Sind Hörgeräte in der Hausratversicherung versichert?
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Hörgeräte sind eine hochpreisige Anschaffung. Die Mittelklasse beginnt bei 750 Euro, in der Oberklasse, die ein wirklich brillantes Hörerlebnis bietet, kann ein Hörgerät auch mit 3.000 Euro und mehr zu Buche schlagen. Die Frage, ob Hörgeräte in der Hausratversicherung versichert sind, ist berechtigt und nachvollziehbar.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Hausratversicherung übernimmt nur dann Schäden an Hörgeräten, wenn diese durch ein in der Police versichertes Risiko auftreten.
- Liegenlassen oder eine andere Form des Verlustes wird nur durch eine spezielle Hörgeräteversicherung abgedeckt.
- Hörgeräteversicherungen übernehmen auch Reparaturkosten bei Verschleiß in voller Höhe, abhängig jedoch vom Tarif.
Wann sind Hörgeräte in der Hausratversicherung versichert?
Fällt das Hörgerät herunter und geht es kaputt oder verloren, hilft keine Hausratversicherung. Das ist ärgerlich, da ein Anspruch auf eine erneute Zuzahlung durch die gesetzliche Krankenkasse nur alle sechs Jahre besteht. Dies auch nur unter der Voraussetzung, dass das Hörgerät von einem Arzt verschrieben wurde. Bei den privaten Krankenversicherungen hängt die Häufigkeit der Zuzahlung vom jeweiligen Tarif ab. Die Krankenkassen und privaten Versicherer zahlen zu dem nur einen festen Zuschuss.
Ein Hörgerät zählt aber auch zum Hausrat eines Versicherungsnehmers. Das bedeutet, dass die Hausratversicherung den Neuwert erstattet, wenn das Hörgerät durch bestimmte Ereignisse beschädigt wird:
- Feuer
- Leitungswasser
- Sturm oder Hagel
- Einbruchdiebstahl, Raub oder Vandalismus
Ursache für den Schaden muss immer eines der versicherten Risiken sein. Hochwasserschäden sind versichert, wenn der Versicherungsnehmer eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen hat. Die Flutkatastrophe im Ahrtal im Sommer 2021 zeigte deutlich, dass auch dieses Risiko nicht auszuklammern ist.
Was tun, wenn das Hörgerät durch ein versichertes Risiko beschädigt wurde?
Vermutlich ist das Hörgerät nicht der einzige Gegenstand, der im Schadensfall beschädigt oder zerstört wurde. Das Hörgerät muss in diesem Fall mit auf die Liste der beschädigten Gegenstände. Liegt keine Rechnung mehr vor, lässt sich das Eigentum dennoch recht einfach nachweisen. Hörgeräte haben eine Seriennummer. Der Hörgeräteakustiker kann anhand der Seriennummer die Rechnung herausfinden und eine Rechnungskopie ausfertigen.
Gleiches gilt auch, wenn das Hörgerät im Rahmen eines Einbruchdiebstahls gestohlen wurde. In diesem Fall muss es ebenfalls auf die Stehlgutliste. Wichtig ist bei einer Hausratversicherung generell, dass bei Diebstahl nur Versicherungsschutz besteht, wenn sich der Täter gewaltsam Zutritt zur Wohnung verschafft hat.
Nutzte er ein gekipptes Fenster, handelt es sich um Einschleichen, einen nicht versicherten Tatbestand. Wurde das Hörgerät aus der Tasche gestohlen, ohne dass der Eigentümer dies bemerkte, kommt es auf die Police an, ob dieser Sachverhalt versichert ist. Üblicherweise greift die Hausratversicherung nur bei Raub, sprich, Aneignung von fremdem Eigentum unter Gewaltanwendung oder der Androhung von Gewaltanwendung.
Welche Möglichkeiten habe ich, ein Hörgerät über die Hausratversicherung hinaus zu versichern?
Die Versicherungswirtschaft hat spezielle Versicherungen für Hörgeräte entwickelt. Neben Versicherungen, die ausschließlich über Hörgeräteakustiker abgeschlossen werden können, gibt es auch Anbieter, die einen Direktabschluss online ermöglichen. Diese Tarife schließen auch eine Leistung bei “Liegenlassen” oder “verloren gegangen” ein.
Versicherungsnehmer sollten darauf achten, dass Reparaturkosten in voller Höhe übernommen werden und bei Verlust eine Erstattung zum Neuwert erfolgt. Einige Anbieter maximieren diese Leistungen, was am Ende zu einer Zuzahlung im Schadensfall führt.
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