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Wunschkennzeichen: Vorgaben & Reservierung

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Wunschkennzeichen sind in Deutschland, im Gegensatz zu anderen Ländern, nur bedingt möglich. Während es in den USA im jeweiligen Bundesstaat keine regionale Zuordnung gibt, sind in Deutschland die Kennbuchstaben des jeweiligen Zulassungsbezirkes Pflicht. Am Unterscheidungszeichen, dem „M“ oder „B“ oder „HG“, führt kein Weg vorbei. Lediglich die dann folgende Kombination aus Buchstaben und Ziffern, der Erkennungsnummer, lässt einen gewissen individuellen Gestaltungsspielraum. Was muss man bei der Auswahl des Wunschkennzeichens beachten?

Das Wichtigste in Kürze

  • Wunschkennzeichen sind nicht für alle Buchstaben oder Zahlenkombinationen zulässig.
  • Die Gebühr für ein Wunschkennzeichen beträgt einheitlich für alle Fahrzeugtypen 10,20 Euro (Stand: 2023).
  • Für die Onlinereservierung fallen weitere 2,60 Euro an. Der Reservierungszeitraum variiert von Zulassungsbehörde zu Zulassungsbehörde.
  • Ä, Ö und Ü sind als Buchstaben nicht zugelassen, da das Kennzeichen international verständlich sein muss.

Generelle Vorgaben beim Fahrzeug-Kennzeichen

Es gilt, dass in der Summe maximal acht Buchstaben und Ziffern für das Kennzeichen verwendet werden dürfen. Das Unterscheidungszeichen besteht aus einem bis drei Buchstaben. Bei der Erkennungsnummer können ein oder zwei Buchstaben vorkommen. Bei den Zahlenkombinationen sind eine bis vier Ziffern möglich. Die Buchstaben-Ziffern-Kombinationen sind in fünf Gruppen eingeteilt:

  1. Gruppe a (früher: Ia): 1 Buchstabe, 1–3 Ziffern, also A 1 bis Z 999 → 26 × 999 = 25.974 Möglichkeiten
  2. Gruppe b (früher: Ib): 2 Buchstaben, 1–2 Ziffern, also AA 1 bis ZZ 99 → 26 × 26 × 99 = 66.924 Möglichkeiten
  3. Gruppe c (früher: II): 2 Buchstaben, 3 Ziffern, also AA 100 bis ZZ 999 → 26 × 26 × 900 = 608.400 Möglichkeiten
  4. Gruppe d (früher: IIIa): 1 Buchstabe, 4 Ziffern, also A 1000 bis Z 9999 → 26 × 9000 = 234.000 Möglichkeiten
  5. Gruppe e (früher: IIIb): 2 Buchstaben, 4 Ziffern, also AA 1000 bis ZZ 9999 → 26 × 26 × 9000 = 6.084.000 Möglichkeiten

Aus diesen fünf Gruppen ergibt sich die hypothetische Möglichkeit, 7.019.298 unterschiedliche Kennzeichen zu gestalten. Bei der Definition des Wunschkennzeichens sind allerdings einige Restriktionen zu beachten.

Nicht zulässige Buchstaben- und Zahlenkombinationen

Nicht alle Buchstaben- und Zahlenkombinationen können bei einem Wunschkennzeichen verwendet werden. Besonders die Konstellationen, die einen Rückschluss auf den Nationalsozialismus zulassen, werden nicht vergeben.

Dazu zählen HH (Heil Hitler), SA, SS, HJ, SH (Sieg Heil). Ebenso werden Kombinationen aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer wie N - SU 18 (1 steht für Adolf, 8 für Hitler) oder N - PD 88 (88 = Heil Hitler) nicht ausgegeben. Allerdings verfahren die Zulassungsbezirke unterschiedlich strikt. Während „BH“ für das amerikanische „blood and honor“ in einigen Zulassungsbezirken abgelehnt wird, ist es in anderen erlaubt.

Außerhalb jeder Diskussion bewegen sich außerdem die Farben sowie die Größe des Kennzeichens. Bei der Größe für Autos sind zwei Standardformate, für Motorräder drei zulässig. Abweichungen werden nur gestattet, wenn der Platz für ein standardisiertes Kennzeichen nicht ausreichend ist.

Kein Anrecht auf Wunschkennzeichen

Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf ein Wunschkennzeichen. Weit verbreitet sind in Deutschland die Initialen und Zahlen, die auf das Geburtsdatum oder das Geburtsjahr des Fahrzeughalters hindeuten. Denkbar wäre aber auch im Zulassungsbezirk Helmstedt „HE – XE 123“ oder in Dithmarschen „HEI – DE 18“.

Wer mit einem Wunschkennzeichen liebäugelt, muss aber wissen, dass die Zulassungsstellen für den geäußerten Wunsch einheitlich 10,20 Euro verlangen. Wer sich sein Kennzeichen online reservieren möchte, bezahlt noch einmal 2,60 Euro.

Wunschkennzeichen reservieren: So funktioniert's

Wer sich sein Wunschkennzeichen im Vorfeld sichern möchte, kann dies telefonisch, persönlich oder online tun. Die Verfügbarkeitsprüfung der gewünschten Kombination ist kostenlos.

Die Dauer der Reservierung hängt von der jeweiligen Behörde ab und liegt zwischen zehn Tagen und 90 Tagen. Während die Reservierung in Berlin für zwei Monate im Voraus möglich ist, beträgt die Frist in Hamburg nur zwei Wochen, in Augsburg bei einer Online-Reservierung dagegen ein Jahr.

Wer sein Fahrzeug stilllegt, aber es wieder anmelden wird, kann das Wunschkennzeichen bis zu einem Jahr gebührenfrei für sich blockieren. Soll dagegen ein anderes Fahrzeug mit diesem Kennzeichen zu einem späteren Zeitpunkt zugelassen werden, reduziert sich die Frist auf drei Monate. Darüber hinaus wird die Gebühr in Höhe von 10,20 Euro fällig.

Benötigte Unterlagen für Ihr Wunschkennzeichen

Um Ihr Wunschkennzeichen an der Kfz-Zulassungsbehöre zu reservieren, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Zulassungsantrag
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Personalausweis
  • Kontodaten für die Kfz-Steuer

Sofern alle Unterlagen vollständig vorliegen, erhalten Sie Ihr Wunschkennzeichen ausgedruckt auf einem Papier, welches Sie beim Kennzeichenhändler vorlegen. Dort wird das Kennzeichen gemäß aktueller Norm gestanzt. Als letzten Schritt muss das neue Nummernschild von der Zulassungsbehörde noch mit erforderlichen Stempelplaketten versehen werden, bevor es bereit für den Einsatz auf der Straße ist.

Wunschkennzeichen auch bei Sonderkennzeichen möglich?

Zu den Sonderkennzeichen gehören für Oldtimer H-Kennzeichen, für Elektroautos E-Kennzeichen sowie zeitlich begrenzte Saisonkennzeichen. Auch bei diesen Kennzeichentypen ist die Beantragung eines Wunschkennzeichens möglich.

Häufig gestellte Fragen

Die Verfügbarkeit Ihres Wunschkennzeichens überprüfen Sie am einfachsten über die jeweilige Website Ihrer Zulassungsstelle.

Die Kosten für ein Wunschkennzeichen liegen bei 12,80 Euro. (Stand: 2023)

Die Gebühren für das Wunschkennzeichen staffeln sich dabei wie folgt:

  • Kosten für das Wunschkennzeichen: 10,20 Euro
  • Reservierung des Wunschkennzeichens: 2,60 Euro

Die Kosten sind für alle Fahrzeugtypen gleich.