THG-Prämie für E-Roller
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THG-Berater starten- Das Wichtigste in Kürze
- THG-Prämie für E-Roller mit 45 km/h
- So funktioniert die freiwillige Zulassung
- Gesetzeslücke könnte bald geschlossen werden
- E-Tretroller und THG-Quote
Das Wichtigste in Kürze
- E-Zweiräder der Fahrzeugklasse L3e (schneller als 45 km/h) sind für die THG-Prämie qualifiziert.
- E-Roller bis 45 km/h und S-Pedelecs sind von der THG-Quote ausgenommen.
- Mit einer freiwilligen Zulassung können E-Roller und S-Pedelecs die THG-Quote wie E-Autos erhalten.
- Die Gesetzeslücke soll geschlossen werden, ein Zeitpunkt hierfür wurde noch nicht genannt.
E-Roller mit einer Maximalgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h erfreuen sich immer größerer Beliebtheit – vor allem in dicht besiedelten Gegenden und größeren Städten. Im Unterschied zu ihren schnelleren Verwandten der Fahrzeugklasse L3e sind die wendigen, aber im Tempo beschnittenen Modelle von der THG-Quote ausgeschlossen. Mithilfe einer freiwilligen Zulassung können Besitzerinnen und Besitzer eines elektrischen Rollers oder S-Pedelecs dennoch die THG-Prämie einstreichen. Wir verraten, wie es funktioniert.
THG-Prämie für E-Roller mit 45 km/h
Die Elektromobilität ist ein entscheidender Schritt in eine nachhaltigere Zukunft und wichtig für die Verkehrswende hierzulande. Elektroroller sind dabei ein wichtiger Baustein, da sie eine umweltfreundlichere und effizientere Alternative zu herkömmlichen Verkehrsmitteln darstellen. E-Roller, die eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreiten, sind jedoch grundsätzlich von der THG-Quote ausgenommen. Es gibt jedoch eine Möglichkeit, wie Besitzerinnen und Besitzer solcher E-Roller trotzdem von der THG-Quote profitieren können: Sie müssen ihren Elektroroller freiwillig anmelden.
Für die Teilnahme am Straßenverkehr eines solchen Zweirads genügt ein kleines Versicherungskennzeichen, ein Fahrzeugschein erhalten Sie nicht. Bei der freiwilligen Anmeldung, umgangssprachlich auch freiwillige Zulassung genannt, melden Sie Ihren 50er-Elektroroller bei einer Zulassungsstelle an, obwohl dies für diese Fahrzeugart nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Durch die Anmeldung erhalten Sie für Ihren E-Roller einen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1), der als Nachweis für die Teilnahme an der THG-Quote dient.
So funktioniert die freiwillige Zulassung
- Unterlagen sammeln: Sie benötigen Ihren Personalausweis, eine eVB-Nummer (die Sie von Ihrer Versicherung erhalten) und eine Betriebserlaubnis für Ihren Elektroroller.
- Zulassungsstelle aufsuchen: Mit diesen Unterlagen gehen Sie zur örtlichen Zulassungsstelle und melden Ihren E-Roller an.
- Zulassungsbescheinigung erhalten: Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Zulassungsplakette für Ihr kleines Nummernschild und die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein). Eine HU-Plakette wird nicht ausgehändigt, da das Fahrzeug trotz Zulassung ein Kleinkraftrad mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 45 km/h bleibt – eine Hauptuntersuchung ist also weiterhin nicht erforderlich.
Für die Zulassung müssen Sie je nach Bundesland mit rund 40 Euro rechnen, weitere 15 Euro fallen für das Kennzeichen an. Hinzu kommen Versicherungskosten, die im ersten Jahr durchschnittlich 70 Euro betragen und in den Folgejahren sinken.
Die Höhe der THG-Prämie richtet sich nach der Fahrzeugklasse
Interessant ist, dass das Umweltbundesamt die Höhe der THG-Prämie nur nach drei Fahrzeugklassen unterscheidet: M1 (Pkw), N1 (Nutzfahrzeuge) und M3 (Busse). Alle anderen Fahrzeugklassen, die nicht eindeutig einer dieser drei Klassen zugeordnet werden könnten, rutschen automatisch in die Klasse M1 (Pkw). Somit ist es möglich, für einen Elektroroller die gleiche THG-Quote zu erhalten wie für ein E-Auto.
Obwohl dieses Verfahren ein wenig Trickserei erfordert, können Besitzerinnen und Besitzer von kleinen Elektro-Zweirädern von der THG-Quote profitieren und eine Prämie von bis zu 350 Euro erhalten. Zu diesen Fahrzeugen zählen nicht nur die auf maximal 45 km/h gedrosselten E-Roller, sondern unter anderem auch die etwas schnellere E-Bikes, die sogenannten S-Pedelecs.
Die freiwillige Zulassung ist eine hervorragende Möglichkeit, die Vorteile der Elektromobilität zu nutzen und gleichzeitig einen Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen zu leisten. Gleichzeitig macht es die Anschaffung und die Unterhaltung eines wendigen E-Rollers deutlich attraktiver.
Gesetzeslücke könnte bald geschlossen werden
Die Möglichkeit der freiwilligen Zulassung von 50er-Elektrorollern und S-Pedelecs, die es den Besitzerinnen und Besitzern derzeit erlaubt, von der THG-Quote zu profitieren, könnte bald der Vergangenheit angehören. Einigen Berichten zufolge arbeitet das Bundesverkehrsministerium an einer Neufassung der Zulassungsverordnung, um das Schlupfloch der freiwilligen Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen zu schließen.
Es ist jedoch unklar, wann diese Änderungen in Kraft treten könnten. Daher ist es ratsam, eine schnelle Beantragung der THG-Quote in Erwägung zu ziehen, wenn Sie einen E-Roller besitzen und von der THG-Prämie profitieren möchten.
E-Tretroller und THG-Quote
Etwas anders stellt sich die Situation bei den E-Scootern als Elektrokleinstfahrzeugen dar, die umgangssprachlich oft auch als E-Roller bezeichnet werden. E-Scooter sind im hiesigen Straßenverkehr nur mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h zugelassen, wobei einige wenige Modelle höhere Geschwindigkeiten von bis zu 40 km/h und mehr erreichen.
Mit einer freiwilligen Zulassung und dem Anbringen des großen Kennzeichens könnten sich E-Scooter für die THG-Quote qualifizieren, doch gibt es laut Berichten im Netz viele Fallstricke: Versicherungen vergeben keine eVB-Nummer, TÜV-Prüfstellen verweigern die Abnahme spezieller Kennzeichenhalterungen und auch die Zulassungsstellen spielen oft nicht mit.
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