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Frost- und Winterschäden

Leise rieselt der Schnee: Während sich die einen auf wilde Schneeballschlachten oder rasante Pistenabfahrten freuen, ärgern sich andere über die weiße Pracht und ihre frostigen Folgen. Denn für Autofahrer ist der Winter eine Extremsituation. Stürmische Schneeschauer, eisige Temperaturen und glatte Straßen erfordern höchste Aufmerksamkeit bei allen Verkehrsteilnehmern, ansonsten drohen Unfälle mit Sach- und Personenschäden. Für das Jahr 2017 zählte das Statistische Bundesamt insgesamt 6.103 Unfälle, die auf Schnee und Glatteis zurückgehen und bei denen Menschen zu Schaden gekommen sind. Im Vorjahr waren es noch gut 20 Prozent weniger Unfälle – nämlich 5.073.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Der Winter und seine Gefahren
  3. Was tun, bevor Sie den Motor starten?
  4. Was sind typische Winter- und Frostschäden am Auto?
  5. Wann zahlt welche Versicherung?
  6. Schlaglöcher – die teuren Frostschäden
  7. Wie wird Ihr Auto fit für den Winter?
  8. Kfz-Versicherungen vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die größten Gefahren im Winter sind neben den nächtlichen Minustemperaturen vor allem stürmische Schneefälle sowie Blitz- und Glatteis auf den Straßen.
  • Streusalz und Splitt machen winterliche Straßen befahrbar, sie sind aber auch der Hauptgrund für Rostschäden an der Karosserie Ihres Fahrzeugs.
  • Bei einem Unfallschaden am eigenen Auto, der auf ein Schlagloch zurückzuführen ist, zahlt nur die Vollkaskoversicherung.

Der Winter und seine Gefahren

Fällt das Thermometer in den Minusbereich, gilt für alle Verkehrsteilnehmer – vom Fußgänger bis zum Autofahrer – erhöhte Vorsicht. In den Morgenstunden behindern Dunkelheit und Nebel oft die freie Fahrt. Kommen im Berufsverkehr starke Schneeschauer hinzu, die Fahrbahnmarkierungen sowie Verkehrsschilder unter der weißen Pracht verschwinden lassen, werden selbst kurze Strecken zu einer nervenaufreibenden und zeitintensiven Tour. Darüber hinaus macht Schneematsch die Straße rutschig und abrupte Bremsmanöver werden unberechenbar.

Vorsicht gilt auch auf Brücken und Überführungen sowie auf schattigen Wegen und Waldschneisen. Solche Orte sind nach einer sehr kalten Nacht anfällig für überfrierende Nässe. So wird schnell aus einer leicht feuchten Straße am Tag in der Nacht oder in den Morgenstunden eine eisglatte Rutschbahn – und Glatteis ist eine der unangenehmsten und gefährlichsten Begleiterscheinungen im Winter, denn auf glattem Untergrund können Autofahrer schnell die Kontrolle über das Fahrzeug verlieren.

Andere Gefahren drohen Autofahrern aber auch von vorausfahrenden Fahrzeugen, wie zum Beispiel Lastwagen. So können sich tagsüber – bei Temperaturen im Plusbereich – auf Anhängerplanen enorme Mengen an Wasser ansammeln. In der Nacht erstarrt dieses bei Minusgraden zu Eis. Setzt sich der Lkw in Bewegung, können sich einzelne Eisbrocken oder sogar ganze Eisplatten vom Anhängerdach lösen. Diese fallen dann während der Fahrt unkontrolliert herunter und werden damit zu gefährlichen Geschossen für den nachfolgenden Verkehr. Beim direkten Aufschlag auf die Frontscheibe können tiefe Risse oder sogar eine zerborstene Glasscheibe zurückbleiben.

Extreme Wind- und Wetterverhältnisse

Ebenfalls keine Seltenheit in dieser Jahreszeit sind Stürme und Orkane. Denn in den Wintermonaten fegen die windigen Naturgewalten gerne über Mitteleuropa hinweg und lassen meist enorme Sturmschäden an Fahrzeugen und Gebäuden zurück. Die Orkane „Kyrill“ (Januar 2007) und „Friederike“ (Januar 2018) haben ihre Kraft sehr eindrucksvoll unter Beweis gestellt.

Kommen zu den extrem starken Windböen und eiskalten Temperaturen noch dichte Schneefälle oder Regenschauer, drohen von Hausdächern oder Abhängen unerwartete Schneelawinen oder Geröllabgänge.

Je nach Wetterlage macht dann sogar ein gefährliches Wetterphänomen das Fortkommen für Autofahrer unmöglich: nämlich Blitzeis. Wenn Regen auf den eiskalten Erdboden trifft, gefriert das Wasser blitzartig zu Eis. Auf einer solchen spiegelglatten Straße haben selbst Winterreifen so gut wie keinen Halt. Wer dann noch zu schnell unterwegs ist und ruckartige Lenkbewegungen macht, bringt sich und andere Verkehrsteilnehmer in Lebensgefahr.

