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Neben dem allgemeinen Kennzeichen für Kfz gibt es in Deutschland noch einige Sonderkennzeichen. Darunter fallen das rote und das grüne Kennzeichen. Dieses grüne Kennzeichen unterscheidet sich von dem allgemeinen Kennzeichen nur durch die Farbe des Aufdrucks. Es muss ebenfalls mit einer TÜV- und AU-Plakette versehen sein und einen Stempel tragen.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Grünes Kennzeichen - für welche Fahrzeuge gelten sie?
  3. Beantragung der Steuerbefreiung
  4. Einschränkungen in der Fahrzeugnutzung
  5. Wo bekommt man das grüne Kennzeichen?
  6. Einfluss auf die Versicherung
  7. Lohnt sich die Beantragung eines grünen Nummernschildes?
  8. Verwandte Themen
  9. Weiterführende Links
  10. Kfz-Versicherungen vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Prinzip können alle Fahrzeuge ein grünes Kennzeichen tragen.
  • Hat jemand beispielsweise ein grünes Nummernschild für seinen Pferdeanhänger bekommen, darf er mit diesem Anhänger auch nur Pferde transportieren.
  • Das grüne Nummernschild wird, wie jedes andere Kennzeichen für Kfz auch, von der Zulassungsstelle ausgegeben.

Für welche Fahrzeuge kann ein grünes Kennzeichen beantragt werden?

Im Prinzip können alle Fahrzeuge ein grünes Kennzeichen tragen. Dieses Kennzeichen ist nicht an die Art des Fahrzeugs gebunden, sondern an die Steuerbefreiung, die wiederum von der Nutzung abhängig ist.

Wer kann die Steuerbefreiung für ein grünes Kennzeichen beantragen?

Ergo kann eigentlich jeder ein grünes Nummernschild für sein Fahrzeug bekommen. Es schränkt aber die Nutzung des Fahrzeugs erheblich ein.

Von der Steuer befreit werden beispielsweise:

  • Gemeinnützige und mildtätige Organisationen für Hilfsgütertransporte
  • Schausteller für Zugmaschinen, Anhänger und Wohnwagen
  • Land- und forstwirtschaftliche Betriebe für alle typischen Fahrzeuge
  • Betriebe, die Winterdienst oder Straßenreinigung durchführen, für die hierbei erforderlichen Fahrzeuge
  • Bauunternehmen für selbstfahrende Baumaschinen und Stapler mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde
  • Privatpersonen für Anhänger zum Transport von Sportgeräten oder im Sport genutzten Tieren

Wie schränkt ein grünes Kennzeichen die Nutzung des Fahrzeugs ein?

Hat jemand beispielsweise ein grünes Nummernschild für seinen Pferdeanhänger bekommen, darf er mit diesem Anhänger auch nur Pferde transportieren. Nutzt er den Anhänger beispielsweise zum Transport von Umzugsgut und fällt damit auf, macht er sich der Steuerhinterziehung schuldig. Er wird dann nicht nur die Steuer nachzahlen und eine Strafe zahlen müssen, die Steuerbefreiung würde auch für die Zukunft aufgehoben werden. Allgemein ausgedrückt: Ein Fahrzeug mit einem grünen Kennzeichen darf nur für den in der Steuerbefreiung genannten Zweck genutzt werden.

Wo bekommt der Fahrzeughalter ein grünes Kennzeichen?

Das grüne Nummernschild wird, wie jedes andere Kennzeichen für Kfz auch, von der Kfz-Zulassungsstelle ausgegeben. Hierzu ist aber eine Bescheinigung über die Steuerbefreiung erforderlich. Diese Befreiung von der Kfz-Steuer muss bei dem zuständigen Finanzamt beantragt werden. In ihr wird festgelegt, für welchen Zweck das Fahrzeug oder der Anhänger verwendet werden darf.

Welche Unterlagen sind für die Beantragung eines grünen Kennzeichens erforderlich?

Wer für sein Fahrzeug oder seinen Anhänger bei der behördlichen Kfz-Zulassung ein grünes Kennzeichen beantragen will, muss eine Reihe an Unterlagen vorlegen können. Im Einzelnen sind das:

  • Bestätigung der Steuerbefreiung des Finanzamts
  • Gegebenenfalls eine Bestätigung der Kfz-Versicherung
  • Aktueller Personalausweis oder Reisepass
  • Teil I und Teil II der Zulassungsbescheinigung
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
  • Die Nummernschilder, falls das Fahrzeug oder der Anhänger nicht neu zugelassen werden soll

Diese Unterlagen werden für den Erhalt eines grünen Kennzeichens durch Firmen benötigt

Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen benötigt jemand, der für ein Unternehmen ein Fahrzeug oder einen Anhänger mit einem grünen Nummerschild ausrüsten möchte, weitere Unterlagen.

  • Bei der Zulassung für eine Firma: Je nach Gesellschaftsform wird entweder die Gewerbeanmeldung oder ein Auszug aus dem Handelregister benötigt. Wird die Anmeldung nicht durch den Geschäftsführer oder Prokuristen vorgenommen, müssen zusätzlich deren Personalausweis und eine entsprechende Vollmacht vorgelegt werden.
  • Bei der Zulassung auf eine GbR: Auf jeden Fall werden der Gesellschaftsvertrag und eine von allen Gesellschaftern unterschriebene Erklärung benötigt, auf wen das Fahrzeug zugelassen werden soll. Soll die Zulassung durch eine andere Person erfolgen, benötigt diese eine Vollmacht und den Personalausweis des Gesellschafters, auf den das Fahrzeug zugelassen werden soll.

Diese Unterlagen werden für die Zulassung mit einem grünen Kennzeichen für andere Personen benötigt

  • Bei der Zulassung für eine andere Person: Es sind eine entsprechende Vollmacht und der Personalausweis der Person erforderlich, auf die das Fahrzeug oder Anhänger zugelassen werden soll.
  • Bei der Zulassung für einen Verein: Hier sind ein Auszug aus dem Vereinsregister und eine Vollmacht erforderlich.

Welchen Einfluss hat das grüne Nummernschild auf die Versicherung?

Das grüne Kennzeichen befreit einen Pkw, Zugmaschinen, landwirtschaftliche sowie forstwirtschaftliche Fahrzeuge und Anhänger aller Art nur von der Kfz-Steuer. Auf die Versicherungspflicht hat dieses Kennzeichen keinen Einfluss. Anhänger, wie beispielsweise Pferdetransporter oder Bootsanhänger, für die eine Autoversicherung nicht vorgeschrieben ist, können natürlich trotzdem versichert werden.

Lohnt sich die Beantragung eines grünen Nummernschildes?

Für gemeinnützige Vereine und im gewerblichen, landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Bereich ist die Beantragung eines grünen Kennzeichens sicher oft sinnvoll. Privatleute sollten sich überlegen, ob die mit dem grünen Nummernschild einhergehenden Einschränkungen wirklich die Steuerbefreiung wert sind.

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