Guthabenkonto: das Basiskonto für jedermann
- Kostenlose Kontoführung
- Niedrige Dispozinsen
- Kostenlose EC- und Kreditkarten
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Guthabenkonto: bargeldloser Zahlungsverkehr für jeden
Ein Guthabenkonto oder Basiskonto kann jeder eröffnen und führen – unabhängig von Geldeingang und Bonität. Da so ein Konto auf Guthabenbasis funktioniert, kann der Inhaber es nicht überziehen. Geldgeschäfte wie Überweisungen sind nur solange möglich, bis das Guthaben aufgebraucht ist. Für die Bank entfällt dadurch das Risiko, dass ein überzogenes Konto nicht wieder ausgeglichen wird. Aus diesem Grund können Sie ein Guthabenkonto ohne Schufa-Auskunft bzw. auch bei einem negativen Schufa-Eintrag eröffnen.
- So funktioniert der Kontovergleich
- Die Geschichte des Guthabenkontos
- Ein Basiskonto kann jeder eröffnen
- Guthabenkonto und Basiskonto
- Basiskonto und P-Konto
- Kreditkarte beim Guthabenkonto
- Häufig gestellte Fragen
- Girokontos vergleichen
So funktioniert der Kontovergleich
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Klicken Sie im Rechner auf „Jetzt vergleichen“ und geben Sie in den Filtereinstellungen Ihren monatlichen Zahlungseingang ein.
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In der Auflistung sehen Sie die Top-Anbieter nach den niedrigsten Kosten sortiert. Bei den gleichen Kosten entscheidet der höchste Haben- und der günstigste Dispozins.
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Unter jedem Anbieter können Sie die Produktdetails einsehen, beispielsweise Gebühren für Überweisungen und Daueraufträge. Erfragen Sie bei der gewählten Bank, ob eine Führung als Basiskonto möglich ist.
Die Geschichte des Guthabenkontos
Vor 2016 galt das sogenannte "Girokonto für Jedermann" beziehungsweise "Bürgerkonto" auf Basis freiwilliger Selbstverpflichtung der Geldinstitute. Dies wurde durch die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) so festgelegt. Guthabenkonten wurden dieser Vorgabe entsprechend in der Regel zwar gewährt, eine gesetzlich zwingende Verpflichtung dazu gab es in Deutschland aber nicht. Trotz der freiwilligen Selbstverpflichtung der Kreditinstitute kam es in Einzelfällen zu einer Verweigerung oder Kündigung des Guthabenkontos. Die Gründe dafür waren unterschiedlich und reichten von missbräuchlicher Nutzung wie Geldwäsche bis zu falschen Angaben des Antragstellers.
Doch auch bei korrektem Verhalten des Kontoinhabers war niemand vor einer Kündigung des Guthabenkontos durch die Bank sicher. Die häufigsten Gründe dafür waren, ähnlich wie bei einem traditionellen Girokonto, mangelnde Kontobewegungen über einen längeren Zeitraum hinweg und eine Blockierung durch Pfändung. Bei einer Ablehnung oder Kündigung durch die Bank aus anderen Gründen blieb als letzter Ausweg die Anrufung der Schiedsstelle des zuständigen Bankenverbandes. Es gab Fälle, in denen Kunden erfolgreich gegen die Verweigerung eines Guthabenkontos klagen konnten.
Ein Basiskonto kann jeder eröffnen
Seit Juni 2016 muss eine Bank, bei der Kunden Girokonten eröffnen können, jedem Verbraucher, der sich rechtmäßig in Deutschland aufhält, auch ein Basiskonto anbieten. Die Höhe der monatlichen Kontoführungsgebühren hängt jedoch vom jeweiligen Geldinstitut ab und kann sehr unterschiedlich ausfallen. Viele Banken verlangen für herkömmliche Girokonten niedrigere Gebühren als bei einem Guthabenkonto. Ein Vergleich der verschiedenen Angebote lohnt sich daher in jedem Fall.
Bei einer Bank ein herkömmliches Girokonto zu eröffnen, ist für Personen mit negativem Schufa-Eintrag schwierig. Ebenso können Banken Bürgern mit geringem Einkommen, Selbstständigen mit unsicheren und unregelmäßigen Einnahmen oder Personen ohne festen Wohnsitz die Kontoeröffnung verwehren. Ohne ein Girokonto für den bargeldlosen Zahlungsverkehr wäre diesem Personenkreis die Teilnahme am wirtschaftlichen Leben deutlich erschwert. Aus diesem Grund wurde der Rechtsanspruch auf ein Basiskonto in der EU mit der Zahlungskontenrichtlinie eingeführt.
