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Dashcam im Auto: Ständige Videoüberwachung unzulässig

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

München – Wer eine Dashcam in seinem Auto montiert, darf diese nicht zur Videoüberwachung nutzen, um zum Beispiel sein eigenes geparktes Auto und die Umgebung zu filmen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor (Az.: 1112 OWi 300 Js 121012/17).

Demnach verstößt das anlasslose und fortlaufende Filmen gegen das Bundesdatenschutzgesetz und verletzt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung Dritter, so die Richter. Verhandelt wurde der Fall einer 52-jährigen Frau, deren geparkter Wagen von einem unbekannten Fahrzeug beschädigt wurde. Bei der Polizei lieferte sie Filmmaterial von zwei im Auto angebrachten Videokameras als Beweismittel ab. Als Folge wurde gegen die Frau ein Bußgeldverfahren eingeleitet, in dessen Verlauf die 52-Jährige zu einer Geldbuße von 150 Euro verurteilt wurde.

Private Videoüberwachung im öffentlichen Raum unzulässig

Die Argumentation der Richter: Eine permanente Überwachung des öffentlich Raumes durch Privatbürger ist nicht zulässig, weil dadurch Unbeteiligte zu schwerwiegend in ihren Rechten verletzt werden.