Auto ummelden: Anleitung & Checkliste
Das Wichtigste in Kürze
- Sie können Ihr Auto bei den meisten Zulassungsstellen einfach online an- oder ummelden.
- Halten Sie für die Ummeldung Ihres Autos alle Unterlagen unserer Checkliste bereit.
- Achten Sie auf Fristen! Melden Sie Ihr Auto zu spät um, kann es zu Verwarngeldern kommen.
- Trotz Ummeldung Ihres Autos können Sie oft Ihr aktuelles Kennzeichen behalten.
- Wann muss ich mein Auto ummelden?
- Alle wichtigen Dokumente
- Wo kann ich ein Auto ummelden
- Ummeldung einfach online
- i-Kfz: Online Ummeldung nach Bundesland
- Welche Kosten entstehen?
- Wann Kennzeichen behalten?
- Fristen & Bußgelder
- Ummeldung in der Familie
- Was gilt für die Autoversicherung?
- Häufig gestellte Fragen
Wann muss ich mein Auto ummelden?
Dies gilt aber nicht nur bei Verkauf des Fahrzeugs – auch durch Erbschaft, durch eine Trennung oder eine Weitergabe des Autos innerhalb der Familie wechseln Autos ihre Besitzer.
Das Auto umzumelden ist außerdem dann notwendig, wenn Sie als Halter in einen anderen Zulassungsbezirk umziehen.
Auto-Ummeldung: Alle wichtigen Dokumente auf einen Blick
Diese Unterlagen benötigen Sie für die Anmeldung oder Ummeldung Ihres Autos bei der Zulassungsstelle:
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und Teil 2 (Fahrzeugbrief)
- eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung als Nachweis einer Kfz-Versicherung)
- Prüfbescheinigung zu HU (Hauptuntersuchung) und AU (Abgasuntersuchung)
- Nummernschilder (insofern ein Kennzeichenwechsel notwendig ist)
- Personalausweis und Bankverbindung
- COC-Papiere (nur bei Importfahrzeugen)
Gewerblich ein Auto ummelden: Zusätzliche Dokumente nicht vergessen
Wenn die Kfz-Anmeldung nicht für eine Privatperson erfolgt, benötigt die Zulassungsstelle neben dem Personalausweis des Anmeldenden weitere Dokumente. Unterschieden werden in der Regel folgende zwei Fälle:
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Bei einer Firma: Handelsregisterauszug oder die Gewerbeanmeldung mit Firmenanschrift.
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Bei einem eingetragenen Verein: Kompletter Vereinsregisterauszug sowie Briefkopf des Vereins mit vollständiger Anschrift.
Wo kann ein Fahrzeug umgemeldet werden?
Sie können Ihr Auto bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde ummelden. In der Regel ist hierfür eine vorherige Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail notwendig. Sind Sie sich unsicher, welche Zulassungsbehörde sich in Ihrer Nähe befindet, dann informieren Sie sich einfach über das Anschriftenverzeichnis der Zulassungsbehörden des Kraftfahrt-Bundesamtes.
Kfz einfach online ummelden
Über i-Kfz können Sie Ihr Fahrzeug in den meisten Fällen auch online ummelden. Dafür benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis (nPA), eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit freigeschalteter eID-Funktion und sechsstelliger PIN (mit "AusweisApp" oder per Kartenlesegerät)
- Alternativ: BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung
- Bankverbindung (IBAN)
- gültige Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültige Hauptuntersuchung (HU) mit Sicherheitsüberprüfung (SP)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I, ehemals Fahrzeugschein), zusätzlich Teil II (ZB II, ehemals Fahrzeugbrief) sowie Stempelplaketten mit jeweiligen Sicherheitscodes
- Kennzeichen zur Teilnahme am Straßenverkehr
i-Kfz: Online Ummeldung nach Bundesland
Bundesland
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Link zur Online-Ummeldung (i-Kfz)
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Auto ummelden: Welche Kosten entstehen?
