Rückzahlung des Studienkredits ist steuerlich absetzbar

Ralph Wefer
Director Communications - Banking & Insurance
Stand: 25.09.2015
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Berlin - Wer für Studium oder Ausbildung einen Kredit aufnehmen muss, kann davon nach seinem Abschluss steuerlich profitieren.
Denn sobald der Steuerzahler den Kredit zurückzahlt, kann er die Rückzahlungszinsen in der Einkommensteuererklärung angeben. Die Zinsen wirken sich steuermindernd aus. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Doch Vorsicht: "Die Rückzahlungsraten für das Bafög können nicht steuerlich abgesetzt werden", sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Werden jedoch Zinsen zum Beispiel für einen Studienkredit fällig, so seien diese absetzbar.
Nachrichten zum Thema
Zinsticker für Tages- und Festgeld
Die Zinsen für folgende Laufzeit wurden gesenkt:
- 3 Monate 1,80 % p.a. (vorher 1,90 % p.a.)
Tagesgeld der Bank11:
2,60 % Zinsen p.a. für jeden Cent bis 250.000 Euro,
garantiert bis zum 30.09.2025
Tagesgeld der Open Bank:
100 Euro Neukundenbonus bei Einzahlung von mindestens 700 Euro.
Die Einzahlung muss 6 Monate gehalten werden.
Die Zinsen für folgende Laufzeiten wurden erhöht:
- 24 Monate 2,36 % p.a. (vorher 2,25 % p.a.)
- 36 Monate 2,60 % p.a. (vorher 2,30 % p.a.)
- 48 Monate 2,41 % p.a. (vorher 2,35 % p.a.)
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