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Diesel-Fahrverbote: Städte gegen automatisierte Kontrollen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Berlin – Für Besitzer von älteren Dieselfahrzeugen heißt es vielerorts: "Durchfahrt verboten!" Denn immer mehr Gerichte verhängen Fahrverbote. Doch wer soll diese Verbote tatsächlich kontrollieren? Ein Gesetzesentwurf sorgt nun für Gesprächsstoff.

Die Möglichkeit einer automatisierten Nummernschild-Erfassung, um Diesel-Fahrverbote zu kontrollieren, stößt nun auf Kritik und Ablehnung. Solche Überprüfungen mit der Kamera sieht ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung vor, der noch in den Bundestag und Bundesrat kommt.

Aus datenschutzrechtlicher Sicht unverhältnismäßig

Man sehe eine solche Kontrollpraxis "aus datenschutzrechtlicher Sicht derzeit als unverhältnismäßig an", teilte die Stadt Frankfurt am Main auf Anfrage mit. In Frankfurt und einigen weiteren Städten soll es einem Gerichtsurteil zufolge 2019 Diesel-Fahrverbote geben.

Ein Sprecher des Landes-Innenministeriums in Baden-Württemberg, das auch für die Polizei in Stuttgart zuständig ist, sprach von verfassungsrechtlichen Bedenken beim Einsatz von automatischen Kennzeichenlesesystemen zur Kontrolle von Fahrverboten. Konkret zum Gesetzentwurf äußern wollte er sich nicht. Die Grünen im Bundestag lehnen die automatisierten Kontrollen als unverhältnismäßig ab – sie seien "auch verfassungsrechtlich äußerst bedenklich", so der Grünen-Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz.

Von der Polizeigewerkschaft GdP kommt hingegen Zustimmung. Sie wertet die automatischen Überprüfungen als Hilfe, damit die Arbeitsbelastung der Streifenpolizisten nicht überhandnimmt.

Immer mehr Gerichte ordnen in Deutschland Diesel-Fahrverbote für 2019 an – zuletzt etwa in Köln, Berlin, Stuttgart oder Frankfurt. In Hamburg gibt es bereits Sperrungen, sie betreffen aber nur zwei Straßenabschnitte und nicht ein großflächiges Gebiet. In der Hansestadt überprüfen Ordnungshüter stichprobenartig Papiere, eine automatisierte Nummernschild-Erfassung in großem Stil ist dort nicht geplant. Auch in Berlin sind 2019 zunächst nur Einschränkungen auf einzelnen Straßen vorgesehen.

Diskussion über Diesel-Fahrverbote geht weiter

CDU-Politiker brachten Unverständnis zum Ausdruck. "Viele Menschen wundern sich zu Recht über solche weltfremden Urteile", sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Steffen Bilger, dem "Handelsblatt". Ähnlich äußerte sich der Generalsekretär des CDU-Wirtschaftsrats, Wolfgang Steiger. Solche Wortmeldungen wiederum riefen Kopfschütteln hervor bei Bundesjustizministerin Katharina Barley (SPD) – sie mahnte mehr Respekt vor der Rechtssprechung an. "Was unabhängige Gerichte entscheiden, muss gelten", sagte die Sozialdemokratin ebenfalls dem "Handelsblatt".