Die Kosten für eine Kfz-Ummeldung oder -Anmeldung sind je nach Bundesland unterschiedlich. Im Durchschnitt liegen sie bei 20 bis 30 Euro. Dazu kommen noch Kosten für beispielsweise ein neues Nummernschild oder eine Adressänderung.
Kostenaufstellung für die Kfz-Ummeldung
Kostenfall
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Kosten
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Halterwechsel innerhalb des Zulassungsbezirks | ca. 20 Euro |
Halterwechsel mit Kennzeichenwechsel innerhalb des Zulassungsbezirks | ca. 30 Euro |
Ummeldung in neuem Zulassungsbezirk | ca. 28 Euro |
Ummeldung bei Halterwechsel in neuem Zulassungsbezirk | ca. 30 Euro |
Neues Kennzeichen, wenn erforderlich | ca. 20 - 30 Euro |
Wunschkennzeichen | ca. 1 Euro |
Neue Umweltplakette | ca. 5 - 8 Euro |
Stand: 2025 | Die genannten Preise sind die durchschnittlich erhobenen Kosten. Die genauen Kosten entnehmen Sie der Gebührenordnung der jeweiligen Zulassungsstelle.
Keine Bearbeitung bei Zahlungsrückstand
Die Zulassungsstelle kann die Ummeldung verweigern, wenn der Fahrzeughalter für vorherige Dienstleistungen der Behörde noch nicht alle Gebühren beglichen hat. Beträgt der Zahlungsrückstand weniger als 30 Euro, liegt es im Ermessen der Zulassungsstelle, ob die Anmeldung möglich ist. Der Kfz-Zulassungsvorgang kann ebenfalls verweigert werden, wenn die Kfz-Steuer nicht vollständig bezahlt wurde.
Wann kann das aktuelle Kennzeichen behalten werden?
Seit 2015 dürfen Fahrzeughalter ihre Kennzeichen bei Wohnortwechsel behalten, auch wenn die neue Adresse im Zuständigkeitsbereich einer anderen Zulassungsstelle liegt. Anders sieht es aus, wenn der Halter wechselt. Wird ein Fahrzeug in einen anderen Bezirk verkauft, ist das Kennzeichen weg. Eine Ummeldung muss jedoch auch erfolgen, wenn das Kennzeichen beibehalten wird, um die Änderung des Fahrzeughalters festzuhalten.
Umweltplakette nicht vergessen
Viele deutsche Städte sind als Umweltzone ausgewiesen. Dort dürfen nur Fahrzeuge mit einer gültigen Feinstaubplakette unterwegs sein. Einmal ausgestellt, ist die Umweltplakette unbefristet gültig. Wenn bei der Kfz-Ummeldung jedoch ein neues Kennzeichen vergeben wird, ist auch eine neue Plakette notwendig. Die Nummer auf der Plakette muss mit dem Kfz-Kennzeichen übereinstimmen – wer einfach mit der alten Plakette weiterfährt, riskiert ein Bußgeld.
Welche Fristen gelten bei der Ummeldung des Autos?
Genaue Fristen legen die Behörden bei der Ummeldung eines Fahrzeugs nicht fest. Es heißt, die Anmeldung müsse unverzüglich erfolgen. Auch wenn bei einem Umzug viele Dinge organisiert werden müssen, sollten Sie den Gang zur Zulassungsstelle nicht lange aufschieben.
Mögliche Bußgelder bei verspäteter An- oder Ummeldung
Erfolgt die Meldung nicht unverzüglich, sind 15 Euro Buße fällig. Bei einem Wechsel des Fahrzeughalters wird es teurer, hier drohen 40 Euro Bußgeld. Problematisch wird es dann, wenn die Polizei aufgrund einer Ordnungswidrigkeit oder eines Autounfalls den Fahrzeughalter nicht einwandfrei ermitteln kann. Hier kann die Geldstrafe höher ausfallen. Sachbearbeiter sind erfahrungsgemäß bei einer Verspätung von bis zu einem Monat kulant. Manche verzichten sogar dann auf das Bußgeld, wenn bei der Kfz-Anmeldung eine Frist von drei Monaten überschritten wurde. Wer sein Fahrzeug auch nach sechs Monaten noch nicht umgemeldet hat, muss mit einem Bußgeld von 100 Euro rechnen.
