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Kfz-Versicherung steuerlich absetzen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Die Kosten für die Kfz-Versicherung können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden. Dabei gelten unterschiedliche Regelungen für private und betriebliche Fahrzeuge.

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundlegende Voraussetzung für die Absetzbarkeit der Kfz-Versicherung ist, dass der Halter des Fahrzeugs auch Versicherungsnehmer ist und in Deutschland einkommensteuerpflichtig ist.
  • Bei privaten Fahrzeugen können Steuerpflichtige die Kosten für die Kfz-Haftpflichtversicherung als sonstige Vorsorgeaufwendungen geltend machen.
  • Halter von betrieblichen Fahrzeugen können die gesamten Kfz-Versicherungskosten als betriebliche Aufwendung steuermindernd ansetzen.

Kann die Kfz-Versicherung von der Steuer abgesetzt werden?

Als Steuerpflichtiger können Sie grundsätzlich Kosten für die Kfz-Versicherung steuerlich geltend machen, sofern Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Um die Kfz-Versicherung von der Einkommensteuer absetzen zu können, müssen Sie grundsätzlich zwei Kriterien erfüllen:

  • Sie müssen in Deutschland einkommensteuerpflichtig sein und
  • Sie müssen Halter und Versicherungsnehmer des betreffenden Kraftfahrzeugs sein.

Welche Kosten der Kfz-Versicherung können geltend gemacht werden?

Die Kfz-Versicherung besteht aus verschiedenen Bausteinen, die in steuerlicher Hinsicht jeweils separat zu betrachten sind:

  • Kosten der Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Haftpflichtversicherung ist obligatorisch für jedes Kraftfahrzeug. Die dafür anfallenden Kosten können sich nicht nur für betriebliche Fahrzeuge, sondern auch für privat gehaltene Kraftfahrzeuge steuerlich geltend machen.
  • Kosten der Voll- oder Teilkaskoversicherung. Die Kosten für die freiwillige Voll- oder Teilkaskoversicherung können Selbstständige und Unternehmen für ihre betrieblichen Fahrzeuge von der Steuer absetzen.
  • Kosten des Kfz-Schutzbriefs. Auch der Kfz-Schutzbrief ist nur für betriebliche Fahrzeuge steuerlich relevant.

Lohnt es sich, die Kfz-Versicherung von der Steuer abzusetzen?

Lohnenswert ist der Eintrag der Kfz-Versicherungskosten in der Steuererklärung immer dann, wenn damit eine Minderung der Steuerbelastung bzw. eine Steuerrückzahlung verbunden ist. Bei betrieblichen Fahrzeugen ist dies in aller Regel der Fall. Bei Privatfahrzeugen kommt es darauf an, ob die Höchstgrenze der steuerlich anrechenbaren Vorsorgeaufwendungen bereits mit anderen Versicherungen erreicht worden ist.

Können auch Rentner die Kfz-Versicherung absetzen?

Ob Rentnerinnen und Rentner die Versicherungskosten für ihr privates Kraftfahrzeug steuerlich geltend machen können, hängt in erster Linie davon ab, ob sie überhaupt Einkommensteuer entrichten müssen. Wer aufgrund einer niedrigen Rente keine Steuern bezahlen muss, kann auch keine Aufwendungen geltend machen. Doch für diejenigen, die ihre Renteneinkünfte versteuern müssen, kann sich die Absetzung der Kosten für die Kfz-Haftpflichtversicherung lohnen.

So setzen Sie die Kfz-Versicherung von der Steuer ab

In welchem Umfang und auf welche Weise Sie die Kosten für Ihre Kfz-Versicherung von der Steuer absetzen können, hängt davon ab, ob Sie das Fahrzeug privat oder betrieblich nutzen und ob es sich im Privat- oder Betriebsvermögen befindet.

Bei privater Fahrzeugnutzung

Wenn Sie Ihr Fahrzeug privat nutzen, können Sie die Kfz-Haftpflichtversicherung im Rahmen der „sonstigen Vorsorgeaufwendungen“ geltend machen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass diese Aufwendungen nur bis zu einem Höchstbetrag von 1.900 Euro für Arbeitnehmer bzw. 2.800 Euro für Selbstständige abzugsfähig sind. Weil auch die Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung dazuzählen, ist allein damit häufig schon der Gesamtbetrag ausgeschöpft.

Bei privater Fahrzeugnutzung tragen Sie die Aufwendungen für die Kfz-Haftpflichtversicherung in der Anlage Vorsorgeaufwendungen in Zeile 48 ein.

Bei rein beruflicher Fahrzeugnutzung des privaten Autos

Nutzen Sie Ihr eigenes Auto als Arbeitnehmer ausschließlich für berufliche Fahrten, zählen die Kosten für die Kfz-Versicherung als Werbungskosten. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie das Fahrzeug nicht für private Zwecke mitnutzen und weder einen Zuschuss vom Arbeitgeber erhalten noch andere Steuervorteile wie etwa die Entfernungspauschale beanspruchen.

Sind diese Kriterien erfüllt, tragen Sie die Kfz-Versicherungskosten in der Anlage N in Zeile 48 als „weitere Werbungskosten“ ein.

