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Rücklastschrift

Beim Abbuchungsverfahren ermöglichen Verbraucher den Geldeinzug vom Girokonto durch Dritte. Mit einer Rücklastschrift lassen sich abgebuchte Beträge, die zum Beispiel fälschlicherweise abgebucht worden sind, wieder zurückholen.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Welche Regeln gelten bei der SEPA-Lastschrift?
  3. Rücklastschrift veranlassen: Wie gehe ich vor?
  4. Rücklastschrift bei mangelnder Kontodeckung
  5. Rücklastschriftgebühren: Fallen Kosten an?
  6. Rücklastschrift: Schufa-Eintrag möglich?
  7. Verwandte Themen
  8. Weiterführende Links
  9. Jetzt Girokonten vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Für die Rücklastschrift müssen Verbraucher ihrer Bank einen Auftrag erteilen – dies erfolgt entweder schriftlich oder per Online-Banking.
  • Rücklastschriften sind innerhalb von acht Wochen möglich. Bei nicht vorliegendem Lastschriftmandat verlängert sich die Frist auf 13 Monate.
  • Wenn die Rücklastschrift mangels Kontodeckung erfolgt oder sich im Nachhinein als unberechtigt herausstellt, müssen Verbraucher mit Rücklastschriftgebühren rechnen.
  • Eine Rücklastschrift hat auf die Schufa-Einstufung des Zahlungspflichtigen keine Auswirkung.

Welche Regeln gelten bei der SEPA-Lastschrift?

Die SEPA-Lastschrift ist ein einheitliches Verfahren des bargeldlosen Zahlungsverkehrs in vielen Ländern Europas. Das Kürzel SEPA steht dabei für „Single Euro Payments Area“. Zu diesem Gebiet mit harmonisiertem Zahlungsverkehr zählen neben den EU-Ländern auch weitere europäische Staaten wie die Schweiz, Island, Norwegen, Liechtenstein, Monaco und San Marino. Damit sind SEPA-Lastschriften nicht nur innerhalb Deutschlands möglich, sondern auch grenzüberschreitend zwischen den Ländern des europäischen Zahlungsraums.

Bei der Lastschrift gelten die folgenden Regeln:

  • Mit der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates ermächtigt der Kontoinhaber den Zahlungsempfänger, dass dieser seine Geldforderung direkt von seinem Girokonto einziehen darf.
  • Der Zahlungsempfänger darf nur dann Geld einziehen, wenn der betreffende Kontoinhaber ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat.
  • Die Ausstellung eines Lastschriftmandates ist schriftlich oder online möglich.
  • Die Abrechnung der Lastschrift muss in Euro erfolgen.
  • Der Zahlungspflichtige darf sein Lastschriftmandat jederzeit schriftlich widerrufen.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen darf der Zahlende die Lastschrift zurückbuchen lassen – etwa bei Irrtum oder Betrug. Dabei sind Fristen zu beachten.

Rücklastschrift veranlassen: Wie gehe ich vor?

Wenn eine fehlerhafte Lastschrift erfolgt, dürfen Sie als Kontoinhaber Ihr Geld zurückholen. Dabei sollten Sie folgende Regeln beachten.

Rücklastschrift bei Fehlern

Beim Lastschrifteinzug können Fehler passieren – etwa durch einen Zahlendreher beim Betrag, eine Verwechslung oder eine übersehene Abo-Beendigung. In solchen Fällen haben Sie acht Wochen Zeit, um bei Ihrer Bank die Lastschrift rückgängig zu machen.

Allerdings ist es ratsam, zuvor den Zahlungsempfänger zu kontaktieren. Handelt es sich um ein seriöses Unternehmen, wird man Ihnen den zu Unrecht abgebuchten Betrag per Überweisung erstatten. Im Falle einer Weigerung haben Sie immer noch bis zum Ende der achtwöchigen Frist Zeit, um die Rückbuchung zu veranlassen.

