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Unfallversicherung ist steuerlich absetzbar

Wer sich gegen bleibende Schäden nach einem Unfall absichern möchte, setzt heute außer auf die gesetzliche Unfallversicherung zusätzlich auf eine private Absicherung. Denn der gesetzliche Schutz greift lediglich in zwei Fällen: bei Unfällen am Arbeitsplatz sowie auf dem unmittelbaren Hinweg zur und dem Rückweg von der Arbeit. In allen anderen Fällen ist die private Unfallversicherung zuständig. Die Beiträge zur privaten Unfallversicherung sind steuerlich absetzbar.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Unfallversicherungen lassen sich von der Steuer absetzen
  3. Unfallversicherung in der Steuererklärung angeben
  4. Fristen für die Steuererklärung einhalten
  5. Verwandte Themen
  6. Weiterführende Links
  7. Unfallversicherung - Jetzt Anbieter vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine private Unfallversicherung lässt sich prinzipiell von der Steuer absetzen.
  • Eine Unfallversicherung für private Zwecke zählt zu den Vorsorgeaufwendungen.
  • Selbstständige können die Versicherung unter Umständen als Werbungskosten geltend machen.

Unfallversicherungen lassen sich von der Steuer absetzen

Grundsätzlich hat der Gesetzgeber ein starkes Interesse daran, dass die Bürger sich und ihre Familienmitglieder vor unerwarteten Ereignissen absichern. Daher ist es nicht verwunderlich, dass der Staat den Abschluss einer Unfallversicherung dadurch unterstützt, dass die Ausgaben für die Versicherung steuerlich absetzbar sind. Die gesetzliche Grundlage stellt Paragraph 10 des Einkommensteuergesetzes dar, der die Beiträge für eine Unfallversicherung den Sonderausgaben zurechnet.

Unfallversicherung in der Steuererklärung angeben

Die Sonderausgaben untergliedern sich in "Vorsorgeaufwendungen" und "sonstige Vorsorgeaufwendungen". Kranken- und Pflegeversicherungen zählen als Basisversorgung zur ersten Kategorie. Unfallversicherungen befinden sich dagegen, ebenso wie Risikolebensversicherungen, in der zweiten Gruppe. In der entsprechenden Anlage sind die Beiträge für die Unfallversicherung in die Zeilen 46 bis 50 einzutragen.

Selbstständige können eine Unfallversicherung in vielen Fällen auch als sogenannte Werbungskosten von der Steuer absetzen. Allerdings ist an dieser Stelle zu unterscheiden, ob sich die Versicherung auf den Beruf oder die Freizeit erstreckt. Sichert ein Vertrag lediglich Unfälle während der Arbeitszeit sowie auf dem Hin- und Rückweg ab, kann der Versicherte die Ausgaben komplett den Werbungskosten zurechnen. Dient die Unfallversicherung dagegen als Absicherung in der Freizeit, handelt es sich um sonstige Vorsorgeaufwendungen; eine Absetzung der Beiträge als Werbungskosten ist in diesem Fall nicht möglich.

Deckt ein Vertrag sowohl den beruflichen als auch den privaten Bereich ab, ist der Betrag anteilig aufzuteilen. Diese Möglichkeit besteht für Selbstständige und Arbeitnehmer gleichermaßen. Im Zweifelsfall ist es sinnvoll, sich von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beraten zu lassen.

Zulässige Höchstbeträge beachten

Um die Kosten für eine Unfallversicherung steuerlich absetzen zu können, gilt es, die vom deutschen Gesetzgeber definierten Höchstbeträge zu berücksichtigen. Das Finanzamt erstattet Aufwendungen nur bis zu einem bestimmten Betrag. Wie hoch dieser ausfällt, bedingt die berufliche Situation. Beamte und Angestellte dürfen ebenso wie Pensionäre und Rentner jährlich maximal 1.900 Euro als Vorsorgeaufwendungen absetzen. Da Selbstständige ihre Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge selbst bezahlen, fällt für sie die Höchstsumme mit 2.800 Euro etwas höher aus.

Reicht ein Ehepaar eine gemeinsame Steuererklärung ein, summieren sich die einzelnen Beträge. Befinden sich beispielsweise beide Partner in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis, liegt der Höchstbetrag folglich bei 3.800 Euro (1.900 Euro + 1.900 Euro). Darüber hinaus umfassen die Vorsorgeaufwendungen nicht nur die Ausgaben für die Unfallversicherung. Sie beinhalten auch die Beiträge für die Kranken-, Pflege- sowie Rentenversicherung. Daher passiert es häufig, dass der Höchstbetrag bereits durch diese Versicherungen erreicht wird.

Welche Nachweise müssen Versicherte erbringen?

Damit das Finanzamt die Beiträge für die Unfallversicherung berücksichtigt, müssen Versicherungsnehmer die im jeweiligen Steuerjahr gezahlten Beiträge nachweisen können. Für gewöhnlich schickt die Versicherung am Jahresende oder zu Beginn des Folgejahres jedem Versicherungsnehmer eine Bescheinigung für das Finanzamt zu. Andernfalls lässt sie sich auch problemlos anfordern. Einige Finanzämter akzeptieren auch eine Kopie des Versicherungsvertrages sowie Kontoauszüge, die belegen, dass der Versicherte die Beträge entrichtet hat. Seit 2017 ist es allerdings nicht mehr erforderlich, die Belege unverlangt einzureichen. Allerdings kann das Finanzamt Nachweise über gezahlte Beiträge für die Unfallversicherung und andere Aufwendungen anfordern. Deshalb ist es erforderlich, die entsprechenden Belege aufzubewahren, und zwar bis zu 10 Jahre lang.

Fristen für die Steuererklärung einhalten

Seit 2017 gelten erweiterte Fristen für die Abgabe der Steuererklärung. Wer die Dokumente in Eigenregie ausfüllt, muss diese nun nicht mehr bis spätestens Ende Mai abgeben, sondern bis Ende Juli. Ist bis zu diesem Zeitpunkt die Steuererklärung nicht beim Finanzamt eingegangen, wird dieses kurze Zeit später dazu auffordern, die Dokumente bis zu einem festgelegten Termin nachzureichen. Wird dieser ebenfalls nicht eingehalten, drohen Verspätungsgebühren. Eine längere Frist gilt, wenn ein Steuerberater oder Lohnhilfesteuerverein die Steuererklärung anfertigt, nämlich bis Ende Februar des Folgejahres.

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