Bei rein beruflicher Fahrzeugnutzung des betrieblichen Autos als Selbstständiger

Wer als Selbstständiger sein Fahrzeug im Betriebsvermögen hält und dieses ausschließlich betrieblich nutzt, kann die Kfz-Versicherungskosten – auch für die Kaskoversicherung und den Schutzbrief – als betriebliche Aufwendungen steuermindernd geltend machen. Eine Obergrenze gibt es hierbei nicht. Allerdings erkennt das Finanzamt die Kosten nur dann in voller Höhe an, wenn der Selbstständige glaubhaft macht oder nachweist, dass er das Fahrzeug privat nicht mit nutzt.

In diesem Fall tragen Sie die Kfz-Versicherungskosten entweder im Rahmen der Bilanzerstellung in die Gewinn-und-Verlustrechnung (GuV) oder in die Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) als betriebliche Fahrzeugkosten ein.

Bei privater und beruflicher Nutzung des Fahrzeugs

Hier kommt es darauf an, ob Sie beruflich selbstständig sind und ob das Fahrzeug Ihr Privateigentum ist oder zum Betriebsvermögen zählt.

  • Gemischte Nutzung des privaten Fahrzeugs. Als Arbeitnehmer können Sie die Entfernungspauschale zur Arbeitsstätte steuermindernd ansetzen. Arbeitnehmer und Selbstständige können überdies berufliche bzw. betriebliche Fahrten mit der Kilometerpauschale ansetzen. Mit den Pauschalen sind jedoch Versicherungskosten abgegolten, so dass allenfalls noch die Kfz-Haftpflichtversicherung im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen ansetzbar ist.
  • Gemischte Nutzung des betrieblichen Fahrzeugs. Als Selbstständiger können Sie Ihr betriebliches Fahrzeug auch privat mitnutzen. Dann müssen Sie jedoch bei allen Kfz-Kosten in der GuV bzw. EÜR den privaten Anteil herausrechnen. Dies geschieht entweder anteilig oder – sofern das Auto zu mindestens 50 Prozent betrieblich genutzt wird – über die pauschale Versteuerung von 1 Prozent des Listen-Kaufpreises pro Monat als geldwertem Nutzungsvorteil. Die Versicherungskosten sind dann weiterhin Bestandteil der betrieblichen Aufwendungen.

Tipp: Den Anteil der betrieblichen bzw. privaten Nutzung weisen Sie üblicherweise mit einem Fahrtenbuch nach. Dieses müssen Sie nicht unbedingt in Papierform führen, sondern es ist auch die Fahrtenbuchführung per App möglich. Über die GPS-Funktion Ihres Smartphones können Sie dann die Fahrten automatisch aufzeichnen lassen und jeweils der privaten oder betrieblichen Nutzung zuordnen.

Diese Unterlagen benötigen Sie zum Absetzen Ihrer Autoversicherung

Als Nachweis gegenüber dem Finanzamt benötigen Sie die jährliche Rechnung Ihrer Autoversicherung. Wenn Sie nur die Kosten für die Haftpflichtversicherung geltend machen, sollten Sie darauf achten, dass dieser Posten auf der Rechnung gesondert ausgewiesen ist.

Im Regelfall müssen Sie die Unterlagen nicht mit der Steuererklärung einreichen, sondern erst dann, wenn das Finanzamt bei der Prüfung Ihrer Steuererklärung die Belege anfordert.

Fristen zur Einreichung der Steuererklärung

Wann Sie Ihre Steuererklärung einreichen müssen, hängt davon ab, ob Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind oder nicht. So sind etwa verheiratete Arbeitnehmer, die beide in Steuerklasse 4 eingestuft sind und keine weiteren Einkünfte haben, nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Fristen der Steuerjahre 2022 und 2023.

Steuerjahr 2022
Steuerjahr 2023
Mit Abgabepflicht, Steuererklärung wird selbst erstellt 02.10.2023 02.09.2024
Mit Abgabepflicht, Steuererklärung wird von einem Steuerberater oder der Lohnsteuerhilfe erstellt 31.07.2024 02.06.2025
Ohne Abgabepflicht / freiwillige Steuererklärung 31.12.2026 31.12.2027

Nachträgliche Absetzung der Kfz-Versicherung: Ist das möglich?

Wenn Sie nach Abgabe Ihrer Einkommensteuererklärung merken, dass Sie die Kfz-Versicherungskosten vergessen haben, können Sie dies nachträglich korrigieren. Dabei gibt es zwei Optionen:

  • Wenn Sie Ihren Einkommensteuerbescheid noch nicht erhalten haben, können Sie in Ihrer Steuersoftware die Erklärung korrigieren und diese beim Finanzamt nochmals einreichen.
  • Haben Sie den Einkommensteuerbescheid erhalten, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Dabei müssen Sie den Sachverhalt begründen und die korrigierte Steuererklärung nochmals einreichen.

Kann die Autoversicherung eines Zweitwagens von der Steuer abgesetzt werden?

Bei der Geltendmachung der privaten Haftpflichtversicherungskosten können Sie die Prämien für alle Fahrzeuge aufführen, dazu zählt auch die Versicherung für den Zweitwagen.

Handelt es sich um ein Fahrzeug im Betriebsvermögen, ist entscheidend, ob Ihr Erst- oder Zweitwagen als betriebliches Fahrzeug deklariert ist. Bei Selbstständigen erkennt das Finanzamt häufig nur ein einziges Auto als Firmenwagen an. Dann müssen Sie entscheiden, welchen Wagen Sie als Firmenwagen und welchen Sie als Privatfahrzeug nehmen.