Reha grundsätzlich nur, wenn kein anderer Kostenträger infrage kommt. So gehen Sie am besten vor:
- Die Reha oder Kur muss medizinisch begründet sein. Sie benötigen daher ein Attest oder eine Verschreibung vom Arzt oder von der Ärztin. Diese helfen in der Regel auch bei Ausfüllen des Antrags.
- Klären Sie zuerst, ob die Rentenversicherung oder unter Umständen die gesetzliche Unfallversicherung die Reha übernimmt.
- Falls weder Renten- noch Unfallversicherung als Kostenträger infrage kommt, prüfen Sie, ob Sie einen Tarif mit Ihrer PKV vereinbart haben, der die Kostenübernahme in diesem Fall regelt.
In jedem Fall ist es am sinnvollsten, sich direkt mit Ihrer privaten Krankenversicherung in Verbindung zu setzen, wenn Ihr Arzt Ihnen eine Reha empfiehlt. Je früher Sie Kontakt aufnehmen, umso besser: So vermeiden Sie Irrtümer und sparen im Endeffekt Zeit.
Eine rechtzeitige Abstimmung mit Ihrer Krankenversicherung erleichtert es Ihnen auch, die Kosten abzuschätzen, die Sie später bezahlen müssen. Denn als Privatpatient müssen Sie die Rechnung Ihrer Reha zuerst selbst bezahlen und reichen diese dann zur Erstattung bei Ihrer PKV ein. Diese Kosten können mehrere Tausend Euro betragen. Möglicherweise kann die Reha-Einrichtung die Kosten auch direkt mit der PKV mittels einer Kostenübernahmeerklärung abrechnen. Fragen Sie Ihre private Krankenversicherung, ob dies möglich ist.
Widerspruch bei Ablehnung
Lehnen die Kostenträger oder Ihre PKV die Übernahme der Reha-Kosten ab, können Sie Widerspruch einlegen. Hat der Widerspruch keinen Erfolg, können Sie unter Umständen sogar Klage vor dem Sozialgericht einreichen. Darauf weist die Verbraucherzentrale hin.
Lesen Sie hier, welche Möglichkeiten Sie grundsätzlich haben, wenn die PKV die Kostenübernahme ablehnt.