Kfz-Versicherung widerrufen: So nutzen Sie Ihr Widerrufsrecht
Stand: 08.09.2025
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Es gibt Situationen, in denen ein Fahrzeughalter die gerade abgeschlossene Kfz-Versicherung widerrufen möchte. Einer der häufigsten Gründe ist, dass er nach Abschluss noch ein Angebot findet, das entweder besser oder preisgünstiger ist. Der Gesetzgeber sieht durchaus die Möglichkeit vor, die Autoversicherung zu widerrufen. Wie das geht und welche Fristen Sie beachten müssen, lesen Sie hier.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Widerrufsfrist für Ihre Autoversicherung beginnt am Tag des Erhalts der vollständigen Unterlagen durch den Versicherungsnehmer.
- Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage.
- Wurde die Frist verpasst, besteht nur die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung, oder, bei einer Beitragserhöhung, der außerordentlichen Kündigung.
- Sie sollten den Abschluss Ihrer Versicherung erst widerrufen, wenn Ihnen die Deckungszusage Ihrer neuen Versicherung vorliegt.
Die Rechtsgrundlage, um die Kfz-Versicherung zu widerrufen
Der Gesetzgeber räumt jedem Versicherungsnehmer das Recht ein, innerhalb einer bestimmten Frist nach Vertragsabschluss von einem neuen Vertrag zurückzutreten.
Diese Frist regelt Paragraph 8 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Dort heißt es, dass Sie in Textform und ohne Begründung Ihren Versicherungsvertrag widerrufen können.
Die Frist für den Widerruf: 14 Tage
Die Widerrufsfrist für Ihre Kfz-Versicherung beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, an welchem Sie die nachfolgenden Unterlagen schriftlich erhalten haben:
- Versicherungsschein / Versicherungspolice und Vertragsbestimmungen
- Allgemeine Versicherungsbedingungen des Versicherers (AGB)
- Eine rechtskonforme Widerrufsbelehrung
Widerrufsfrist verpasst?
Sie haben Ihre Widerrufsfrist verpasst? In diesem Fall bleibt Ihnen nur die Vertragskündigung. Diese ist allerdings erst zum 30. November eines Jahres möglich. Die Ausnahme bildet die Beitragsanpassung. Diese erlaubt auch eine Sonderkündigung vier Wochen nach Zugang der Benachrichtigung.
Allerdings darf der Grund für die Beitragsanpassung nicht darin liegen, dass der Versicherungsnehmer sein Auto in einer teureren Regionalklasse versichert.
Was passiert bei einem Widerruf der Kfz-Versicherung?
Macht der Fahrzeughalter von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, wird der Vertrag rückwirkend aufgelöst. War das Auto noch nicht zugelassen, stellen sich keine weiteren Probleme. Nutzt er das Fahrzeug aber bereits, verfügt er über keinen Versicherungsschutz mehr. Die Konsequenz ist, dass das Fahrzeug weder bewegt werden noch auf einer öffentlichen Fläche abgestellt sein darf. Im schlimmsten Fall droht ein Bußgeld.
Erst widerrufen, wenn neuer Versicherungsschutz besteht
Kfz-Versicherung widerrufen und neue abschließen
Liegt die eVB des neuen Versicherers noch nicht vor, empfiehlt es sich, die Gesellschaft vom Widerruf beim vorherigen Versicherer zu informieren. Diese wendet sich dann an die Zulassungsstelle und teilt dort die Versicherungsbestätigung zur Überbrückung (VBÜ) mit.
In der Regel ist dies aber nicht notwendig. Wird eine Kfz-Versicherung online abgeschlossen, erhält der Versicherungsnehmer die eVB unmittelbar mitgeteilt. Wer sich dafür entscheidet, im Kfz-Versicherungsvergleich von Verivox einen günstigeren Versicherer zu wählen, erhält seine eVB unverzüglich.
Wie erfolgt der Widerruf der Kfz-Versicherung?
Der Widerruf muss schriftlich erfolgen. Die Übermittlung kann dann per Fax, Brief oder E-Mail erfolgen. Manche Versicherungsgesellschaften stellen Widerrufsformulare im Rahmen ihres Internetauftritts zur Verfügung.
Die Widerrufserklärung muss keinerlei Gründe enthalten, weshalb der Versicherungsnehmer vom Vertrag zurücktreten möchte. Allerdings gibt es einige Punkte, die vorhanden sein müssen. Wir stellen Ihnen hier eine kostenlose Vorlage zum Widerruf Ihrer Versicherung zur Verfügung.
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