Sturmschaden am Auto: Welche Versicherung zahlt?
Das Wichtigste zu Sturmschäden am Fahrzeug
- Bei Sturmschäden am Auto sind Teilkasko- und Vollkaskoversicherung zuständig.
- Die Kfz-Haftpflicht leistet nicht bei Schäden durch Sturm.
- Viele Versicherer schreiben in den Versicherungsbedingungen fest, dass für eine Versicherungsleistung mindestens die Windstärke 8 (Windgeschwindigkeiten von 62 - 74 km/h) nachgewiesen werden muss.
- Sturmschäden: Kasko bietet Schutz
- Wann greift die Teilkasko?
- Was zahlt die Teilkasko?
- Wann greift die Vollkasko?
- Sturmschaden melden: So geht's
- Windstärken
- Sturmschäden vorbeugen
- Sonderkündigungsrecht nach Schaden
- Häufig gestellte Fragen
Sturmschäden am Auto: Kaskoversicherungen bieten Schutz
Aber nicht alle Schäden sind automatisch über die Kaskoversicherungen abgedeckt. Zusätzlich gilt für die meisten Versicherer die Voraussetzung, dass ein Sturm mindestens mit Windstärke 8 gemessen werden muss, damit der Schutz der Autoversicherung einsetzt.
Wann greift die Teilkaskoversicherung?
Die Teilkaskoversicherung leistet in der Regel bei so genannten "unmittelbaren Sturm- und Hagelschäden". Dazu zählen:
- Schäden durch umherfliegende Dachziegel oder Fassadenteile
- Schäden durch umkippende Bäume, herunterfallende Äste oder Verkehrszeichen
- Schäden durch Hagelkörner
- Schäden durch Hochwasser bei parkenden Fahrzeugen
Kein Versicherungsschutz bei grob fahrlässigem Handeln
Haben Sie Ihr Auto trotz Unwetterwarnung in einem dichten Waldgebiet oder in einer möglichen Hochwasser-Zone abgestellt, kann Ihnen grob fahrlässiges Handeln unterstellt werden. In diesem Fall kann die Autoversicherung die Leistungen verweigern. Achten Sie daher darauf, dass Sie in Ihrem Vertrag die Klausel zum Verzicht auf Einrede grober Fahrlässigkeit mit einschließen.
In der Regel besteht kein Schutz über die Teilkaskoversicherung, wenn fest mit dem Fahrzeug verbundene Gegenstände für einen Sturmschaden verantwortlich sind. Darunter fallen beispielsweise Vorzeltstangen bei Wohnwagen, wenn sie abbrechen und das Fahrzeug beschädigen. Auch wenn Sie auf einen umgestürzten Baum auffahren, der bereits auf der Fahrbahn liegt, springt die Teilkaskoversicherung nicht ein.
Was zahlt die Teilkasko bei Sturmschäden?
Die Teilkaskoversicherung bezahlt Ihnen die notwendigen Reparaturen nach einem Sturmschaden. Dazu gehören Abschlepp- und Bergungskosten, Kosten für beschädigte Fahrzeugteile sowie die Reparaturkosten.
Einfluss auf die Schadenfreiheitsklasse
Nach einem regulierten Sturmschaden über die Teilkaskoversicherung werden Sie nicht in Ihrer Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Die Schadenfreiheitsklasse kommt nur bei der Kfz-Haftpflicht und der Vollkasko zum Tragen.
Wann greift die Vollkaskoversicherung?
Die Vollkaskoversicherung ist insbesondere bei den so genannten "mittelbaren Sturmschäden" zuständig. Dazu zählen vor allem Schäden, die durch Unfälle oder eigenes Fehlverhalten entstanden sind. Verursachen Sie durch starken Wind einen Auffahrunfall, so greift die Kfz-Haftpflicht für die Schäden am Fahrzeug des Geschädigten. Für die Reparaturkosten an Ihrem eigenen Auto springt die Vollkasko ein.
Windstärke in Versicherungsbedingungen prüfen
Einige Anbieter zahlen bereits bei Schäden durch herunterfallende Äste ab Windstärke 7 oder verzichten ganz auf den Nachweis der Windstärke. Ein Tarifvergleich zeigt, welche Autoversicherung Ihnen den besten Schutz bietet.