Ummeldung auf Familienmitglieder
Es gibt verschiedene Situationen, in denen es sinnvoll sein kann, Fahrzeuge auf Familienmitglieder umzumelden.
Ummeldung und Übertragung der Schadenfreiheitsklasse
Wenn ein Auto innerhalb der Familie übernommen wurde, kann die Schadenfreiheitsklasse übertragen werden. Das ist sinnvoll, wenn zum Beispiel Großeltern aufgrund ihres Alters nicht mehr selbst fahren können oder wollen und ihre SF-Klasse an ein Kind oder Enkelkind abgeben. Es können allerdings immer nur so viele Jahre übertragen werden, wie der Empfänger selbst seit Erhalt des Führerscheins hätte erfahren können. Der Rest der über die Lebenszeit des Großelternteils angesammelten SF-Klasse verfällt. Außerdem kann der Schadenfreiheitsrabatt auch ohne die Ummeldung eines Fahrzeugs übernommen werden, wenn das Fahrzeug zum Beispiel verkauft wird.
Ummeldung auf Minderjährige
Zwei Fälle sind möglich, in denen ein Fahrzeug auf eine minderjährige Person zugelassen werden kann:
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Es besteht eine schwere Behinderung. In diesem Fall hat die Familie Anspruch auf Minderung der Kfz-Steuer oder sogar vollständige Steuerbefreiung, wenn das Fahrzeug ausschließlich zum Transport und zur Versorgung des behinderten Kindes genutzt wird.
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Die noch nicht volljährige Person besitzt für das zulassungspflichtige Fahrzeug eine Fahrerlaubnis, wie es im Rahmen des Modells "begleitetes Fahren ab 17" möglich ist. Die Erziehungsberechtigten müssen ihre Zustimmung zur An- beziehungsweise Ummeldung des Fahrzeugs schriftlich erklären.
Was gibt es bei der Autoversicherung zu beachten?
Verkaufen Sie Ihr Fahrzeug, dann wird die Autoversicherung automatisch auf den jeweiligen Käufer überschrieben. Als Käufer eines Gebrauchtwagens können Sie die bestehende Versicherung mithilfe des Sonderkündigungsrechts sofort beenden oder nach Ablauf der Vertragslaufzeit eine neue Autoversicherung abschließen. Kaufen Sie einen Gebrauchtwagen, sollten Sie daher die Versicherungskonditionen prüfen. Verändert sich beispielsweise nach dem Autokauf die Regionalklasse, so kann das Einfluss auf die Höhe der Versicherungsprämie haben.
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Häufig gestellte Fragen
Für die Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs benötigt die Zulassungsbehörde folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (vormals Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (vormals Fahrzeugbrief)
- Kennzeichenschilder
- ggf. Verbleib- bzw. Verwertungsnachweis
Beim Umzug innerhalb des bisherigen Wohnortes wird dem Versicherer bei der Kfz-Ummeldung lediglich die neue Anschrift mitgeteilt. Geht es jedoch in eine andere Stadt, dann muss die eVB-Nummer der Zulassungsstelle im neuen Bezirk vorgelegt werden, damit der Versicherungsschutz nachgewiesen werden kann. Ändert sich mit einem Umzug die Regionalklasse für das Fahrzeug, kann sich das auch auf den Versicherungsbeitrag auswirken.
Alle Ummeldungen, für die eine eVB-Nummer notwendig ist, werden von der Zulassungsstelle automatisch an den Versicherer gemeldet.
Wer sein Fahrzeug verkauft und demnächst ein neues Kfz anmelden möchte, kann das Kennzeichen behalten. In diesem Fall muss eine Reservierung des Kennzeichens bei der Zulassungsstelle erfolgen. Die Gebühren für diese Reservierung betragen zwischen 10 und 15 Euro. Auch wer sein neues Kfz ummelden möchte, kann sich das Wunschkennzeichen reservieren lassen.
