Straßenverkehr: Diese Änderungen treten 2020 in Kraft
Stand: 28.12.2019
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Das neue Jahr bringt auch für Verkehrsteilnehmer einige Änderungen. Der TÜV-Verband weist auf die wichtigsten Neuerungen hin.
Im Laufe des Jahres 2020 treten eine Reihe neuer Verkehrsregeln in Kraft. Über die Änderungen muss aber erst noch der Bundesrat im Februar entscheiden. Einen Schwerpunkt der Neuerungen bildet der Radverkehr. So wird das für Radler gefährliche Parken in zweiter Reihe sowie auf Geh- und Radwegen härter bestraft. Höhere Bußen drohen außerdem für das Durchfahren einer gebildeten Rettungsgasse. Es können bis zu 320 Euro fällig werden, plus Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg.
Mindestalter für Moped-Führerschein sinkt
Der Bundestag hat Ende Oktober 2019 beschlossen, das Mindestalter zum Moped-Fahren dauerhaft zu senken. Mopeds sind motorisierte Zweiräder, die bis zu 45 km/h schnell sein dürfen. Jugendliche können in Zukunft bereits mit 15 Jahren den Moped-Führerschein machen. Allerdings darf jedes Bundesland selbst entscheiden, ob es die Neuregelung auch tatsächlich umsetzt.
Förderung der Elektromobilität
Der Umweltbonus genannte Zuschuss bei E-Fahrzeugen bis zu einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro soll von 4.000 auf 6.000 Euro steigen. Bei Fahrzeugen mit einem Kaufpreis bis 65.000 Euro wird der Zuschuss auf 5.000 Euro erhöht. Bei Plug-in-Hybriden soll der Zuschuss auf 4.500 (Neupreis bis 40.000 Euro) bzw. 3.750 Euro (Neupreis 40.000 bis 65.000 Euro) steigen.
Abbiegeassistenz für mehr Sicherheit
Für neue Lang-Lkw (18,75 Meter bis 25,25 Meter) wird die Ausstattung mit einem Abbiegeassistenten und mitblinkenden Seitenmarkierungsleuchten auf deutschen Straßen ab dem 1. Juli 2020 Pflicht. Für Bestandsfahrzeuge gilt eine Nachrüstpflicht ab 1. Juli 2022.