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Was zahlen Teil- und Vollkasko?

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Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (07/2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Sturmschäden am Auto greifen Teilkasko- und Vollkaskoversicherung.
  • Die Kfz-Haftpflicht leistet nicht bei Schäden durch Sturm.
  • Viele Versicherer leisten erst ab Windstärke 8 (Windgeschwindigkeiten von 62 - 74 km/h)

Inhalt dieser Seite
  1. Sturmschäden am Auto: Kaskoversicherungen bieten Schutz
  2. Wann greift die Teilkaskoversicherung?
  3. Wann greift die Vollkaskoversicherung?
  4. Sturmschaden am Auto melden: So geht's
  5. Windstärken 8 - 12: Von „stürmischer Wind“ bis „Orkan“
  6. Sturmschäden vorbeugen
  7. Sonderkündigungsrecht nach Schadensregulierung
  8. Häufig gestellte Fragen
  9. Das ist Verivox

Sturmschäden am Auto: Kaskoversicherungen bieten Schutz

Bei Schäden am eigenen Fahrzeug durch Orkan, Windböen oder Sturm greift der Kaskoschutz in der Autoversicherung: die Teilkasko- und Vollkaskoversicherung. Die Kfz-Haftpflichtversicherung leistet nur bei Schäden an Dritten und greift daher nicht Schäden durch starke Unwetter. Aber nicht alle Schäden sind automatisch über die Kaskoversicherungen abgedeckt. Zusätzlich gilt für die meisten Versicherer die Voraussetzung, dass ein Sturm mindestens mit Windstärke 8 gemessen werden muss, damit der Versicherungsschutz greift.

Wann greift die Teilkaskoversicherung?

Die Teilkaskoversicherung greift in der Regel bei so genannten "unmittelbaren Sturm- und Hagelschäden". Dazu zählt:

  • Schäden durch umherfliegende Dachziegel oder Fassadenteile
  • Schäden durch umkippende Bäume, herunterfallende Äste oder Verkehrszeichen
  • Schäden durch Hagelkörner
  • Schäden durch Hochwasser bei parkenden Fahrzeugen

Aber Achtung: Haben Sie Ihr Auto trotz Unwetterwarnung in einem dichten Waldgebiet oder in einer möglichen Hochwasser-Zone abgestellt, kann Ihnen grob fahrlässiges Handeln unterstellt werden. In diesem Fall kann die Autoversicherung die Leistungen verweigern. Achten Sie daher darauf, dass Sie in Ihrem Vertrag die Klausel zum Verzicht Einrede grober Fahrlässigkeit mit einschließen.

In der Regel besteht kein Schutz über die Teilkaskoversicherung, wenn fest mit dem Fahrzeug verbundene Gegenstände für einen Sturmschaden verantwortlich sind. Darunter fallen beispielsweise Vorzeltstangen bei Wohnwagen. Auch wenn Sie auf einen umgestürzten Baum auffahren, der bereits auf der Fahrbahn liegt, greift der Schutz über die Teilkaskoversicherung nicht.

Was zahlt die Teilkaskoversicherung?

Die Teilkaskoversicherung bezahlt Ihnen die notwendigen Reparaturen nach einem Sturmschaden. Dazu gehören ebenfalls Abschlepp- und Bergungskosten, Kosten für beschädigte Fahrzeugteile sowie die Reparaturkosten.

Einfluss auf die Schadenfreiheitsklasse

Nach einem regulierten Sturmschaden über die Teilkaskoversicherung werden Sie nicht in Ihrer Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft.

Wann greift die Vollkaskoversicherung?

Die Vollkaskoversicherung greift insbesondere bei den so genannten "mittelbaren Sturmschäden". Dazu zählen insbesondere Schäden, die durch Unfälle oder eigenes Fehlverhalten entstanden sind. Verursachen Sie durch starken Wind einen Auffahrunfall, so greift die Kfz-Haftpflicht für die Schäden am Fahrzeug des Geschädigten. Für die Reparaturkosten an Ihrem eigenen Auto springt die Vollkasko ein.

Tipp: Einige Anbieter zahlen bereits bei Schäden durch herunterfallende Äste ab Windstärke 7. Ein Tarifvergleich zeigt, welche Autoversicherung Ihnen den besten Schutz bietet.