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Sturmschaden am Auto melden: So geht's
Anschließend muss die Versicherung über den Schadensfall informiert werden. Damit der Versicherer die Wetterverhältnisse mit dem entstandenen Schaden in Verbindung setzen kann, sollte die Meldung innerhalb einer Woche erfolgen.
Da kein Dritter als Verursacher infrage kommt, entfällt die Anzeige bei der Polizei. Besteht eine Werkstattbindung, muss der Versicherungsnehmer die Vorgaben des Versicherers befolgen. Die Vorabschadensmeldung erfolgt telefonisch oder online.
Möglicherweise lässt die Versicherung die Schadenshöhe durch einen Gutachter feststellen. Die Erstattung des Sturmschadens geht maximal bis zur Höhe des Restwertes des Autos oder entsprechend der Neupreis- oder Kaufpreisklausel, sofern die Fristen noch Bestand haben. Diese Klauseln erstatten den Kaufpreis oder den Neuwert innerhalb einer Frist zwischen sechs und 24 Monaten, abhängig vom Versicherer und Tarif.
Bei einem älteren Auto oder einem Wagen mit hoher Laufleistung und damit geringerem Restwert sinkt die Erstattungshöhe.
Mustervorlagen und Checkliste zur Schadensmeldung
Nutzen Sie kostenlose Muster und Checklisten zur Schadensmeldung auf unserer Seite rund um das Thema Kfz-Schaden. Dort erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur richtigen Schadensmeldung bei Sturm für Ihre Autoversicherung. Alternativ können Sie sich hier Ihre kostenlose Vorlage zur Schadensmeldung bei der Versicherung herunterladen.
Windstärken 8 - 12: "Stürmischer Wind" bis "Orkan"
- Windstärke 8: stürmischer Wind (62–74 km/h Windgeschwindigkeit) – Zweige brechen von Bäumen ab
- Windstärke 9: Sturm (75–88 km/h Windgeschwindigkeit) – Äste brechen von Bäumen, kleinere Schäden an Häusern (Dachziegel oder Rauchhauben abgehoben)
- Windstärke 10: schwerer Sturm (89–102 km/h Windgeschwindigkeit) – Wind bricht Bäume, größere Schäden an Häusern
- Windstärke 11: orkanartiger Sturm (103–117 km/h Windgeschwindigkeit) – Wind entwurzelt Bäume, verbreitet Sturmschäden
- Windstärke 12: Orkan (ab 118 km/h Windgeschwindigkeit) – schwere Verwüstungen
Quelle: Deutscher Wetterdienst 2025
Sturmschäden vorbeugen – aber wie?
Ein Sturmschaden am eigenen Fahrzeug ist für Geschädigte ein Ärgernis. Schadensmeldung beim Versicherer, Begutachtung durch einen Sachverständigen und fachgerechte Reparatur in einer Werkstatt nehmen mitunter viel Zeit in Anspruch. Dabei hätte der ganze Aufwand zur Schadensregulierung bereits im Vorfeld eines angekündigten Orkans vermieden werden können. Wer sein Fahrzeug vor einem drohenden Totalschaden schützen will, sollte folgende Hinweise beachten:
- Wettervorhersagen verfolgen
- Auto wenn möglich im Gefahrenfall unterstellen (hierfür wenn nötig auf Parkhäuser in der Nähe ausweichen)Bei Unwetter-, Sturm- oder Orkanwarnungen durch den Wetterdienst sollten Autofahrten vermieden werden. Ist das nicht möglich, gilt:
- Tempo runter,
- Licht an und
- Ruhe bewahren.
Heftige Lenkbewegungen bei starken Sturmböen machen das Auto unkontrollierbar – ein Unfall wäre dann schlimmstenfalls unvermeidbar.
Während der Fahrt sollten Sie außerdem:
- den Sicherheitsabstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen beachten und gegebenenfalls vergrößern,
- auf unvorhergesehene Hindernisse wie umgestürzte Bäume und umherfliegende Gegenstände oder Äste achten,
- auf das Überholen von Lastwagen oder Kleintransportern verzichten und
- Wälder und Alleen meiden.
Dass Stürme und Orkane übers Land ziehen, können Sie nicht verhindern. Mit den genannten Vorsichtsmaßnahmen tragen Sie allerdings erheblich dazu bei, dass Ihr Auto auch heftige Unwetter unbeschadet übersteht und nicht zum Fall für die Versicherung wird.
