Jährliche Fahrleistung überschritten: Welche Folgen hat das?
Stand: 02.09.2025
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Der Beitrag zur Kfz-Versicherung ermittelt sich aus verschiedenen Sachverhalten. Einer davon ist die jährliche Fahrleistung. Wer viel fährt, ist unfallgefährdeter als jemand, der das Auto die meiste Zeit in der Garage stehen hat. Was passiert aber, wenn die jährliche Fahrleistung überschritten wurde?
Das Wichtigste in Kürze
- Die meisten Versicherer gewähren eine Kulanzgrenze von 10 bis 15 Prozent beim Überschreiten der jährlichen Fahrleistung.
- Sind Sie nur wenige Kilometer zu viel gefahren, führt das in der Regel lediglich zu einer Nachzahlung.
- Weichen Ihre gefahrenen Kilometer signifikant von Ihren Vertragsangaben ab, können Vertragsstrafen drohen.
- In jedem Fall sollten Sie zu viel gefahrene Kilometer Ihrer Versicherung melden.
Wie genau muss die jährliche Fahrleistung angegeben werden?
Bei der jährlichen Fahrleistung kann man die Schätzung auch schon einmal nach unten korrigieren. Wie geht es aber weiter, wenn die jährliche Fahrleistung überschritten wurde?
Die Kilometer-Staffelung bei Angabe der jährlichen Fahrleistung
Die meisten Versicherungsgesellschaften erwarten auch nicht, dass der Versicherungsnehmer beispielsweise 12.000 Kilometer angibt. Stattdessen wird bei einer Autoversicherung nach Kilometern die Fahrleistung in Klassen eingeteilt, beispielsweise 6.000 Kilometer bis 9.000 Kilometer, 9.001 Kilometer bis 12.000 Kilometer und so fort.
Jährliche Fahrleistung überschritten: Spätestens bei einem Unfall erfährt es die Versicherung
Sie sind zu viele Kilometer gefahren? Zunächst einmal muss die Kfz-Versicherung davon Kenntnis erhalten. Dies passiert in der Regel durch die regelmäßige Kilometerstandsmeldung oder nach einem Unfall. Der Versicherer fragt den Kilometerstand ab, rechnet seit der Antragstellung hoch und mit etwas Pech gibt es eine Abweichung zu den Vertragsangaben.
Jährliche Fahrleistung überschritten: Konsequenzen
Wurde die jährliche Fahrleistung überschritten, zeigen sich die meisten Versicherer bis zu einer Abweichung zwischen zehn und 15 Prozent kulant.
Bei starker Überschreitung droht Vertragsstrafe
Anders sieht es jedoch aus, wenn, wie Sie Ihre jährliche Fahrleistung stark überschreiten.
Dies ist beispielsweise geschehen in einem Fall in Baden-Württemberg. Statt 9.000 Kilometer wurden 32.000 Kilometer gefahren. Das Oberlandesgericht Stuttgart (Az. 7 U 33/13) sah in diesem Fall eine Vertragsstrafe als gerechtfertigt.
Was bedeutet Vertragsstrafe?
Vertragsstrafen können beispielsweise einen Jahresbeitrag ausmachen. Allerdings liegt hier die Beweislast beim Versicherer, der die vorsätzliche Falschangabe nachweisen muss.
Das übliche Vorgehen ist allerdings, dass der Versicherungsnehmer die Differenz nachzahlen muss.
Was muss ich tun, wenn ich die Fahrleistung überschritten habe?
Rutscht die Fahrleistung in eine andere Kilometerklasse, sollten Sie Ihre Versicherung davon in Kenntnis setzen. Gleiches gilt im Fall der konkreten Kilometerangabe. Wenn diese um zehn Prozent überschritten wurde, macht eine Mitteilung an den Versicherer ebenfalls Sinn.
Was tun, wenn die Fahrleistung geringer ausfällt?
Möglicherweise führte ein Wechsel des Arbeitsplatzes dazu, dass der Versicherungsnehmer weniger Kilometer im Laufe eines Jahres zurücklegte als ursprünglich angenommen. Oder geplante Urlaubsreisen mit dem Auto wurden durch Zugfahrten ersetzt.
Auch in diesem Fall kann eine Meldung an den Versicherer sinnvoll sein. Manche Versicherer erstatten bei gravierenden Abweichungen den überzahlten Beitrag zurück.
Häufig gestellte Fragen
In der Regel bieten Kfz-Versicherer eine Kulanzgrenze zur jährlichen Fahrleistung an. Diese liegt bei 10 - 15 Prozent der angegebenen Fahrleistung. Melden Sie eine Überschreitung der angegebenen Fahrleistung immer Ihrer Versicherung - sonst kann eine Vertragsstrafe drohen.
Überschreiten Sie Ihre angegebene jährliche Fahrleistung um 1.000 Kilometer, so müssen Sie je nach Anbieter und Tarif etwa 5 - 8 Prozent Mehrbetrag rechnen. Bei 10.000 Kilometern mehr auf dem Tacho können Sie mit Mehrkosten um ca. 13 Prozent rechnen.
Fahren Sie mehr Kilometer als angegeben, muss Ihre Versicherung das Unfallrisiko neu berechnen. Geben Sie Ihrer Autoversicherung rechtzeitig Bescheid, müssen Sie in der Regel nur einen Aufpreis zu Ihrem Kfz-Versicherungsvertrag zahlen.
In der Regel gilt: Fahren Sie weniger als angegeben, sinkt auch Ihr Versicherungsbeitrag. Je nach Anbieter und Tarif sparen Sie beispielsweise bei 5.000 Kilometern geringerer Fahrleistung bereits etwa 10% Ihres Versicherungsbeitrags.
Ihre Autoversicherung fragt in der Regel nicht explizit Ihre gefahrenen Kilometer ab. Kommt es allerdings zu einem Unfall, wird u.a. auch der Kilometerstand abgefragt. Achten Sie daher darauf, bei Überschreitung der Fahrleistung Ihre Versicherung zu informieren.
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