Die meisten Zulassungsstellen bietet das als Onlineservice an. Eine Reservierung ist in der Regel 30 Tage lang gültig. Ein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines Kennzeichens besteht nicht. Zu berücksichtigen ist auch, dass in Deutschland bestimmte Buchstaben-und Zahlenkombinationen auf Autokennzeichen verboten sind. Das gilt für alle Kürzel mit einem nationalsozialistischen Hintergrund wie HH, HJ, SA, SS oder KZ.
2012 hat der Gesetzgeber eingeführt, dass der Nachweis für die Kfz-Haftpflichtversicherung ausschließlich elektronisch erfolgt. Schließt der Kunde eine Versicherung ab, wird ihm eine siebenstellige Kombination mitgeteilt. Die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer, kurz eVB-Nummer, ermöglicht es der Behörde, das Bestehen einer Kfz-Versicherung zu beim Auto ummelden überprüfen. Diese Nummer wird in einer zentralen Datenbank von den Versicherern bereitgestellt.
Es ist zwar ärgerlich, wenn die Fahrzeugpapiere verloren gegangen sind, jedoch kein Weltuntergang. In der Zulassungsstelle wird eine eidesstattliche Verlusterklärung aufgenommen und unterschrieben. Anschließend wird der Verlust der Papiere an das Kraftfahrt-Bundesamt übermittelt.
Bis die neuen Papiere ausgestellt sind, können ein paar Tage vergehen. Die Kosten belaufen sich auf rund 45 Euro für den Fahrzeugschein bis hin zu 70 Euro für den Fahrzeugbrief. Fehlen für ein ausländisches Fahrzeug die COC-Papiere, stellt der Hersteller neue Dokumente aus. Die Gebühr für diesen Service beträgt je nach Fabrikat zwischen 50 und 200 Euro. Fehlt hingegen der TÜV-Bericht der letzten Hauptuntersuchung, muss eine Kopie bei der Prüfstelle, die das Fahrzeug abgenommen hat, erworben werden. Die Servicepauschale beträgt 10 Euro. Da alle Daten der Hauptuntersuchung zentral gespeichert werden, kann prinzipiell jede beliebige Prüfstelle eine Kopie aus dem System herauslassen. Allerdings ist der Service dann etwas teurer.
Die Abmeldung eines Fahrzeuges kann in Deutschland jeder vornehmen, der die für diesen Vorgang notwendigen Papiere vorlegt. Eine Ummeldung oder eine Anmeldung kann jedoch nur durch den Halter des Fahrzeuges selbst erfolgen. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass eine Vertrauensperson mit einer schriftlichen Vollmacht die Anmeldung in der Zulassungsstelle vornimmt. Wichtig ist, dass die bevollmächtigte Person das ausgefüllte und unterschriebene Formular für den Einzug der Kfz-Steuer dabeihat. Wer die Ummeldung mit Vollmacht durchführt, muss neben den notwendigen Papieren auch selbst seinen Ausweis dabeihaben.
Ein Auto anmelden erfolgt bei der Zulassungsstelle, an der ein Fahrzeughalter seinen Hauptwohnsitz hat. Meist hat diese ihren Sitz im Bürgerbüro, Rathaus oder Landratsamt. Außer in Hamburg ist es in allen deutschen Städten noch nicht möglich, das Kfz ummelden komplett online zu erledigen. Manche Ämter bieten die Terminvereinbarung im Internet an, um entsprechend lange Wartezeiten zu vermeiden, bei anderen Zulassungsstellen können Teile der An-oder Ummeldung online erledigt werden.
Ein Auto anmelden oder ein Kfz ummelden dauert, sofern ein Termin vereinbart wurden und alle Unterlagen vorhanden sind, nicht länger als 30 Minuten.
Kfz-Versicherung
06221 777 00 40
Montag - Freitag 8:00 - 22:00 Uhr
Wochenende 9:00 - 22:00 Uhr