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Rückwärtssuche

Wer von einer unbekannten Nummer angerufen wurde und nicht rangehen konnte oder wollte, kann mithilfe der sogenannten Rückwärtssuche – auch als Inverssuche bezeichnet – herausfinden, wer angerufen hat. Die oder der Angerufene muss lediglich die entsprechende Telefonnummer angeben und erhält in vielen Fällen Informationen zu der dazugehörigen Person oder Firma.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Wozu ist die Rückwärtssuche gut?
  3. Die Alternativen zur klassischen Rückwärtssuche: Google und Facebook
  4. Kann ich verhindern, dass ich per Rückwärtssuche gefunden werde?
  5. Verwandte Themen
  6. Weiterführende Links
  7. Jetzt Internet-Angebote vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit der Rückwärtssuche lässt sich herausfinden, wer hinter einer unbekannten Telefonnummer steckt.
  • Die Rückwärtssuche ist seit 2004 gestattet und hilft dabei zu erfahren, ob eine Telefonnummer seriös ist.
  • Wer nicht möchte, dass sich Daten zur persönlichen Nummer über die Rückwärtssuche finden lassen, kann sich an den jeweiligen Anbieter wenden und dem widersprechen.
  • Ein Rückwärtssuche kostenlos durchzuführen, funktioniert online unter anderem bei verschiedenen Telefonbuchportalen.

Wozu ist die Rückwärtssuche gut?

In der heutigen Zeit sind zahlreiche Szenarien denkbar, in denen Personen nicht oder zumindest nicht sofort zurückrufen wollen, wenn sie eine ihnen unbekannte Nummer in ihrer Anrufliste sehen. Einerseits könnte es sich um einen unliebsamen Werbeanruf oder um eine Meinungsumfrage handeln. Andererseits besteht bei unbekannten Nummern immer ein gewisses Risiko, dass am anderen Ende der Leitung betrügerische Personen oder Unternehmen sitzen. Es ist natürlich ebenso denkbar, dass die angerufene Person gerade einige Bewerbungen geschrieben hat und wissen möchte, welches Unternehmen angerufen hat, um sich auf das Gespräch vorbereiten zu können.

Besonderer Hinweis: Wenn eine fremde Nummer aus dem Ausland anruft und das Telefon nur kurz klingelt, handelt es sich möglicherweise um einen sogenannten Pinganruf, hinter denen in der Regel kriminelle Banden stecken. Wer zurückruft, landet bei einer kostenpflichtigen Hotline oder schließt wohlmöglich sogar ein teures Abo ab.

Das Ziel einer Rückwärtssuche besteht darin, die Inhaberin oder den Inhaber einer spezifischen Rufnummer ausfindig zu machen. Bei einer solchen Rufnummer-Rückverfolgung geht es meist darum, herauszufinden, ob die Nummer seriös ist. Via Rückwärtssuche lassen sich sowohl private und gewerbliche Festnetz- sowie Mobilfunknummern als auch Sonderrufnummern überprüfen.

Wie funktioniert eine Rückwärtssuche im Detail?

Eine Rückwärtssuche können Angerufene online bei zahlreichen Anbietern kostenlos durchführen. Entsprechende Datenbanken stellen sowohl Telefon- und Branchenbücher als auch manche Mobilfunkprovider auf ihren Webseiten zur Verfügung. Zu den bekanntesten Vertretern gehören:

Wer herausfinden möchte, zu wem eine Telefonnummer gehört, gibt diese einfach in die dafür vorgesehene Suchmaske ein. Ist zu der Nummer ein Datensatz vorhanden, zeigt das Portal den Namen und gegebenenfalls die Adresse der Person oder des Unternehmens an, der oder dem sich die Nummer zuordnen lässt.

Allerdings umfassen die Datenbanken der Anbieter nicht alle Telefonnummern – vor allem deshalb, weil manche Menschen die Rückwärtssuche ihrer Nummer nicht erlauben. Daher kann es ebenso passieren, dass die Suche zu keinem Ergebnis führt.

