Abschleppen
Eine Autopanne kann jeden Autofahrer treffen. Wer liegenbleibt, ruft meistens die Servicenummer seines Autoclubs an oder begibt sich auf der Autobahn zur Notrufsäule. Günstigstenfalls ist im Handy eine kostenlose Notruf-Nummer oder -App gespeichert. Was ist aber, wenn ein privater Helfer Ihnen anbietet, Sie abzuschleppen? Wir listen auf, was Sie wissen müssen.
- Verschiedene Abschleppmöglichkeiten
- Was ist beim Abschleppen zu beachten?
- Kosten Abschleppdienste versus Kosten Versicherung
- Schutzbrief oder Mitgliedschaft im Automobilclub?
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Privates Abschleppen ist nach StVO nur im Notfall erlaubt.
- Funktioniert die Warnblinkanlage nicht, darf nicht abgeschleppt werden.
- Ein Kfz-Schutzbrief bietet Pannenhilfe in einem bestimmten Kostenrahmen zum kleinen Preis.
- Die Leistungen der Automobilclubs sind umfassender, aber die Mitgliedschaft ist auch teurer.
Verschiedene Abschleppmöglichkeiten
Wenn Ihr Fahrzeug unterwegs den Dienst verweigert, haben Sie mehrere Möglichkeiten, es abzuschleppen: Wer Mitglied in einem Automobilclub ist oder einen Schutzbrief seiner Autoversicherung besitzt, lässt sein Fahrzeug wahrscheinlich vom Profi abschleppen.
Wenn Sie sich aber privat, von einem anderen PKW, abschleppen lassen wollen, beachten Sie bitte: Privates Abschleppen ist laut Straßenverkehrsordnung nur bei einem Notfall erlaubt. Ein Notfall liegt vor, wenn ein streikendes Auto in die Werkstatt transportiert oder auf den Schrottplatz gebracht werden muss. Obwohl Experten der Abschleppstange den Vorzug geben, ist auch ein Abschleppseil dafür erlaubt.
Was ist beim Abschleppen zu beachten?
- Abschleppen ist nach StVO nur im Notfall erlaubt, wenn das Auto etwa nicht vor Ort repariert werden kann. Muss zum Beispiel nur Benzin nachgefüllt werden, muss der Sprit zum Fahrzeug transportiert werden - und nicht umgekehrt!
- Gefahrenstelle weiträumig sichern und gewährleisten, dass sich die Beteiligten beim Befestigen der Abschleppvorrichtung nicht in Gefahr begeben.
- Beide beteiligten Autos müssen während des Abschleppens die Warnblinkanlage einschalten (bei Dunkelheit auch das Licht). Richtungsänderungen durch Handzeichen kommunizieren. Achtung: Funktioniert die Warnblinkanlage nicht, dürfen Sie nicht abschleppen, sondern das Fahrzeug muss abgeholt werden.
- Das abzuschleppende Fahrzeug darf nicht deutlich schwerer sein als das Zugfahrzeug.
- Überprüfen Sie, ob das Gewicht des Pannenfahrzeugs durch Abschleppseil oder Abschleppstange abgedeckt ist. Details finden Sie im Handbuch des abzuschleppenden Autos.
- Wenn Sie die Wahl zwischen Abschleppseil und Abschleppstange haben, ist abschleppen mit Stange einfacher, weil Sie den Abstand nicht aktiv halten müssen.
- Bedenken Sie bei einem Abschleppseil, dass ohne Motor beim Bremsen der Bremskraftverstärker fehlt und das Fahrzeug schwerer zu lenken ist.
- Nur Seile bis fünf Meter Länge verwenden, die als Abschleppseil ausgewiesen sind.
- Abschleppseil oder -stange am Abschlepphaken befestigen oder bei neueren Modellen mit den Abschleppösen in die Karosserie einschrauben.
- Zündschlüssel im Schloss stecken lassen und auf erste Stufe drehen, damit das Lenkradschloss nicht einrastet, Gang rausnehmen und Handbremse lösen.
- Automatikautos sollten höchstens ein paar Kilometer abgeschleppt werden, da das Getriebe sonst Schaden nehmen kann.
- Bei Automatikautos mit funktionierender Elektronik stellen Sie die Schaltung auf "N" und fahren Sie langsam los.
- Bei Fahrzeug mit Startknopf: Knopf für mehrere Sekunden drücken, um Lenkradschloss und die Automatik zu entriegeln. Nicht auf das Bremspedal treten!
- Der ADAC empfiehlt, beim Abschleppen nicht schneller als 50 km/h zu fahren und die kürzeste Strecke zu wählen.
- Auf der Autobahn darf beim Abschleppen nur bis zur nächsten Ausfahrt gefahren werden. Es ist verboten, mit einem Abschleppgespann auf die Autobahn aufzufahren.
