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Wie Verbraucher zum Jahresende noch schnell Geld sparen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP

Frankfurt/Main - Verbraucher können mit einigen Weichenstellungen vor dem Jahreswechsel Geld sparen. So lohnt es sich, bei der Altersvorsorge noch 2012 aktiv zu werden. Aber auch bei Auto, Steuer und Erspartem lässt sich der ein oder andere Euro herausholen.

Auto

Autofahrer, die 2013 zu einem günstigeren Kfz-Versicherer wechseln wollen, müssen sich beeilen: Versicherte müssen ihre Policen in aller Regel bis zum 30. November kündigen. Durch den Wechsel zu einem günstigeren Anbieter lassen sich jährlich teils mehrere hundert Euro sparen. Ab kommendem Jahr gibt es zudem Neuerungen bei den Typklassen der Kfz-Versicherer. Auch muss die Branche neue geschlechtsneutrale Tarife einführen. Versicherungsexperten rechnen deswegen damit, dass sich Tarife für junge Frauen verteuern könnten - aber nicht mit günstigeren Tarifen für junge Männer, die häufiger Unfälle bauen.

Altersvorsorge

Riester-Sparer sollten noch vor Jahresende prüfen, ob sie alle staatlichen Zulagen beantragt haben. Nach zwei Jahren verfällt der Anspruch. Spätestens bis Ende Dezember müssen also die Zulagen für 2010 beantragt werden. Ein sogenannter Dauerzulagenantrag macht die jährlichen Anträge überflüssig.

Lohnsteuer

Der Wechsel der Steuerklasse kann sich für Ehepaare lohnen, die 2012 Leistungen erhalten, die vom Nettoeinkommen abhängen - also Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Krankengeld. Der Partner, der sein Netto erhöhen will, nimmt die Klasse III, in der er weniger Steuern zahlt, also ein höheres Nettogehalt erhält.

Auch mit der Beantragung von Freibeträgen - etwa für Fahrtkosten zur Arbeit, Kinderbetreuung oder Haushaltshilfen - kann das Netto erhöht werden. Noch bis Jahresende müssen Arbeitnehmer ihre Freibeträge beantragen, wenn sie ab Januar berücksichtigt werden sollen. Sämtliche Änderungen bei den Lohnsteuermerkmalen werden beim Finanzamt beantragt.

Investitionen

Wer bestimmte Ausgaben noch in das laufende Jahr vorzieht, kann Steuern sparen. So lohnt es sich mitunter, Ausgaben noch in diesem Jahr zu bündeln, die als Werbungskosten absetzbar sind, sofern sie die Grenze von 1000 Euro überschreiten. Zu den Werbungskosten zählen alle beruflich bedingten Ausgaben von Arbeitsmitteln bis Kinderbetreuung. 1000 Euro an Werbungskosten werden über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag sowieso abgedeckt. Was in einem Kalenderjahr aber darüber hinausgeht, lässt sich steuerlich geltend machen.

Geldanlage

Anleger sollten bei ihrer Bank die Freistellungsaufträge für Zinsen und andere Kapitalerträge prüfen. Die Verteilung des Steuerfreibetrags kann bis Ende Dezember angepasst werden. Für Gewinne, die über den Freibetrag von 801 Euro hinausgehen, müssen Anleger pauschal 25 Prozent Abgeltungsteuer bezahlen - doch auch hier können Verbraucher die Belastung unter Umständen senken: Verluste aus Wertpapiergeschäften bei einer Bank können mit Gewinnen bei einem anderen Institut verrechnet werden. Verbraucher sollten bei ihrer Bank deswegen bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung anfordern.