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Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. E-Autos im Fuhrpark: Ein wachsender Trend
  3. Anspruch und Voraussetzungen
  4. THG-Prämie für den Dienstwagen erhalten: So klappt’s
  5. Der Schlüssel zur THG-Prämie: Der Fahrzeugschein
  6. THG-Prämie für Flottenbetreiber
  7. Informationen überprüfen und Förderung einstreichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Komplett elektrisch betriebene Dienstwagen haben Anspruch auf die THG-Quote, Hybride und Plug-in-Hybride hingegen nicht.
  • Ob die Unternehmen oder die Mitarbeitenden von der THG-Prämie profitieren, hängt jeweils von der Dienstwagenrichtlinie ab.
  • Wichtig ist der Eintrag im Fahrzeugschein: Nur wenn Sie als Halterin oder Halter eingetragen sind, können Sie die THG-Prämie beantragen und verkaufen.
  • Bei Fragen zur THG-Prämie ist es ratsam, sich an das Fuhrparkmanagement zu wenden.

Elektromobilität hat in den letzten Jahren nicht nur bei Privatpersonen, sondern auch bei Unternehmen in Form von Dienstwagen an Bedeutung gewonnen. Insbesondere die THG-Quote rückt dabei in den Fokus vieler Fahrerinnen und Fahrer. Doch wer hat Anspruch auf die THG-Prämie 2024 und wie kann sie geltend gemacht werden? Diese Fragen beantworten wir in diesem Artikel.

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E-Autos im Fuhrpark: Ein wachsender Trend

Immer mehr Unternehmen statten ihren Fuhrpark mit Elektroautos aus. Dies ist nicht nur ein Zeichen für ein wachsendes Umweltbewusstsein, sondern auch eine Reaktion auf finanzielle Anreize wie die Treibhausgasminderungsquote. Denn auch elektrisch betriebene Firmenwagen können von dieser Quote profitieren. Doch wer hat Anspruch darauf – das Unternehmen oder die Mitarbeitenden, die das E-Auto letzten Endes nutzen?

Anspruch und Voraussetzungen

Grundsätzlich werden Elektro-Dienstwagen, egal ob gekauft, geleast oder gemietet, von der THG-Quote berücksichtigt. Wichtig ist, dass es sich um ein rein elektrisch angetriebenes Fahrzeug handelt, denn Hybride oder Plug-in-Hybride sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

Ob das Unternehmen oder die Mitarbeitenden von der THG-Prämie profitieren, hängt von der jeweiligen Dienstwagenrichtlinie des Unternehmens ab. Es ist daher ratsam, sich an das Fuhrparkmanagement beziehungsweise die jeweiligen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zu wenden oder die entsprechende Richtlinie des Unternehmens einzusehen.

Proaktiv den Dialog suchen

Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber oder dem Fuhrparkmanagement über die Treibhausgasquote. Viele Unternehmen haben eventuell noch keine festgelegte Strategie und Ihre Initiative könnte für beide Seiten von Vorteil sein.

THG-Prämie für den Dienstwagen erhalten: So klappt’s

  • Fahrzeugtyp überprüfen: Stellen Sie sicher, dass es sich bei Ihrem Dienstwagen um ein reines Elektrofahrzeug handelt, Hybrid- und Plug-in-Hybridfahrzeuge sind von der THG-Quote ausgenommen.
  • Dienstwagenrichtlinie konsultieren: Informieren Sie sich in der Dienstwagenrichtlinie Ihres Unternehmens oder wenden Sie sich an das Fuhrparkmanagement, um zu erfahren, ob Mitarbeitende die THG-Prämie für ihren Firmenwagen beantragen können.
  • Fahrzeugschein einsehen: Schauen Sie im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) nach, ob Sie als Halterin beziehungsweise Halter eingetragen sind, denn nur die dort eingetragene Person kann die THG-Prämie beantragen.
  • THG-Prämie beanspruchen: Sind alle Voraussetzungen erfüllt, suchen Sie sich einen THG-Quoten-Anbieter Ihrer Wahl aus, in unserem THG-Quoten-Vergleich finden Sie viele unterschiedliche Anbieter. Registrieren Sie sich beim ausgewählten THG-Anbieter und laden Sie Ihren Fahrzeugschein hoch, um den Prozess der Beantragung und des Verkaufs der THG-Prämie zu starten. Alle weiteren Schritte übernimmt der Anbieter.

Der Schlüssel zur THG-Prämie: Der Fahrzeugschein

Entscheidend für die Auszahlung der THG-Prämie ist der Fahrzeugschein: Nur wenn Sie als Halterin beziehungsweise Halter im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) eingetragen sind, können Sie Ihre Daten online bei einem THG-Quoten-Anbieter hochladen. Dies ist die Grundlage für die Zuteilung und Auszahlung der THG-Prämie.

THG-Prämie für Flottenbetreiber

Neben Privatpersonen und Arbeitnehmenden mit einem Firmenwagen können auch Fuhrparkmanager und Flottenbetreiber die THG-Quote für jedes ihrer qualifizierten E-Fahrzeuge veräußern. So können die Kosten des Fuhrparks etwas reduziert werden.

Das Verfahren ist identisch mit dem für Privatpersonen: Als Flottenbetreiber registrieren Sie sich bei einem THG-Quotenanbieter als Unternehmen und lassen sich für alle E-Fahrzeuge die THG-Prämie gutschreiben.

Im Unterschied zu einem privaten Verkauf der THG-Prämie müssen Flottenbetreiber diese Einnahmen in den meisten Fällen als Betriebseinnahmen zwingend versteuern.

Informationen überprüfen und Förderung einstreichen

Abschließend lässt sich festhalten, dass die THG-Prämie sowohl für Unternehmen als auch für Dienstwagenfahrerinnen und -fahrer eine attraktive Möglichkeit bietet, finanziell von der Elektromobilität zu profitieren.

Um sicherzustellen, dass alle Kriterien erfüllt werden, ist es wichtig, sich detailliert über die Voraussetzungen und den Ablauf im Unternehmen zu informieren. Mit diesem Verständnis können Sie die Potenziale der Elektromobilität sowie deren Förderung ausschöpfen und selbst mit Ihrem vom Arbeitgeber gestellten E-Auto einen Beitrag zur dringend notwendigen Verkehrswende und zum Erreichen der Klimaziele leisten.

So einfach können Sie Ihre THG-Quote verkaufen

1

THG-Anbieter finden

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2

THG-Prämie einfordern

Folgen Sie den Schritten beim Anbieter und verkaufen Sie so bequem Ihre THG-Quote. Halten Sie dafür Ihren Fahrzeugschein bereit.

3

THG-Prämie erhalten

Geschafft! Der Anbieter wird Ihnen innerhalb des angegebenen Zeitraums Ihre THG-Prämie auszahlen.

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Alle Themen zur E-Mobilität im Überblick

Hier erhalten Sie alle Antworten zu E-Auto-Anschaffung, Laden und E-Bikes.

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Das sagen unsere Kunden über uns
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