Tarifvergleich starten

Sturmschaden am Auto melden: So geht's

Ist das Unwetter vorübergezogen, heißt es für Sturmgeschädigte: keine Zeit verlieren! Zuerst sollten alle sichtbaren Schäden, die herumfliegende Gegenstände wie Fassadenteile, Dachziegel oder Äste am Fahrzeug hinterlassen haben, detailliert dokumentiert werden. Anschließend muss die Versicherung über den Schadensfall in Kenntnis gesetzt werden. Damit der Versicherer die Wetterverhältnisse mit dem entstandenen Schaden in Verbindung setzen kann, sollte die Meldung innerhalb einer Woche erfolgen.

Da kein Dritter als Verursacher infrage kommt, entfällt die Anzeige bei der Polizei. Besteht eine Werkstattbindung, muss der Versicherungsnehmer die Vorgaben des Versicherers befolgen. Die Vorabschadensmeldung erfolgt telefonisch. Möglicherweise lässt die Versicherung die Schadenshöhe durch einen Gutachter feststellen. Die Erstattung des Sturmschadens geht maximal bis zur Höhe des Restwertes des Autos oder entsprechend der Neupreis- oder Kaufpreisklausel, sofern die Fristen noch Bestand haben. Diese Klauseln erstatten den Kaufpreis oder den Neuwert innerhalb einer Frist zwischen sechs und 24 Monaten, abhängig vom Versicherer und Tarif. Bei einem älteren Auto oder einem Wagen mit hoher Laufleistung und damit geringerem Restwert sinkt die Erstattungshöhe.

Mustervorlagen und Checkliste zur Schadensmeldung

Nutzen Sie kostenlose Muster und Checklisten zur Schadensmeldung auf unserer Seite rund um Kfz-Schaden. Dort erfahren Sie alles notwendige rund um die richtige Schadensmeldung bei Sturm für Ihre Autoversicherung. Alternativ können Sie sich hier Ihre kostenlose Vorlage zur Schadensmeldung bei der Versicherung herunterladen.

Muster Schadensregulierung

Windstärken 8 - 12: Von „stürmischer Wind“ bis „Orkan“

  • Windstärke 8: stürmischer Wind (62–74 km/h Windgeschwindigkeit) – Zweige brechen von Bäumen ab
  • Windstärke 9: Sturm (75–88 km/h Windgeschwindigkeit) – Äste brechen von Bäumen, kleinere Schäden an Häusern (Dachziegel oder Rauchhauben abgehoben)
  • Windstärke 10: schwerer Sturm (89–102 km/h Windgeschwindigkeit) – Wind bricht Bäume, größere Schäden an Häusern
  • Windstärke 11: orkanartiger Sturm (103–117 km/h Windgeschwindigkeit) – Wind entwurzelt Bäume, verbreitet Sturmschäden
  • Windstärke 12: Orkan (ab 118 km/h Windgeschwindigkeit) – schwere Verwüstungen

Quelle: Deutscher Wetterdienst, DWD

Sturmschäden vorbeugen – aber wie?

Ein Sturmschaden am eigenen Fahrzeug ist für Geschädigte frustrierend. So nehmen die Schadensmeldung beim Versicherer, die Begutachtung durch einen Sachverständigen und die fachgerechte Reparatur in einer Werkstatt kostbare Zeit in Anspruch. Dabei hätte der ganze Aufwand zur Schadensregulierung bereits im Vorfeld eines angekündigten Orkans vermieden werden können. Wer sein Fahrzeug vor einem drohenden Totalschaden schützen will, sollte folgende Hinweise beherzigen:

  • Wettervorhersagen verfolgen
  • Auto unterstellen
  • Parkhaus in der Nähe nutzen

Bei Unwetter-, Sturm- oder Orkanwarnungen durch den Wetterdienst sollten Autofahrten vermieden werden. Ist das nicht möglich, gilt:

  • Tempo runter
  • Licht an und
  • Ruhe bewahren.

Heftige Lenkbewegungen bei starken Sturmböen machen das Auto unkontrollierbar – ein Unfall wäre dann unvermeidbar.

Während der Fahrt sollten Sie außerdem:

  • den Sicherheitsabstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen beachten und gegebenenfalls vergrößern
  • auf unvorhergesehene Hindernisse wie umgestürzte Bäume und umherfliegende Gegenstände oder Äste achten
  • auf das Überholen von Lastwagen oder Kleintransportern verzichten
  • Wälder und Alleen meiden.

Dass Stürme und Orkane übers Land ziehen, können Sie nicht verhindern. Mit den genannten Vorsichtsmaßnahmen tragen Sie allerdings erheblich dazu bei, dass Ihr Auto auch heftige Unwetter unbeschadet übersteht und nicht zum Fall für die Versicherung wird.

