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Schaden durch ein Schlagloch: Wer haftet?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Wer mit seinem Auto durch ein Schlagloch fährt, riskiert Schäden an Rad und Achse. Im Schadensfall stellt sich die Frage, ob die für die Instandhaltung zuständige öffentliche Körperschaft für die Reparatur aufkommen muss.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für den Unterhalt der Straßen ist, je nach Straßentyp, die Kommune, das Land oder der Bund als Träger der Straßenbaulast zuständig.
  • Wer aufgrund eines Schlagloch-Schadens den Baulastträger haftbar machen will, muss nachweisen, dass dieser seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat.
  • Die Fahrt durch ein tiefes Schlagloch kann Schäden an der Fahrzeugachse oder am Reifen verursachen.

Welche Versicherung zahlt bei Schäden durch Schlaglöcher?

Entsteht ein Schaden am eigenen Fahrzeug durch ein Schlagloch, so ist die Vollkaskoversicherung zuständig. Besitzen Sie lediglich eine Teilkaskoversicherung oder Kfz-Haftpflicht, dann müssen Sie die Reparatur aus eigener Tasche zahlen. Achten Sie darauf, dass Sie den Schaden durch das Schlagloch nur dann von der Vollkaskoversicherung regulieren lassen, wenn es sich um einen größeren Schaden handelt. Ansonsten kann es sein, dass die Autoversicherung Ihre Prämie erhöht.

Wann ist besonders häufig mit Schlaglöchern zu rechnen?

Ein hohes Risiko für Schäden am Auto aufgrund von Schlaglöchern besteht vor allem zum Ende der Winterzeit, wenn durch die Wechselwirkung von Frost, Feuchtigkeit und Streusalz der Asphalt brüchig werden kann. Durch die entstehenden Risse dringt weiteres Wasser ein, das bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt den ohnehin schon instabil gewordenen Straßenbelag aufplatzen lässt. Innerhalb kurzer Zeit entstehen dann durch die Belastung des Straßenverkehrs die berüchtigten Schlaglöcher.

Auch Sommerhitze führt zu Schlaglöchern

Bei Straßenbelägen aus Beton kann auch sommerliche Hitze zu gefährlichen Schlaglöchern führen, weil bei hohen Temperaturen Beton aufplatzen kann. Besonders auf Autobahnen, wo häufig Beton als Trägermaterial unter dem Asphalt zum Einsatz kommt, können solche Straßenschäden für Autofahrer zum Schaden- und Unfallrisiko werden.

Welche Schäden riskieren Autofahrer bei der Fahrt durch Schlaglöcher?

Das Ausmaß des Schadens hängt sowohl von der Tiefe des Schlaglochs als auch von der Geschwindigkeit ab. Je schneller das Auto unterwegs ist, umso höher wird das Schadensrisiko. Besonders stark können Achsen, Lager und Felgen in Mitleidenschaft gezogen werden.

Ist das Schlagloch so tief, dass das Auto aufsitzt, kann es zu weiteren Schäden etwa an der Ölwanne oder am Unterboden des Fahrzeugs kommen.

Schaden durch Schlaglöcher: Wie ist die Rechtslage?

Zunächst einmal gilt, dass der so genannte Träger der Straßenbaulast für den einwandfreien Zustand der Straßen verantwortlich ist. Dabei regelt der Gesetzgeber, wer für welche Straßen zuständig ist:

  • Straßen innerhalb von Ortschaften fallen in der Regel als Gemeindestraßen in die Zuständigkeit der Kommune.
  • Für Land- und Kreisstraßen ist meist der Landkreis zuständig.
  • Bei Überlandstraßen und Autobahnen kümmern sich Bund oder Länder um die Pflege und Instandhaltung.

Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht müssen die zuständigen Träger dafür sorgen, dass bei Schlaglöchern entweder eine schnelle Reparatur erfolgt oder die beschädigte Stelle gesichert wird – etwa in Form von Warnschildern oder Geschwindigkeitsbegrenzungen.

Doppelte Nachweispflicht für Autofahrer

Wer nach einem Schaden durch ein Schlagloch den Träger der Straßenbaulast in die Haftung nehmen will, muss zwei Nachweise führen:

  1. dass der Schaden aus der Fahrt über das Schlagloch resultiert und
  2. dass der Träger der Straßenbaulast seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat.

Den Nachweis über das Schlagloch als Schadensursache erbringen Autofahrer am besten mit einer direkt am Unfallort stattfindenden Dokumentation, beispielsweise in Form eines Unfallberichts. So ist es sinnvoll, ein Foto vom Schlagloch zu machen. Um dessen Größe festzuhalten, empfiehlt es sich, einen Gegenstand mit standardisierten Abmessungen wie etwa eine Parkscheibe bei der Aufnahme daneben hinzulegen. Im Anschluss daran sollte der Fahrzeughalter so schnell wie möglich eine Kfz-Werkstatt aufzusuchen, um das Ausmaß des Schadens zu erfassen.

Schwieriger wird es, dem Träger der Straßenbaulast ein Verschulden nachzuweisen.

Grundsätzlich gilt nämlich: Ein Autofahrer muss so vorsichtig fahren, dass er sein Fahrzeug rechtzeitig zum Stehen bringen kann, wenn er ein Hindernis erkennt. Darüber hinaus müsste er nachweisen, dass sich der Baulastträger längere Zeit nicht um die Instandhaltung der Straße gekümmert hat. Bei frisch entstandenen Schlaglöchern haftet eine Kommune zumeist nicht, wenn sie regelmäßig den Zustand ihrer Straßen prüft.

Wie urteilten bisher die Gerichte bei Schlagloch-Schäden?

Die Ergebnisse der Rechtsprechung hängen stark von den individuellen Umständen des jeweiligen Falles ab.

Das Landgericht Halle gab einem Autofahrer Recht, der bei Tempo 120 auf der Autobahn in ein Schlagloch gefahren war. Die dabei entstandenen Schäden musste das zuständige Bundesland ersetzen, weil die Straßenverkehrsbehörde kein Warnschild aufgestellt hatte. Damit, so die Richter, habe sie ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt.

Keinen Schadenersatz erhielt hingegen ein Berliner Fahrzeughalter, dessen Auto durch ein Schlagloch beschädigt wurde. Die Stadt konnte vor dem Kammergericht Berlin nachweisen, dass sie die Straßen regelmäßig kontrolliert hatte. Damit hätte das Schlagloch auch kurzfristig entstehen können – und folglich gab es keinen hieb- und stichfesten Beweis für eine Haftung der Stadt.

Verkehrsrechtsschutz lohnt sich

Wer über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügt, kann einen Prozess riskieren, wenn die Versicherung eine Deckungszusage erteilt.

Ansonsten sollten Autofahrer bedenken, dass sie bei einem für sie negativen Urteil nicht nur die eigenen Anwaltskosten, sondern auch die Gerichtskosten und die Anwaltskosten des Prozessgegners tragen müssen.