Sonderkündigungsrecht nach Schadensregulierung
Der Grund für einen Kfz-Versicherungswechsel muss aber nicht unbedingt ein Sturmschaden oder sonstiger Schaden am Auto sein. Es empfiehlt sich, im Herbst generell den Kfz-Versicherungsvergleich zu nutzen, da für die meisten Verträge die Frist für die ordentliche Kündigung am 30. November endet.
Im Sommer liegen die Schadenszahlen des Vorjahres vor und der Gutachterausschuss der Versicherungswirtschaft analysiert diese. Üblicherweise passen die Versicherer anschließend die Tarife an, modifizieren unter Umständen auch die Leistungen. Der Versicherungsvergleich zeigt, ob es sich lohnt, die Versicherungsgesellschaft zu wechseln. Gleiche Leistungen bei einem günstigeren Preis oder bessere Leistungen bei gleichem Preis sind zwei gute Gründe, zu vergleichen und zu wechseln.
Häufig gestellte Fragen
Bei Schäden durch Wind und Sturm ist das Auto über die Kaskoversicherungen (Teil- und Vollkasko) geschützt. Oft begrenzen Versicherungsanbieter ihren Schutz auf Sturmschäden, die erst ab Windstärke 8 entstehen.
Die Kfz-Haftpflicht greift hingegen nicht bei Schäden am eigenen Fahrzeug.
Im Schadensfall aufgrund eines Sturms werden Teilkaskoversicherte nicht zurückgestuft, da hier die SF-Klasse keine Rolle spielt. Anders sieht es für Vollkaskoversicherte aus – eine Schadensregulierung hat hier eine Rückstufung der SF-Klasse zur Folge. Das heißt für Sie: Es werden für die kommenden Jahre höhere Versicherungsbeiträge fällig. Daher kann es sich sogar lohnen, die Reparatur aus eigener Tasche zu bezahlen, anstatt hochgestuft zu werden. Das sollten Sie sich aber individuell von Ihrer Versicherung ausrechnen lassen.
Als Nachweis für Ihre Versicherung, dass ein Sturmschaden ab Windstärke 8 entstanden ist, können Sie sich bei Ihrem örtlichen Wetteramt informieren und einen entsprechenden Beleg der Windmessung anfragen.
Eine weitere Möglichkeit bietet die Website des Deutschen Wetterdienstes. Dort können Sie direkt online nachsehen, in welche Stärke-Kategorie ein Sturm eingeordnet wurde.
Außerdem richten Stürme ab Windstärke 8 auch in der Umgebung Schäden an, die Sie dokumentieren und Ihrer Schadensmeldung hinzufügen können.
Auch bei Sturmschäden durch umgestürzte Bäume am eigenen Fahrzeug greifen Teil- und Vollkaskoversicherung.
Stürzen Baum oder Äste von einem privaten Grundstück auf ein Fahrzeug, so muss der Grundstückbesitzer nur dann haften, wenn er seinen Verkehrssicherungspflichten nicht nachgekommen ist.
Bei herumfliegenden Gegenständen, wie beispielsweise Dachziegeln, greift der Schutz der Teilkaskoversicherung ab Windstärke 8.
Bei parkenden Fahrzeugen, die durch Hochwasser beschädigt wurden, greift die Teilkaskoversicherung.
Müssen Sie eine überflutete Straße mit dem Auto durchqueren, um Ihr Zuhause oder einen sicheren Fahrweg zu erreichen, dann leistet die Vollkaskoversicherung für entstehende Schäden.
Wenn bei der Fahrt durch herumwirbelnde Äste Sturmschäden am Auto entstehen, werden die entsprechenden Reparaturkosten – sofern ein Nachweis gegeben ist – von der Teilkaskoversicherung übernommen. Wenn Sie jedoch zum Beispiel einen Baum anfahren, der bereits vor längerer Zeit umgestürzt ist, kommt nur die Vollkaskoversicherung für den Schaden auf.
Wird Ihr Auto durch einen entwurzelten Baum beschädigt, ist dies normalerweise ein Teilkaskoschaden. Ihre Versicherung wird erst einmal für den Schaden aufkommen. Der Versicherer darf jedoch im Nachgang prüfen, ob der Baum morsch gewesen ist. Sollte dies der Fall sein, wird Ihr Versicherer unter Umständen die Haftpflichtversicherung des Grundstücksbesitzers in Regress nehmen.
Ratgeber rund um Sturmschäden am Auto
Kfz-Versicherung
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