Sonderkündigungsrecht nach Schadensregulierung

Kam es zu einem Versicherungsfall, haben Sie als auch Ihre Versicherung ein Sonderkündigungsrecht. Allerdings kann der Versicherungsnehmer nicht die Vollkasko kündigen, bei einer anderen Gesellschaft neu abschließen und die Haftpflicht beim bisherigen Versicherer belassen. Wenn, muss der gesamte Vertrag gekündigt werden. Allerdings hat er die Möglichkeit, nur die Kasko zu kündigen, sofern er nicht zu einem anderen Versicherer wechseln möchte.

Der Grund für einen Wechsel muss aber nicht unbedingt ein Sturmschaden oder sonstiger Schaden am Auto sein. Es empfiehlt sich, im Herbst generell den Kfz-Versicherungsvergleich zu nutzen, da die Frist für die ordentliche Kündigung am 30. November endet. Im Sommer liegen die Schadenszahlen des Vorjahres vor und der Gutachterausschuss der Versicherungswirtschaft analysiert diese. Üblicherweise passen die Versicherer anschließend die Tarife an, modifizieren unter Umständen auch die Leistungen. Der Versicherungsvergleich zeigt, ob es sich lohnt, die Versicherungsgesellschaft zu wechseln. Gleiche Leistungen bei einem günstigeren Preis oder bessere Leistungen bei gleichem Preis sind zwei gute Gründe, zu vergleichen und zu wechseln.

Häufig gestellte Fragen

Bei Schäden durch Wind und Sturm ist das Auto über die Kaskoversicherungen (Teil- und Vollkasko) geschützt. Oft begrenzen Versicherungsanbieter ihren Schutz auf Sturmschäden, die erst ab Windstärke 8 entstehen.

Die Kfz-Haftpflicht greift hingegen nicht bei Schäden am eigenen Fahrzeug.

Im Schadensfall aufgrund eines Sturms werden Vollkaskoversicherte bei einer Schadensregulierung der Versicherung in der SF-Klasse zurückgestuft. Das heißt für Sie: Es werden für die kommenden Jahre höhere Versicherungsbeiträge fällig. Daher kann es sich für Sie sogar lohnen, die Reparatur aus eigener Tasche zu bezahlen, anstatt in einen teureren Versicherungstarif hochgestuft zu werden. Das sollten Sie sich aber individuell von Ihrer Versicherung ausrechnen lassen.

Als Nachweis für Ihre Versicherung, dass ein Sturmschaden ab Windstärke 8 entstanden ist, können Sie sich bei Ihrem örtlichen Wetteramt informieren und einen entsprechenden Beleg der Windmessung anfragen.

Eine weitere Möglichkeit bietet die Website des Deutsche Wetterdienst. Dort können Sie direkt online nachsehen, in welche Stärke-Kategorie ein Sturm eingeordnet wurde.

Auch bei Sturmschäden durch umgestürzte Bäume am eigenen Fahrzeug greifen Teil- und Vollkaskoversicherung.

Stürzt der Baum oder Äste von einem privaten Grundstück auf ein Fahrzeug, so muss der Grundstückbesitzer nur dann haften, wenn er seinen Verkehrssicherungspflichten nicht nachgekommen ist.

Bei herumfliegenden Gegenstände, wie beispielsweise Dachziegel, greift der Schutz der Teilkaskoversicherung ab Windstärke 8.

Bei parkenden Fahrzeugen, die durch Hochwasser beschädigt wurden, greift die Teilkaskoversicherung.

Müssen Sie eine überflutete Straße mit dem Auto durchqueren, um Ihr zu Hause oder einen sicheren Weg zu erreichen, dann leistet die Vollkaskoversicherung für entstehende Schäden.

Wenn bei der Fahrt durch herumwirbelnde Äste Sturmschäden am Auto entstehen, werden die entsprechenden Reparaturkosten – sofern ein Nachweis gegeben ist – von der Teilkaskoversicherung übernommen. Wenn jedoch zum Beispiel ein Baum angefahren wird, der bereits vor längerer Zeit umgestürzt ist, kommt die Vollkaskoversicherung für den Schaden auf.

Wird Ihr Auto durch einen entwurzelten Baum beschädigt, ist dies normalerweise ein Teilkaskoschaden. Ihre Versicherung wird erstmal für den Schaden aufkommen. Der Versicherer darf jedoch im Nachgang prüfen, ob der Baum morsch gewesen ist. Sollte dies der Fall sein, muss möglicherweise die Haftpflichtversicherung des Grundstücksbesitzers für den Schaden aufkommen.

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