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Die Ersteinstufung zur Kfz-Versicherung erfolgt nicht zwingend damit, dass ein Fahrzeughalter erstmalig ein Auto versichert. Insgesamt gibt es vier Szenarien, bei denen von einer Ersteinstufung die Rede ist.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Die Ersteinstufung bei Fahranfängern
  3. Die Ersteinstufung nach mehrjähriger Fahrpraxis
  4. Die Ersteinstufung von Zweitwagen
  5. Die Ersteinstufung beim Wechsel der Versicherung
  6. Verwandte Themen
  7. Weiterführende Links
  8. Kfz-Versicherungen vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer als Fahranfänger vor der Ersteinstufung bei der Kfz-Versicherung steht, sollte alle Optionen prüfen, um eine günstigere SF-Klasse zu erhalten.
  • Absolventen des begleiteten Fahrens profitieren auch in einer hohen SF-Klasse von niedrigeren Beiträgen zur Kfz-Versicherung.
  • Ein Rabattübertrag kann nur für die Dauer erfolgen, für die der Begünstige den Führerscheinbesitz nachweisen kann.
  • Nutzer von Dienstwagen ohne eigenes Fahrzeug werden im Zweifelsfall mit SF ½ bei der Anmeldung des eigenen Wagens eingestuft.

Die Ersteinstufung bei Fahranfängern

Das denkbar teuerste Modell für eine Kfz-Versicherung ist, wenn ein Fahranfänger sein erstes Auto gleich nach Führerscheinerwerb auf sich anmeldet. Die Einstufung erfolgt in der Regel in der Schadenfreiheitsklasse 0. Diese wird nur noch von der Malusklasse überboten, die greift, wenn ein Fahranfänger einen Unfall verursacht.

Allerdings muss man bei der Ersteinstufung in der Kfz-Versicherung bei Fahranfängern zwei Berechnungsmodelle unterscheiden. Fand der Führerscheinerwerb bereits vor dem 18. Geburtstag statt, gilt das begleitete Fahren. In diesem Fall kalkulieren die Versicherer eine günstigere Prämie als beim Führerscheinerwerb mit 18 Jahren oder älter. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Fahranfänger die Führerscheinprüfung einen Tag nach seinem 17. Geburtstag oder einen Tag vor dem 18. Geburtstag absolvierte.

Begleitetes Fahren, der Führerschein mit 17, und der Nachweis eines Fahrsicherheitstrainings wirken sich bei der Autoversicherung positiv auf die Prämie aus.

Fahranfänger haben auch die Option, bei der Ersteinstufung das eigene Auto als Zweitwagen auf die Eltern oder ein anderes Familienmitglied anzumelden. Zweitwagen stufen die Versicherer in der Regel mit einer günstigeren Schadensfreiheitsklasse ein, meist SF 2. Allerdings muss der Versicherungsnehmer darauf achten, dass die Nutzung auch für Fahrer unter 23 Jahren erlaubt ist.

Die Ersteinstufung nach mehrjähriger Fahrpraxis

Es ist nicht unüblich, dass viele Führerscheininhaber zunächst kein eigenes Auto besitzen, sondern das Fahrzeug der Eltern oder des Partners nutzen. Kommt dann eines Tages die Erstzulassung des eigenen Wagens, fällt die Ersteinstufung günstiger aus als bei einem echten Fahranfänger. Besaß der Fahrzeughalter den Führerschein mindestens drei Jahre, erfolgt die Ersteinstufung üblicherweise in die SF-Klasse ½.

Eine andere Möglichkeit bietet die Rabattübertragung innerhalb der Familie. Dieser lohnt sich aber erst, wenn der künftige Versicherungsnehmer schon über eine mehrjährige Fahrpraxis verfügt. Angenommen, die Tante möchte aus Altersgründen nicht mehr Auto fahren und wird in die SF-Klasse mit 25 eingestuft. Der Neffe besitzt seit acht Jahren den Führerschein. Er kann sich jetzt die SF-Klasse der Tante, maximal auf die Dauer seines Führerscheinbesitzes, in diesem Fall mit SF 10, übertragen lassen.

Wer jahrelang einen Dienstwagen fuhr, aber kein eigenes Auto besaß, muss in den sauren Apfel beißen. Die Einstufung für die Anmeldung des ersten eigenen Wagens startet in diesem Fall mit SF ½. Es bestehen allerdings zwei Ausnahmen:

  • Der Vertrag mit dem Arbeitgeber sieht vor, dass die erfahrene SF-Klasse auf den Arbeitnehmer übertragen wird.
  • Der Arbeitnehmer besaß früher einmal ein eigenes Fahrzeug. In diesem Fall kommt es auf den Versicherer an, wie die Einstufung ausfällt. Üblicherweise kann ein Vertrag sieben bis zehn Jahre ruhen, ohne dass der Schadensfreiheitsrabatt verfällt.

Die Ersteinstufung von Zweitwagen

Bei der Ersteinstufung von Zweitwagen gibt es zwei Möglichkeiten, je nach Versicherungsgesellschaft. Bei Variante eins startet der Zweitwagen mit der SF-Klasse ½, 1 oder zwei.

Einige Anbieter ermöglichen aber auch die Einstufung in die SF-Klasse, in der das Erstfahrzeug versichert ist. Dies geht aber nur für die Dauer, in der beide Wagen beim selben Unternehmen versichert sind. Wechselt der Halter des Zweitwagens den Versicherer, stuft ihn die neue Gesellschaft so ein, als ob er zu Beginn der Zweitwagenversicherung mit SF ½ versichert gewesen wäre. Diese Option ist ebenfalls für Fahranfänger hochinteressant. Allerdings verweisen einige Versicherungsgesellschaften darauf, dass der jüngste Fahrer mindestens 23 Jahre alt sein muss.

Die Ersteinstufung beim Wechsel der Versicherung

Wer seine Versicherungsgesellschaft wechselt, sei es durch den Kauf eines anderen Fahrzeuges oder sei es, weil er über einen Versicherungsvergleich ein besseres Angebot gefunden hat, wird dort auch „ersteingestuft“. Allerdings fragt die neue Gesellschaft beim Vorversicherer an, in welcher SF-Klasse der Fahrer tarifiert war. Vorsicht: Bei der Ersteinstufung beim Wechsel der Versicherung werden Dinge wie Rabattretter oder Rabattschutz nicht übernommen.

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