Unterschiede zwischen Guthabenkonto und Basiskonto
Auch vor 2016 war es möglich, ein Konto auf Guthabenbasis (ohne eingeräumten Kredit) zu eröffnen. Der Leistungsumfang unterschied sich allerdings je nach Bank. Das gesetzlich vorgeschriebene Basiskonto muss gemäß § 38 des Zahlungskontengesetzes mindestens folgende Funktionen bieten:
- Bargeld: Einzahlung und Auszahlung am Schalter und an Geldautomaten
- Lastschriften
- Überweisungen
- Zahlungskarte: Girocard (Bankkarte bzw. EC-Karte, aber keine Kreditkarte)
Unser Tipp:
Besitzen Sie ein altes Guthabenkonto, das beispielsweise keine EC-Karte beinhaltet, können Sie es bei Ihrer Bank in ein Basiskonto umwandeln. Zuvor lohnt es sich jedoch, die Gebühren für Basiskonten zu überprüfen.
Unterschiede zwischen Basiskonto und Pfändungsschutzkonto
Nicht zu verwechseln ist das Basiskonto mit einem Pfändungsschutzkonto oder einem Sparkonto. Es kann allerdings als Pfändungsschutzkonto eröffnet werden. Die BaFin bietet auf ihrer Seite ein Antragsformular für ein Basiskonto an, in welchem Sie diese Option ankreuzen können. Laden Sie hierzu das Dokument herunter, füllen Sie es aus und reichen es bei der Bank Ihrer Wahl ein, um ein Guthabenkonto zu eröffnen.
Kreditkarte beim Guthabenkonto
Der Inhaber eines Guthabenkontos erhält von seiner Bank keinen Dispokredit und keine vollwertige Kreditkarte. Eine EC-Karte auf Guthabenbasis gehört aber zum minimalen Leistungsumfang eines solchen Kontos. Diese ermöglicht bargeldloses Bezahlen, solange genügend Geld auf dem Konto ist.
Zur Erleichterung der persönlichen Geldgeschäfte bieten einige Banken zusätzlich eine Prepaid-Kreditkarte von Mastercard oder Visa an, welche Sie ebenfalls ohne Schufa-Auskunft beantragen können. Damit erhalten Sie zwar keinen Kredit, können aber mit dem aufgeladenen Guthaben zum Beispiel im Internet bargeldlos zahlen. Auch das Abheben von Bargeld ist damit möglich. Bevor Sie ein Guthaben- bzw. Basiskonto eröffnen, sollten Sie online vergleichen, wie verschiedene Banken die Vergabe von Kreditkarten handhaben, denn auch hier gibt es deutliche Unterschiede.
Häufig gestellte Fragen
Ein Guthabenkonto online zu eröffnen, ist trotz Schufa möglich. Da so ein Konto auf Guthabenbasis funktioniert und kein Dispokredit gewährt wird, können Sie es nicht überziehen. Dadurch geht die Bank kein Risiko ein, wenn Sie Ihnen die Kontoeröffnung gewährt.
Guthabenkonten bzw. Basiskonten sind selten kostenlos. Vielmehr verlangen die meisten Filialbanken hier sogar höhere Gebühren als für herkömmliche Girokonten. Anders sieht es bei Direktbanken aus: einige Anbieter verzichten auf die Erhebung von Gebühren, sodass Sie das Konto kostenlos nutzen können. Das bezieht sich in der Regel aber nur auf den Online-Gebrauch. Während Sie etwa für Online-Überweisungen nichts zahlen müssen, fallen bei Überweisungen per Brief in der Regel Gebühren an.
Das ist nicht möglich. Auf ein Basiskonto haben Sie nur dann Anspruch, wenn Sie nicht bereits Inhaber eines Girokontos sind. Ob das der Fall ist, erfragt die Bank vor der Eröffnung des Basiskontos bei der Schufa, in deren Datenbank alle Konten auf Ihren Namen gespeichert sind. Diese Abfrage wirkt sich allerdings nicht auf Ihren Schufa-Score aus.
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