Rücklastschrift bei Betrug

Wenn Betrüger in den Besitz der Kontodaten von Verbrauchern gelangen, können sie versuchen, mit gefälschten Lastschriftmandaten Geld abzubuchen. Oft handelt es sich um kleinere Beträge, die beim flüchtigen Blick aufs Konto nicht gleich auffallen. In solchen Fällen haben Sie als Geschädigter bis zu 13 Monate Zeit, um Ihr Geld wieder zurückbuchen zu lassen.

Konto kontrollieren und schnell handeln

Um fehlerhafte oder unberechtigte Abbuchungen rechtzeitig zu erkennen, sollten Sie zumindest Ihren monatlichen Kontoauszug gleich nach Erhalt sorgfältig kontrollieren. Damit bleibt Ihnen genügend Zeit, um bei Problemen das abbuchende Unternehmen zu kontaktieren und gegebenenfalls die Lastschrift zurückzuholen.

Wenn ein falscher Betrag abgebucht worden ist und der Zahlungsempfänger das Geld nicht zurück überweist, müssen Sie Ihre Bank mit der Rückholung der Lastschrift beauftragen. Wenn Sie Ihr Konto bei einer Filialbank führen, können Sie das entsprechende Formular in der Filiale ausfüllen. Für diejenigen, die ihr Konto online führen, steht eine Rückholfunktion für unberechtigte Lastschriften im Online-Banking zur Verfügung.

Rücklastschrift bei mangelnder Kontodeckung

Eine Rücklastschrift ist auch ohne Auftrag des Kontoinhabers möglich – nämlich dann, wenn die Bank die Einlösung der Lastschrift mangels Kontodeckung verweigert. Das kann zwei Gründe haben:

  • Das Konto ist bereits im Minus und der Lastschriftbetrag ist so hoch, dass Sie die Dispokreditgrenze überschreiten würden, oder
  • auf dem Konto ist noch ein Guthaben, das niedriger ist als der Lastschriftbetrag, und die Bank hat Ihnen keinen Dispokredit eingeräumt.

Wenn die Bank die Einlösung einer Lastschrift mangels Kontodeckung verweigert hat, muss sie dies ihrem Kunden mitteilen.

Rücklastschriftgebühren: Fallen Kosten an?

Ob Ihre Bank für eine Rücklastschrift Gebühren in Rechnung stellt, hängt vom Anlass der Rückbuchung ab. Wenn Sie eine fehlerhafte oder nicht autorisierte Lastschrift rückgängig machen, verlangt die Bank von Ihnen hierfür keine Gebühren. Platzt hingegen eine Lastschrift wegen nicht ausreichender Kontodeckung, darf Ihnen die Bank den Aufwand für die Benachrichtigung berechnen.

Zusätzliche Rücklastschriftgebühren kann unter Umständen das Unternehmen verlangen, das den Betrag abgebucht hat. Wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die Lastschrift berechtigt war, kann der Zahlungsempfänger seinen daraus entstandenen zusätzlichen Aufwand geltend machen. Auch bei einer Abbuchung, die mangels Kontodeckung scheitert, kann neben der Bank auch der Zahlungsempfänger Rücklastschriftgebühren erheben.

Rücklastschrift: Schufa-Eintrag möglich?

Viele Verbraucher befürchten, dass sich ihre Schufa-Bonitätseinstufung verschlechtert, wenn sie eine Lastschrift rückgängig machen oder die Abbuchung wegen nicht ausreichender Kontodeckung fehlschlägt. Doch die Sorge ist unbegründet: Mit der Rücklastschrift ist weder ein Schufa-Eintrag noch eine Verschlechterung des Schufa-Scores verbunden, weil Banken und Unternehmen diesen Vorgang nicht an die Schufa melden.

Nur wenn eine geplatzte Abbuchung zu einem gerichtlichen Mahnverfahren führt, wird die Rücklastschrift der Schufa bekannt. Erst dann kann sich die Bonitätseinstufung verschlechtern.

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