Daher gilt: Bei Schnee und Glätte immer sehr vorsichtig und sehr langsam fahren. Am sichersten ist es, das Auto gleich ganz stehenzulassen.

Was tun, bevor Sie den Motor starten?

Ein plötzlicher Wintereinbruch hat über Nacht Landschaften, Häuser und Auto mit seiner weißen Pracht überzogen. Jetzt heißt es für Autofahrer, vor dem Losfahren mit einigen Sofortmaßnahmen ihr Fahrzeug verkehrstauglich zu machen:

  • Eis und Schnee vollständig vom Autodach, der Motorhaube und den Front-, Rück- und Seitenscheiben entfernen.
  • Die Autoheizung während der Fahrt auf volle Leistung drehen und einschalten, jedoch auf das Warmlaufen des Motors im Stand verzichten.
  • Langsam anfahren, Sicherheitsabstand zum Vordermann vergrößern und ruckartige Lenkbewegungen vermeiden, vor allem auf verschneiten und glatten Straßen.

Gut zu wissen: In der Winterzeit gehören Eiskratzer und Handbesen zum Entfernen des Schnees sowie Handschuhe in jedes Auto. Eine abgedeckte Front- und Heckscheibe verhindert das Vereisen und erspart damit das morgendliche Eiskratzen. Auch ein Türschloss-Enteisungsspray ist ein nützliches Hilfsmittel bei Frost, gehört aber besser in die Jackentasche als ins Handschuhfach des Autos.

Bußgeldkatalog: Das kosten Verstöße im Winter

Wer die genannten Sicherheitsvorkehrungen unterlässt, erhöht nicht nur die eigene Unfallgefahr, sondern ihm drohen auch Bußgelder und Punkte in Flensburg.

  • Bei Glatteis oder Schnee ohne Winterreifen gefahren = 60 Euro + 1 Punkt
  • Obwohl die Sicht durch Schneefall behindert war, Abblendlicht nicht eingeschaltet (außerorts) = 60 Euro + 1 Punkt
  • Obwohl die Sicht durch Schneefall behindert war, Abblendlicht nicht eingeschaltet (innerorts) = 25 Euro
  • Autodach nicht von Schnee befreit = 25 Euro
  • Auto warmlaufen lassen = 10 Euro
  • Nur „Guckloch“ in der Frontscheibe freigekratzt = 10 Euro
  • Mit zugeschneitem Kennzeichen gefahren = 5 Euro

Was sind typische Winter- und Frostschäden am Auto?

Zu den Top-Unfallursachen im Jahr 2017 gehörten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes:

  1. Nichtbeachten der Vorfahrt
  2. Ungenügender Abstand
  3. Nicht angepasste Geschwindigkeit

Ein solches Fehlverhalten gepaart mit winterlichen Witterungsverhältnissen wie Nässe, Nebel, Schnee oder Glätte bringt Verkehrsteilnehmer in große Gefahr. Abrupte Bremsmanöver oder ruckartiges Lenken auf schneebedeckten oder gar eisglatten Straßen können Autos unkontrolliert ins Schleudern bringen. Eine Kollision mit anderen Verkehrsteilnehmern ist dann meist unausweichlich. Enorme Sach- und Personenschäden bis hin zum Totalschaden sind so vorprogrammiert.

Daher gilt: Bei winterlichen Straßenverhältnissen immer Fuß vom Gas und erhöhte Rück- und Vorsicht im Straßenverkehr, um sich und andere nicht zu gefährden.

Ohne Frostschutz kommt der Motorfrust

Temperaturen im Minusbereich stellen an das Material und die Fahrzeugelektronik enorme Anforderungen. Denn im Winter wie im Sommer müssen Klima- und Motorkühlanlage, die Batterie, die Kraftstoffversorgung sowie Scheiben und Dichtungen einwandfrei funktionieren. Fehlt zum Beispiel der geeignete Frostschutz im Kühlersystem des Autos, so kann in den Wintermonaten ein Totalausfall des Motors drohen. Bei Frost frieren Scheibenwischer fest und Autotüren sowie -fenster lassen sich nach einer eiskalten Nacht schwer öffnen. Dann kann ruckartiges, kräftiges Ziehen die Dichtungs- oder Wischergummis beschädigen.

Wichtig: Hat Frost Ihr Fahrzeug mit einer Eisschicht bedeckt, bringen nur „sanfte“ Mittel wie Eiskratzer, Enteisungssprays oder zuvor eingefettete Türdichtungen die notwendige Abhilfe. Sie sollten es unterlassen, heißes Wasser über Ihre vereiste Frontscheibe zu gießen. Der extreme Temperaturunterschied zwischen Wasser und Windschutzscheibe lässt das Glas zerspringen. Der so entstandene Glasschaden müsste dann von einer Fachwerkstatt behoben werden.

