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Einzugsermächtigung

Bei der Einzugsermächtigung handelt es sich um die rechtliche Grundlage, eine Lastschrift einzuziehen. Die Lastschrift wiederum ist eine von zwei Varianten wiederkehrender bargeldloser Zahlungen. Während bei einem Dauerauftrag die Initiative vom Schuldner ausgeht, ist bei der Lastschrift der Gläubiger der Initiator.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Wann Dauerauftrag, wann Einzugsermächtigung?
  3. Vorteil der Einzugsermächtigung
  4. Nachteil der Lastschrift
  5. Einzugsermächtigung widerrufen
  6. Die Lastschriftrückgabe
  7. Verwandte Themen
  8. Weiterführende Links
  9. Jetzt Girokonten vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Einzugsermächtigung wird im Gegensatz zum Dauerauftrag vom Gläubiger initiiert.
  • Der Schuldner hat bei einer autorisierten Lastschrift acht Wochen, bei einer unautorisierten Lastschrift 13 Monate Zeit, den Betrag zurückbuchen zu lassen.
  • Die Einzugsermächtigung kommt nicht nur bei gleichbleibenden Zahlungen, sondern auch bei unregelmäßig wiederkehrenden Zahlungen mit unterschiedlichen Beträgen zum Einsatz.
  • Mit der SEPA-Lastschrift wurde ein europaweit vereinheitlichtes System zum Lastschrifteinzug geschaffen.

Wann Dauerauftrag, wann Einzugsermächtigung?

Ein Dauerauftrag kommt infrage, wenn ein wiederkehrender Betrag in zeitlich gleichbleibenden Abständen gezahlt werden soll. Der Schuldner richtet bei seiner Bank einen Dauerauftrag ein, der Gläubiger hat keinerlei Einfluss darauf, die Zahlung zu ändern.

Anders verhält es sich bei einer Einzugsermächtigung. Zunächst erteilt der Schuldner dem Gläubiger ein sogenanntes SEPA-Lastschriftmandat. Dieses ist notwendig geworden, seitdem Lastschrifteinzugsermächtigungen europaweit standardisiert und grenzüberschreitend möglich sind. Das Kürzel SEPA steht für Single Euro Payments Area. Die Einzugsermächtigung legt der Gläubiger nun der Bank des Schuldners vor mit der Aufforderung, den genannten Betrag bei ihm gutzuschreiben.

Während bei einem Dauerauftrag der Betrag immer identisch sein muss, andernfalls es eines neuen Dauerauftrages bedarf, kann der Betrag bei der Einzugsermächtigung wechseln. Die Lastschrift wird auch nicht immer zum selben Termin ausgeführt, sondern dann, wenn der Gläubiger eine offene Rechnung beglichen wissen möchte.

Vorteil der Einzugsermächtigung

Mit der Einzugsermächtigung kann der Gläubiger die für ihn bestimmten Zahlungsströme seiner Schuldner steuern. Es liegt an ihm, die Pünktlichkeit des Zahlungseingangs zu gewährleisten. Voraussetzung ist, dass bei der erstmaligen Ausführung der Lastschrift die Einzugsermächtigung, das SEPA-Mandat, fünf Tage vor Ausführungstermin bei der Bank vorliegen muss. Unter der Voraussetzung, dass das Konto des Zahlungspflichtigen ausreichende Deckung aufweist, erspart sich der Gläubiger unnötige Mahnvorgänge oder permanente Kontrolle der Zahlungseingänge.

Für den Zahlungspflichtigen hat eine Einzugsermächtigung ebenfalls ihre Vorteile. Wurde beispielsweise ein falscher Betrag abgebucht oder eine Zahlung ausgeführt, für die es keine Veranlassung gab, kann der Schuldner der Lastschrift widersprechen und den Betrag zurückbuchen lassen.

Die Frist für die Rückbuchung beträgt bei der SEPA-Basislastschrift acht Wochen. Handelt es sich um eine Lastschrift, die nicht autorisiert war, beträgt die Rückruffrist sogar 13 Monate.

Nachteil der Lastschrift

Im Rahmen des Privatkundengeschäfts ist die Basislastschrift im Gegensatz zur Firmenlastschrift mit einem kleinen Makel behaftet. Auch wenn die Lastschrift eingelöst wurde, ist die Schuld rechtlich gesehen noch nicht beglichen. Hintergrund ist die achtwöchige Widerspruchsfrist des Schuldners. Erst mit der vorbehaltlosen Gutschrift nach Ablauf der Widerspruchsfrist ist die Geldschuld endgültig erfüllt.

Einzugsermächtigung widerrufen

Wer aufgrund eines Abonnements oder für die Miete regelmäßige Zahlungen vornehmen muss, nutzt häufig die Einzugsermächtigung. Diese lässt auch widerrufen. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben werden. Wichtig sind Angaben, damit der Empfänger den Widerruf zuordnen kann: Also Absende-Adresse sowie Kunden- und Vertragsnummer. Das Datum sollte ebenfalls nicht fehlen. Als Text genügt ein kurzer Absatz, etwa:

„Hiermit widerrufe ich die Einzugsermächtigung für meine IBAN: XXX, BIC: XXX mit sofortiger Wirkung / zum XX.XX.XXXX. Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung.“

Wichtig: Der Widerruf einer Einzugsermächtigung ist nicht automatisch auch eine Kündigung eines Vertrags. Wer seinem Fitnessstudio eine Einzugsermächtigung erteilt hat, diese aber mit sofortiger Wirkung widerruft, muss weiterhin Beiträge bezahlen, solange der Vertrag gilt, beispielsweise per Überweisung.

Die Lastschriftrückgabe

Bei der Lastschriftrückgabe spielt ein kleiner, aber feiner Unterschied bei der Begründung eine Rolle. Üblicherweise teilt die Bank des Gläubigers diesem mit, wenn die Lastschrift nicht eingelöst wurde. War der Grund dafür ein Widerspruch des Zahlungspflichtigen, lautet der Hinweis „Vorgelegt und nicht bezahlt wegen Widerspruchs“.

Wurde die Lastschrift von der Bank des Schuldners allerdings zurückgegeben, weil dessen Konto nicht genügend Deckung aufweist, darf dies nicht im Benachrichtigungstext erscheinen. In diesem Fall lautet der Hinweis schlicht „Vorgelegt und nicht bezahlt“.

Die möglichen Gründe für eine Lastschriftrückgabe können die folgenden sein:

  • Die Deckung auf dem Einzugskonto ist nicht ausreichend.
  • Das Einzugskonto existiert nicht (mehr). Für die Banken besteht bei einer EC-Cash-Lastschrift dennoch eine Einlösungspflicht innerhalb von acht Tagen ab Einreichung durch den Händler.
  • Bei dem Konto des Zahlungspflichtigen handelt es sich um ein Sparkonto.
  • Der Name des Zahlungspflichtigen und die angegebene Kontonummer gehören nicht zusammen.
  • Der Lastschrift wurde vom Zahlungspflichtigen widersprochen.

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