Das Kind privat oder gesetzlich versichern?
Stand: 13.06.2025
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Wenn ein Elternteil privat, der andere aber gesetzlich krankenversichert ist, stellt sich oft die Frage, wie die Kinder krankenversichert werden sollen. Die Familienversicherung der Krankenkassen ist zwar kostenlos, aber nicht immer möglich. Eine private Krankenversicherung (PKV) lohnt sich oft auch für Kinder.
Das Wichtigste in Kürze
- Privat versicherte Eltern müssen ihr Kind privat versichern, gesetzlich versicherte Eltern können ihre Kinder kostenlos mitversichern.
- Über die Nachversicherung haben Kinder einen einfachen Zugang zur PKV.
- Die PKV für Kinder ist meist nicht teurer als eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung.
Wie lassen sich Kinder versichern?
Ob sich Kinder gesetzlich oder privat versichern lassen, hängt grundsätzlich vom Versicherungsstatus der Eltern ab.
Beide Eltern sind gesetzlich krankenversichert
In diesem Fall wird das Kind kostenlos in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen.
Beide Eltern sind privat versichert
Sind beide Eltern Mitglied einer privaten Krankenversicherung, kommt das Kind in die PKV.
Kindernachversicherung in der PKV
Neugeborene werden mit der Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung in der privaten Krankenversicherung aufgenommen, wenn der Antrag innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt erfolgt. Ein Elternteil muss außerdem seit mindestens drei Monaten beim aktuellen Versicherer privat versichert sein.
Ohne Trauschein: Ein Elternteil ist privat versichert, eines gesetzlich
Hier können die Eltern entscheiden, ob sie ihr Kind privat versichern oder kostenlos in der gesetzlichen Familienversicherung aufnehmen lassen.
Mit Trauschein: Ein Elternteil privat versichert, eines gesetzlich
Sind die Eltern verheiratet, lässt sich das Kind grundsätzlich privat versichern. Nur die Möglichkeit der kostenlosen Familienversicherung ist eingeschränkt.
- Der privat versicherte Elternteil verdient mehr als der gesetzlich versicherte und hat ein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze: Das Kind kann privat versichert werden oder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die kostenlose Familienversicherung ist nicht möglich. Für die freiwillige Mitgliedschaft gilt aber eine Voraussetzung: Der gesetzlich versicherte Elternteil muss in den letzten fünf Jahren vor der Geburt für mindestens 24 Monate oder direkt vor der Geburt mindestens 12 Monate gesetzlich versichert gewesen sein.
- Ist das Einkommen des privat versicherten Ehepartners niedriger als das des gesetzlich versicherten oder liegt das Gehalt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze, ist die kostenlose Mitversicherung in der Familienversicherung möglich. Alternativ kann das Kind auch privat versichert werden.
Was ist besser: Kind freiwillig gesetzlich oder privat versichern?
Die private Krankenversicherung bietet ihren Mitgliedern meist eine bessere Versorgung als die gesetzlichen Krankenkassen. Diese Vorzüge kommen auch Kindern zugute. Zudem ist die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung nicht günstiger als die PKV für Kinder. Eher im Gegenteil: Der Mindestbeitrag der freiwilligen GKV liegt 2025 bei rund 250 Euro. Die Tarife für Kinder in der PKV liegen oft zwischen 100 und 200 Euro.
Versicherung des Kindes
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Vorteile
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Nachteile
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Private Krankenversicherung | Bessere Leistungen als in der gesetzlichen Krankenversicherung. | Keine kostenlose Mitversicherung bei den Eltern möglich. | |
Günstige Prämien für Kinder. |
Versicherung des Kindes
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Vorteile
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Nachteile
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Gesetzliche Krankenkasse | Kostenlose Mitversicherung durch Eltern möglich. | Hoher Monatsbeitrag, wenn das Kind als freiwilliges Mitglied versichert ist. | |
Im Vergleich zur privaten Krankenversicherung schlechtere Leistungen. |
Krankenzusatzversicherung
Auch gesetzlich versicherte Kinder müssen auf Extra-Schutz nicht verzichten. Mit einer Krankenhauszusatzversicherung sichern Sie dem Nachwuchs ein Ein- oder Zweibettzimmer, falls Ihr Kind einmal ins Krankenhaus muss. Eine Zahnzusatzversicherung empfiehlt sich, wenn Sie Ihrem Kind später beispielsweise eine hochwertigere Zahnspange gönnen wollen.
Kinder von Beamten privat oder gesetzlich versichern?
In den meisten Fällen werden Beamte ihre Kinder privat versichern. Beamte erhalten vom Dienstherrn Beihilfe, das heißt der Staat bezahlt einen Teil der Kosten für Beamte im Krankheitsfall. Die Beihilfe beträgt mindestens 50 Prozent. Die übrigen Kosten müssen über eine Restkostenversicherung abgedeckt werden, also eine private Krankenversicherung für Beamte.
Beihilfe auch für Kinder
Auch Kinder sind beihilfeberechtigt. Bundesbeamte erhalten für ihre Kinder sogar eine Beihilfe in Höhe von 80 Prozent. Für Beamte auf Landesebene gelten die jeweiligen Beihilfevorschriften der Bundesländer.
Beträgt die Beihilfe für Kinder 80 Prozent, müssen nur noch 20 Prozent der restlichen Kosten über die private Krankenversicherung abgedeckt werden. Das macht die PKV für Kinder besonders günstig. In diesem Fall lohnt sich für Beamte meistens die PKV.
Nicht jedes Bundesland gewährt Kindern von Beamten aber ohne Weiteres Beihilfe. Zumindest Hessen verlangt einen Nachweis, dass eine Familienversicherung in der GKV nicht möglich ist, wenn ein Ehepartner gesetzlich versichert ist.
Ob sich ein Kind kostenlos in der GKV versichern lässt, hängt von Gehalt und Versicherungsstatus der Eltern ab:
Überblick: Wie können Beamte ihre Kinder versichern?
Status der Eltern
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Status der Kinder
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Beide Eltern sind Beamte. | Kinder werden privat krankenversichert. |
Ein Elternteil ist Beamter, der andere ist gesetzlich krankenversichert. | Kinder lassen sich in der Familienversicherung oder privat versichern. |
Ein Elternteil ist Beamter, der Sold ist höher als die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG). Der andere Elternteil ist gesetzlich krankenversichert und hat ein niedrigeres Gehalt als der verbeamtete Elternteil. | Kinder lassen sich privat versichern oder werden freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse. |
Die kostenlose Familienversicherung kann sich grundsätzlich für Beamte lohnen, die nur eine niedrigere Besoldung erhalten und mehrere Kinder haben. Sie müssten in der PKV für jedes Kind einen separaten kostenpflichtigen Vertrag abschließen.