Zessionskredit
Der Zessionskredit ist ein kurzfristiger Kredit, bei dem das Abtreten von Forderungen oder Rechten von Kreditnehmer an Kreditgeber als Kreditsicherheit dient.
- Forderungen werden übertragen
- Rechte des Kreditnehmers
- Anwendung von Zessionskrediten
- Stille und offene Zessionskredite
- Voraussetzungen für einen Zessionskredit
- Verwandte Themen
Das Wichtigste in Kürze
- Wenn zwischen einem Gläubiger und einem Schuldner offene Forderungen existieren, können diese an eine dritte Person abgetreten werden. Das bezeichnet man als Zession.
- Die Zession kann offen (der Schuldner wird über die Zession informiert und zahlt direkt an den neuen Gläubiger) oder still (der Schuldner zahlt weiterhin an den alten Gläubiger und weiß nicht, dass eine Abtretung stattfand) sein.
Forderungen werden übertragen
Bei einem Zessionskredit werden Forderungen oder Rechte gegenüber Dritten (Drittschuldner) vom bisherigen Gläubiger (Kreditnehmer, Zedent, Sicherungsgeber) auf einen anderen (Kreditgeber, Zessionar, Sicherungsnehmer) übertragen. Sollten sämtliche Forderungen abgetreten werden, ist von einer Globalzession die Rede. Wenn nur ein bestimmter Teil der Forderungen abgetreten wird, handelt es sich um eine Mantelzession.
Rechte des Kreditnehmers
Die Absicherung bei einem Zessionskredit findet nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch sicherheitshalber statt. Das bedeutet, dass dem Kreditinstitut für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners die Ansprüche gegenüber dem Kunden gesichert werden. Rechtlich gesehen bleibt der Kreditnehmer auch bei einem Zessionskredit wirtschaftlicher Gläubiger der Rechte beziehungsweise Forderungen. Der Kreditgeber wird lediglich zum rechtlichen, treuhänderischen Gläubiger und hat ein bedingtes Verwertungsrecht, das auf die Höhe der Kreditverpflichtung beschränkt ist. Wenn der Kredit vollständig getilgt ist, muss die Bank die sicherungsweise abgetretenen und noch nicht eingegangenen Forderungen an den Kreditnehmer übertragen.
Anwendung von Zessionskrediten
Wenn eine Firma eine Forderung gegen eine andere Firma hat, kann sie diese Forderung zur Absicherung eines neuen Kredites (Zessionskredit) an das Kreditinstitut abtreten, das den Kredit gewährt. Ein Zessionskredit wird oftmals dann angewandt, wenn der Kreditnehmer über keine anderen Sicherheiten verfügt – im Fall eines Unternehmens wären dies beispielsweise ein Fuhrpark oder Maschinen. Die Zession tritt bei einer Nichteinlösung des Kredits in Kraft. In diesem Fall muss der Schuldner des Kreditnehmers ihr Geld an den Kreditgeber des Schuldners zahlen und nicht an den Schuldner selbst. Wenn der Schuldner im Laufe der Zession wieder zahlungsfähig wird, kann die Zession abgebrochen werden und der Schuldner seine Zahlungen gegenüber dem Kreditgeber wieder selbst übernehmen. Andersherum fließen auch die Gelder des Schuldners wieder an ihn selbst und nicht mehr an seinen Kreditgeber.
Stille und offene Zessionskredite
Es gibt zwei Arten Zession:
- Offene Zession bedeutet, dass der Drittschuldner durch eine Abtretungsanzeige darüber in Kenntnis gesetzt wird, dass eine Sicherungsabtretung stattgefunden hat. Daraufhin kann der Drittschuldner nur noch an den Gläubiger der Darlehensforderung – also der Bank – schuldbefreiend Zahlungen leisten.
- Bei einer stillen Zession hingegen wird der Drittschuldner nicht über die Sicherungsabtretung informiert und leistet daher weiterhin schuldbefreiend Zahlungen an den Darlehensnehmer. Jener ist wiederum dazu in der Pflicht, die Zahlungen an den Kreditgeber weiterzugeben.
Eine stille Zession hat den Vorteil, dass das Ansehen des Kreditnehmers beim Drittschuldner nicht geschadet wird.
Voraussetzungen für einen Zessionskredit
Voraussetzung zur Gewährung eines Zessionskredites ist eine ausgezeichnete und zweifelsfreie Bonität des Kreditnehmers sowie des Drittschuldners. Als zusätzliche Sicherheit kann die Bank auch eine Bürgschaft einfordern. Der maximale mögliche Kreditbetrag liegt bei 80 Prozent der Forderung. Abhängig davon, wie die Bonitätsprüfung ausfällt, kann auch ein geringerer Prozentsatz festgelegt werden.
Weitere Voraussetzungen sind:
- die Abtretbarkeit der Forderung
- die Durchsetzbarkeit der Forderung auf dem Rechtsweg im Ausland
- das Inkasso der Forderung bei Fälligkeit.
Sollte die Forderung diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können offene Risiken über eine Kreditversicherung oder das Stellen von Zusatzsicherheiten abgedeckt werden.
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