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Neue Stundungsregeln für Kredite wegen der Coronakrise

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Die Corona-Pandemie hat Wirtschaft und Gesellschaft fest im Griff. Viele Unternehmen haben bereits Kurzarbeit verordnet, so dass Mitarbeiter weniger verdienen. Wer deswegen Schwierigkeiten mit der Ratenzahlung für laufende Kredit hat, kann mit seiner Bank eine Stundung vereinbaren. Wir erklären, wer von den Regelungen profitiert und wie Kreditnehmer vorgehen sollten.

Welche Kreditverträge sind betroffen?

Laut Gesetz gilt der Anspruch auf Stundung für Verbraucherdarlehen, die vor dem 15. März aufgenommen wurden. Die Regelung gilt für Ratenkredite ebenso wie für Baufinanzierungen. Entscheidend ist, dass der Kredit als Privatperson aufgenommen wurde. Unternehmenskredite sind bislang noch nicht von den neuen Stundungsregelungen betroffen. Allerdings können diese bei Bedarf auf Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern ausgeweitet werden.

Dürfen Kreditnehmer die Ratenzahlungen einfach einstellen?

Nein, Kreditnehmer sollten stattdessen das Gespräch mit ihrer Bank suchen. Wer nachweist, dass er wegen der Auswirkungen der Coronakrise unverschuldet in Zahlungsschwierigkeiten geraten ist, hat einen gesetzlichen Anspruch auf die Stundung seiner Kreditraten. „Der Verbraucher muss darlegen, dass ohne die Stundung sein Lebensunterhalt oder der seiner unterhaltsberechtigten Personen gefährdet wäre“, erklärt das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz.

„Verbraucher sollten so bald wie möglich Kontakt zu ihrer Bank oder Sparkasse aufnehmen, um ihre durch die Pandemie eingetretenen Einnahmeausfälle nachzuweisen“, heißt es in einer am Donnerstag veröffentlichten Mitteilung der Deutschen Kreditwirtschaft.

Wie lange können die Ratenzahlungen ausgesetzt werden?

Laut Gesetz gelten die Regelungen für die drei Monate vom 1. April bis zum 30. Juni. Falls es erforderlich sein sollte, kann die Bundesregierung eine Verlängerung der Stundungsregeln bis zum 30. September verordnen.

Entstehen durch die Stundung zusätzliche Kosten?

Durch die Stundung geraten Kreditnehmer nicht Zahlungsverzug. Sie müssen deshalb auch keine Verzugszinsen zahlen und es entstehen ihnen durch die Stundung auch darüber hinaus keine Mehrkosten. Sie müssen die Zahlungen nach Ablauf des Stundungszeitraums aber nachholen. Damit dann keine doppelten Ratenzahlungen auf sie zukommen, verlängert sich der Kreditvertrag durch die Stundung um 3 Monate.

Was gilt bei Krediten mit mehr als einem Kreditnehmer?

Es genügt, dass einer der Kreditnehmer die gesetzlichen Voraussetzungen für die Stundung erfüllt, um die Ratenzahlung aussetzen zu dürfen. Die Bank darf den gestundeten Betrag nicht von den anderen Darlehensnehmern verlangen.

Können Ratenzahlungen auch reduziert statt ausgesetzt werden?

Das Gesetz sieht nur das komplette Aussetzen fälliger Zahlungen vor. Einen Rechtsanspruch auf Reduzierung der Monatsrate haben Darlehensnehmer also nicht. Grundsätzlich steht es Banken und Kreditnehmern aber frei, gemeinsam Regelungen zu treffen, die von den gesetzlichen Stundungsregeln abweichen. Laut dem Baufinanzierungsvermittler Interhyp zeigen sich viele Banken in der aktuellen Lage auch sehr kulant, wenn Kunden ihren Tilgungssatz und damit ihre Rate reduzieren möchten.