Wenn Frost den Rost aufblühen lässt

Behindern Schneefälle oder Straßenglätte den Straßenverkehr, rücken die Räumfahrzeuge der Städte und Kommunen aus. Mit Streusalz, Splitt und Schneeräumgerät werden die Straßen wieder befahrbar gemacht. In Städten werden wichtige Hauptverkehrsstraßen, auf denen zum Beispiel der öffentliche Nahverkehr unterwegs ist, immer gestreut. Wenig befahrene Nebenstraßen werden meist nicht vom Schnee befreit. Nur in Sonderfällen, wie bei extremer Eisglätte, wird Splitt auch dort verteilt.

Übrigens: Außerhalb von geschlossenen Ortschaften sowie auf Autobahnen besteht keine allgemeine Räum- und Streupflicht – nur bei besonderen Fahrbahnabschnitten oder Gefahrenstellen, die durch Glatteis gefährdet sind.

Die winterlichen Hilfsmittel Streusalz und Splitt, die mehr Sicherheit in den Straßenverkehr bringen sollen, haben einen entscheidenden Nachteil: Sie greifen die Karosserie an. Aufgewirbelte Steinchen hinterlassen Lackschäden am Fahrzeug. Diese Minischäden werden dann aufgrund der Mischung aus Salz und getautem Eis auf längere Sicht hin anfällig für Rost.

Unser Tipp: Fahren Sie im Winter regelmäßig mit Ihrem Fahrzeug in die Waschanlage. So lassen sich Streusalz- und Splitt-Rückstände sicher entfernen. Bei der Auswahl des Autowasch-Programms sollten Sie Angebote inklusive Unterbodenreinigung und Heißwachskonservierung nutzen. Das beugt Roststellen vor und schützt die Karosserie nach der Fahrzeugwäsche. Stellen Sie Lackschäden an Ihrem Auto fest, sollten Sie diese schnell ausbessern.

Gleiches gilt, wenn hochgeschleuderter Splitt einen Steinschlag in der Frontscheibe verursacht hat.

Damit der Kraftstofffilter nicht verstopft

Wer Diesel tankt, sollte – bevor es kalt wird – den noch vom Sommer im Tank verbliebenen Kraftstoff verfahren. Denn bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt verstopfen die im „normalen“ Sommerdiesel enthaltenen Paraffine den Kraftstofffilter. Dann lässt sich das Auto schwerer starten.

Gut zu wissen: Ab Oktober bieten alle Mineralölgesellschaften einen speziellen Übergangsdiesel an, ab Mitte November nur noch Winterdiesel. Dieser gewährleistet, dass der Motor auch bei Temperaturen um die Minus 20 Grad zuverlässig arbeitet.

Kommt ein Schneeball geflogen

In der kalten Jahreszeit drohen aber noch andere Gefahren, und zwar abseits der Straße. Wenn während einer wilden Schneeballschlacht ein verirrter Schnee- oder Eisball auf ein parkendes Auto trifft, können Beulen oder Kratzer an Lack und Karosserie zurückbleiben.

Gut zu wissen: In solchen Fällen reguliert normalerweise die Privathaftpflichtversicherung des Verursachers die Schäden am Fahrzeug. Minderjährige Kinder sind als Familienmitglied mitversichert. Sind die Kinder jedoch jünger als sieben Jahre, können sie sowie ihre Eltern für den Schaden nicht haftbar gemacht werden. Der betroffene Autofahrer muss dann die Reparatur aus eigener Tasche bezahlen.

Wann zahlt welche Versicherung?

Jedes Fahrzeug, das auf deutschen Straßen unterwegs ist, muss versichert sein. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Kfz-Haftpflichtversicherung. Darüber hinaus können Autobesitzer ihr Gefährt zusätzlich mit einer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung gegen weitere Schäden absichern. Gerade bei winterlichen Unfällen ist das sicherlich ein sinnvoller Versicherungsschutz.

Kfz-Haftpflichtversicherung

Kommt ein Fahrzeug aufgrund von Schnee oder Eis trotz Notbremsung nicht mehr rechtzeitig zum Stehen und fährt auf das vor ihm stehende Auto auf, ist das ein Fall für die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Diese muss den entstandenen Sachschaden am Fahrzeug des Unfallgegners bezahlen. Auch wenn Personen bei einem solchen Glätteunfall zu Schaden gekommen sind, ist die Kfz-Versicherung in der Zahlungspflicht.

Aber: Für die Reparatur des eigenen beschädigten Fahrzeugs muss der Unfallverursacher selbst aufkommen, wenn er nur eine Haftpflicht abgeschlossen hat.