Schon gewusst? Über ausländische Online-Telefonbücher funktioniert die Rückwärtssuche auch international. Dazu müssen Sie lediglich herausfinden, zu welchem Land die Vorwahl gehört. Darüber hinaus gibt es spezielle – in der Regel kostenpflichtige – Dienste für die Telefonnummer-Rückwärtssuche ausländischer Nummern.

Rückwärtssuche auch via App möglich: Anrufe auf dem Smartphone automatisch erkennen

Ob Rückwärtssuche für eine Handynummer oder einen Anruf aus dem Festnetz: Mittlerweile lässt sich auch via Gratis-App überprüfen, wer hinter einer unbekannten Nummer steckt. Nach dem Download einer entsprechenden Anwendung – beispielsweise von Das Örtliche oder Das Telefonbuch – aus dem App Store von Apple oder dem Play Store von Google identifiziert die App unbekannte Nummern in Echtzeit. Neben der Live-Telefonrückverfolgung beinhalten derartige Applikationen für gewöhnlich auch einen Spam-Schutz, der bei dubiosen Anrufen Alarm schlägt.

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Die Alternativen zur klassischen Rückwärtssuche: Google und Facebook

Eine unbekannte Nummer auf dem Telefon via Rückwärtssuche zu identifizieren, funktioniert nicht immer. Dies gilt vor allem für Meinungsforschungsinstitute und Werbe- sowie Spamanrufe. Wenn eine gewöhnliche Rufnummer-Rückverfolgung zu keinem Ergebnis führt, empfiehlt es sich, die Nummer alternativ bei Google und/oder Facebook einzugeben.

Tippen Sie die unbekannte Nummer bei Google ein, zeigt Ihnen die Suchmaschine Seiten an, auf denen die Rufnummer vorkommt. Schließlich haben viele Personen ihre Telefonnummer schon einmal irgendwo im Internet hinterlassen – beispielsweise, weil sie eine eigene Website betreiben. Die Google-Suche führt zwar in der Regel zu vielen Ergebnissen, die aber nicht immer so detaillierte Informationen wie die speziellen Rückwärtssuche-Portale bieten. Falls die Nummer woanders nicht auffindbar ist, stellt sie dennoch eine gute Anlaufstelle dar.

Über Facebook lässt sich ebenfalls manchmal herausfinden, wer Inhaberin beziehungsweise Inhaber einer bestimmten Rufnummer ist. Das soziale Netzwerk zeigt sowohl Profile, in denen die Nummer angegeben ist als auch Beiträge, in denen sie erwähnt wird, an. Die Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Besitzerin oder der Besitzer des dazugehörigen Accounts dies so eingestellt hat.

Besonderer Hinweis: Es gibt im Internet auch verschiedene Foren, in denen Betroffene unseriöse Rufnummern hinterlegen, um andere Nutzerinnen und Nutzer zu warnen.

Kann ich verhindern, dass ich per Rückwärtssuche gefunden werde?

Noch bis 2004 war die Rückwärtssuche hierzulande aus datenschutzrechtlichen Gründen verboten. Seit 2005 ist sie in Deutschland jedoch offiziell erlaubt. Die genauen Bedingungen regelt das Telekommunikationsgesetz (TKG) in Paragraf 105. Dort heißt es: „Die Telefonauskunft über Rufnummern von Teilnehmern darf nur erteilt werden, wenn diese in angemessener Weise darüber informiert worden sind, dass sie der Weitergabe ihrer Rufnummer widersprechen können und von ihrem Widerspruchsrecht keinen Gebrauch gemacht haben.“

Besonderer Hinweis: Seit Dezember 2021 gilt eine aktualisierte Fassung des Gesetzes, in welcher der Paragraph in dieser Form nicht mehr vorkommt. Dennoch ist die Rückwärtssuche weiterhin gestattet.

Prinzipiell dürfen nur diejenigen Daten zu Telefonnummern herausgegeben werden, die sich auch in Telefonbuchverzeichnissen finden lassen. Wer eingetragen ist, aber nicht möchte, dass die eigene Telefonnummer per Rückwärtssuche gefunden wird, kann dem widersprechen. Dafür ist es notwendig, sich an den Anbieter mit dem Eintrag zu wenden.

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