Kartensperrung: Wie Sie Ihre Bankkarte und Kreditkarte sperren
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Wurde früher das Bargeld auf Reisen oder in der überfüllten Innenstadt gut versteckt, damit es nicht geklaut wird, so sind es heutzutage Bank- und Kreditkarten, auf die besonders geachtet wird. Wer schon einmal seine Girokarte, früher auch EC-Karte genannt, verloren hat oder wem sie gar gestohlen wurde, der kennt das unangenehme Gefühl und die Angst um die Ersparnisse auf dem Girokonto. Wichtig ist in einer solchen Situation, die Karte sofort nach der Entdeckung des Abhandenkommens sperren zu lassen.
Wichtige Rufnummern für die Kartensperrung
Um die Bank- oder die Kreditkarte möglichst schnell und einfach sowohl aus dem Inland als auch aus dem Ausland sperren lassen zu können, wurde bereits 2005 ein einheitlicher Sperr-Notruf eingeführt. Mit diesem verbraucherfreundlichen Sperr-Notruf können Girokarten, Kreditkarten, Onlinebanking, Mobiltelefone und die elektronische Identitätsfunktion des Personalausweises gesperrt werden. Möchten Sie Ihre Girokarte sperren lassen, so rufen Sie hier an:
- Die Nummer der Sperr-Hotline lautet 116 116 und ist bei Anrufen über das deutsche Festnetz kostenlos.
- Aus dem Ausland sollte entweder die Ländervorwahl +49 vorgewählt werden. Alternativ können Sie auf die Nummer +49 30 4050 4050 zurückgreifen. Anrufe aus dem Ausland kosten via Festnetz 14 Cent pro Minute und über das Mobilfunknetz maximal 42 Cent pro Minute.
Für beide Nummern gilt, dass nur die Gebühren anfallen, welche der genutzte ausländische Netzbetreiber erhebt. Die Sperr-Rufnummer ist 24 Stunden erreichbar. Alle wichtigen Rufnummern können auch auf dem sogenannten SOS-Infopass zur Kartensicherheit vermerkt werden und sind so immer schnell griffbereit. Der Infopass kann als PDF heruntergeladen werden.
Kartensperrung: So gehen Sie richtig vor
Vor dem Anruf bei der Hotline sollte der Karteninhaber seine Bankleitzahl und Kontonummer bereitlegen und sich während des Anrufs die Uhrzeit der Kartensperre notieren. Daneben sollte bei der örtlichen Polizei Anzeige erstattet werden. Diese dient später auch als Beweismittel für die Rückerstattung von Beträgen, welche missbräuchlich vom Girokonto abgebucht wurden. Allerdings gibt es gewisse Ausschlusskriterien, welche die Einzelhändler und Banken von der Rückerstattung befreien. Voraussetzung dafür ist grobe Fahrlässigkeit. Diese gilt, wenn:
- die PIN auf der Karte notiert ist, bzw. PIN und Girokarte gemeinsam im Geldbeutel getragen werden;
- der Geldbeutel unbeaufsichtigt liegen gelassen wird;
- die Kartensperrung nicht unverzüglich nach dem Bemerken des Verlusts erfolgt.
Liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor, so kann der Karteninhaber die Lastschrift bis zu acht Wochen nach der Zahlung zurückgeben und das Geld wird sofort wieder auf das Girokonto überwiesen.
Bankkarte sperren: der KUNO-Sperrdienst
Mit der Kartensperrung alleine ist es jedoch noch nicht getan. Zwar können keine Bargeldabhebungen mit der PIN mehr vorgenommen werden. Missbrauch per elektronischem Lastschriftverfahren mit Unterschrift ist jedoch immer noch möglich. Dafür muss der Dieb lediglich die Unterschrift des Karteninhabers fälschen.
Abhilfe schafft hier das KUNO-System. Es steht für „Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen“. Im Rahmen dieses Sperrdienstes wird bei der zentralen Meldestelle des Handels ein Hinweis hinterlegt, welcher bei versuchten Zahlungen mit gestohlenen oder verlorenen Girokarten aufleuchtet.
Banken können eine KUNO-Sperrung nicht beantragen, sondern der Bestohlene muss dies persönlich bei der Polizei vornehmen lassen. Dafür wird unter anderem die Kartenfolgenummer benötigt. Wer diese nicht kennt, kann sie bei seiner Bank erfragen. Wird die Kartenfolgenummer nicht angegeben, so erfolgt die Sperrung lediglich für zehn Tage und es werden alle dem Konto zugehörigen Karten gesperrt. Indem die Nummer nachgereicht wird, werden die zusätzlichen Karten wieder freigegeben und die verlorene Karte dauerhaft gesperrt. Es nehmen jedoch nicht alle Einzelhändler am KUNO-System teil.
Bankkarte entsperren
Wird die Bankkarte nach erfolgter Sperrung wiedergefunden oder ist sie aufgrund von falschem Eingeben der PIN gesperrt worden, so ist es möglich, sie wieder entsperren zu lassen. Allerdings geht das nicht über den Sperr-Notruf, sondern nur bei der Bank, welche die Karte ausgestellt hat.
Am einfachsten ist es, bei seiner Filialbank vorsprachig zu werden und die Entsperrung von einem Mitarbeiter vornehmen zu lassen. Dafür werden die Bankkarte, die PIN und der Personalausweis benötigt und ein Formular muss ausgefüllt und unterschrieben werden. Direktbanken gehen ähnlich vor, allerdings muss das nötige Formular hier heruntergeladen, ausgefüllt und unterschrieben mit der Post, als Fax oder als Scan an die Bank gesendet werden. Bei manchen Banken kann das Entsperren Kosten verursachen, manche Banken nehmen es auch kostenlos vor.
Wichtig: Soll die Sperre nach einem Kartenverlust aufgehoben werden, so ist es ratsam, mit der neuen Karte auch eine neue PIN zu beantragen.
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