Teilkaskoversicherung

Eine Teilkaskoversicherung bietet gegenüber der reinen Kfz-Haftpflichtversicherung mehr Schutz für Versicherte. Denn mit ihr sind Fahrzeugschäden durch Winterstürme, Hagel oder weitere Elementargefahren wie Hochwasser oder Lawinen- und Geröllabgänge abgedeckt, genauso wie Glasschäden an den Autoscheiben. Aber auch hierbei gilt: Selbst verschuldete Sachschäden müssen Versicherte aus der eigenen Tasche bezahlen.

Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung bietet einen Rundumschutz gegen so gut wie alle Winterschäden am Auto. Denn in der Regel reguliert sie nicht nur selbst verschuldete Unfälle oder Sachschäden, sie springt auch dann ein, wenn zum Beispiel der Unfallgegner nicht ermittelt werden kann. Daher lohnt sich der Vollkaskoschutz vor allem für Neuwagen-Besitzer oder für Versicherte mit einer hohen Schadensfreiheitsklasse (SF).

Gut zu wissen: Sind Sie mit Ihrem Auto in einen Unfall verwickelt und fahren trotz winterlicher Straßenverhältnisse auf Sommerreifen, kann Ihre Kfz-Versicherung die Regulierungsleistungen kürzen oder sogar ganz streichen. Warum? Wer mit Sommerreifen im Winter längere Strecken fährt, handelt grob fahrlässig.

Schlaglöcher – die teuren Frostschäden

Macht der Winter einmal Pause oder ist er bereits vorbei, heißt es weiterhin: Augen auf im Straßenverkehr! Denn dann droht eine heimtückische Gefahr: Schlaglöcher.

Wie entstehen Schlaglöcher?

Risse im Asphalt ermöglichen, dass Regen in den Straßenuntergrund eindringt und sich unter der Fahrbahn sammelt. Frost und Minustemperaturen lassen dieses Wasser erstarren. Das Eis hebt aufgrund seines größeren Volumens die Fahrbahn an. Wird es wieder wärmer, taut das Eis. Der Boden unter der Fahrbahn wird weich. Unter der ständigen Last fahrender Autos bricht an dieser Stelle der Asphalt ein. Ein Schlagloch hat sich gebildet.

Wer kommt für Schlaglochschäden auf?

Die Bekanntschaft mit einem Schlagloch kann eine Weiterfahrt schnell stoppen. Denn nicht selten sind die Folgen einer solchen Begegnung defekte Reifen, eine gebrochene Fahrwerksfederung oder ein abgerissener Spoiler. Die Reparatur dieser Schäden geht ins Geld. Auf den Kosten bleiben Autofahrer oft sitzen, obwohl Bund, Kommunen und Städte für den ordnungsgemäßen Straßenzustand zuständig sind.

Doch in den meisten Fällen werden erstmal Warnschilder und Tempolimits am Straßenrand aufgestellt. Damit sind die Verantwortlichen für den Straßenbau ihrer „Verkehrssicherungspflicht“ nachgekommen. Bei einem Rechtsstreit haben Autofahrer daher eher schlechte Karten, die Reparaturkosten zurückzufordern. Denn die richterlichen Argumente lauten meist: „Durch ein verringertes Tempo und eine angepasste Fahrweise hätten sich Autofahrer auf die holprigen Straßenverhältnisse einstellen können.“

Unser Tipp: Bei einem Unfallschaden am Auto, der durch ein Schlagloch verursacht wurde, liegt die Beweislast beim geschädigten Autofahrer. Daher fotografieren und dokumentieren Sie detailliert die Unfallstelle sowie die Schäden am Fahrzeug – und suchen Sie Zeugen. Dann sind Sie im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung gut vorbereitet.

Gut zu wissen: Wer nur eine Kfz-Haftpflicht- oder eine Teilkaskoversicherung für sein Auto abgeschlossen hat, muss die Kosten für die Reparatur von Schlaglochschäden immer selber zahlen. Haben Sie Ihr Auto mit einer Vollkasko versichert, zahlt die Versicherung abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung.

Wie wird Ihr Auto fit für den Winter?

Wer sein Auto optimal auf die kalte Jahreszeit vorbereiten will, nutzt am besten den angebotenen, winterlichen Wartungsservice der Kfz-Werkstätten. Denn so lassen sich im Vorfeld mögliche „Pannenverursacher“ wie eine leistungsschwache Autobatterie, zu wenig Frostschutzmittel im Kühlwassersystem oder falsch eingestellte Scheinwerfer erkennen und beheben.

Weitere wichtige Tipps finden Sie in unserer downloadbaren Checkliste Winter-Tipps für Autofahrer (PDF). Damit kommen Sie und Ihr Fahrzeug sicher durch die eiskalte Jahreszeit.

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