- Elektroautos sollten nicht privat abgeschleppt, sondern verladen werden, da sonst die Steuerungselektronik geschädigt werden kann.
Kosten Abschleppdienste versus Kosten Versicherung
Besitzer von Neuwagen müssen sich über Abschleppdienste und Schutzbriefe in der Regel nicht weiter informieren: Fast immer deckt die Mobilitätsgarantie des Autoherstellers Pannenhilfe, Abschleppdienst und sogar den Mietwagen im Pannenfall ab. Meistens gilt die Mobilitätsgarantie für drei Jahre ab Kauf.
Aber auch Fahrer älterer PKW müssen grundsätzlich die Kosten für professionelles Abschleppen nicht fürchten: Abschleppdienste berechnen für ihre Dienste je nach Aufwand zwischen 135 und 300 Euro (Angabe: Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung, BGL). Die Kosten für einen Kfz-Schutzbrief liegen mit deutlichen Abweichungen für Fahrzeug und Tarif durchschnittlich bei 13 Euro jährlich, für die Mitgliedschaft in einem Automobilclub fallen 24 bis 85 Euro an.
Schutzbrief oder Mitgliedschaft im Automobilclub?
Abschleppunternehmen, Versicherungsschutzbrief und die Mitgliedschaft im Automobilclub bieten allerdings auch einen unterschiedlichen Leistungsumfang an.
Abschleppdienst
Der Abschleppdienst transportiert Ihr Fahrzeug ausschließlich zur Reparatur-Werkstatt. Pannenhilfe und der Reparaturversuch vor Ort, wie sie Schutzbrief und Automobilclub anbieten, sind hier nicht eingeschlossen.
Schutzbrief
Einen Kfz-Schutzbrief haben bereits circa 27 Millionen Autofahrer abgeschlossen - meistens im Rahmen ihrer Kasko- oder Kfz-Versicherung. Bei einer "fremden" Versicherung können Sie ebenfalls einen Schutzbrief abschließen, allerdings ist es meistens deutlich günstiger, diese Leistung bei der eigenen zu buchen.
Die Versicherungsleistung bezieht sich wie bei Kasko- und Kfz-Versicherung fahrerunabhängig auf das versicherte Fahrzeug. Leistungen und Höhen der Kostenübernahmen variieren innerhalb der Versicherungen. Meistens sind folgende Leistungen bei einem Schutzbrief inklusive:
- Pannendienst mit Reparatur vor Ort, wenn möglich, bis etwa 500 Euro, inklusive kleinerer Ersatzteile
- Bergen und Abschleppen, wenn Reparieren nicht möglich, ebenfalls bis zu 500 Euro
Bei Pannen mehr als 50 Kilometer vom Wohnort entfernt werden folgende Kosten erstattet, wenn Ihr Fahrzeug vor Ort nicht repariert werden kann oder gestohlen wurde:
- Fahrkosten für Weiter- und Rückfahrt bis 1.200 Kilometer
- bis zu drei Hotelübernachtungen für jeweils 50 bis 100 Euro am Pannenort pro Person
- Fahrzeugtransport und/oder -unterbringung
- Mietwagen für bis zu sieben Tage mit 50 bis 70 Euro pro Tag. Die Kostenübernahmen sind im Ausland oft höher. Bei Reisen im Ausland gelten oft höhere Grenzen auch für die Beschaffung von Ersatzteilen und den Transport des Fahrzeugs.
- Eine Basis-Auslandskrankenversicherung, die jedoch in vielen Fällen nicht ausreicht, ist im Kfz-Schutzbrief meist eingeschlossen. Hier sollten Sie jedoch besser eine richtige Auslandskrankenversicherung abschließen.
Automobilclub
Die Mitgliedschaft im Automobilclub kommt im Allgemeinen teurer als ein Schutzbrief der Versicherung. Spezielle Vergünstigungen wie Nachlässe bei Autovermietungen und Reisen, Straßenkarten und Vereinsmagazine bringen nur Vorteile, wenn man sie auch braucht. Der Hauptunterschied zum Schutzbrief ist, dass Sie als Person versichert sind und nicht ein einzelnes Fahrzeug. Insgesamt haben die Automobilclubs ein umfangreicheres Angebot und die Obergrenze für Kostenübernahmen liegen deutlich höher. Alle Unterschiede im Überblick:
- keine Koppelung der Leistung an die Autoversicherungen
- Leistungen sind an die Person und nicht das Fahrzeug gebunden. Sie gelten auch für andere Fahrzeuge und oft auch für Familienmitglieder.
- mehr Schutz durch größeres Leistungsspektrum auch bei Personenschäden oder Krankheit auch im Ausland
- keine oder hohe Erstattungsgrenzen
- eigenes und gut ausgebautes Pannenhelfer-Netz
- viele Zusatzservices
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