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Treibhausgasminderungsquote

Mit der sogenannten Treibhausgasminderungsquote – auch als THG-Quote und Treibhausgasquote bezeichnet – verfolgt die Bundesregierung das Ziel, klimaschädliche Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor zu reduzieren, um die Energiewende und damit den Klimaschutz voranzutreiben. Während der CO2-Ausstoß in anderen Sektoren im Vergleich zum Basisjahr 1990 bereits um 30 bis 40 Prozent gesenkt wurde, sind die vom Verkehrssektor verursachten Emissionen ungefähr gleichgeblieben.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was ist die Treibhausgasminderungsquote?
  3. Die Entstehungsgeschichte der Treibhausgasminderungsquote
  4. Mit der THG-Quote Geld verdienen: seit 2022 für Privatpersonen möglich
  5. THG-Erlöse nicht einkommenssteuerpflichtig
  6. Weitere Themen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Treibhausgasminderungsquote soll dazu beitragen, die Emissionen im Straßenverkehr zu senken und treibhausgasarme oder -neutrale Kraftstoffe zu fördern.
  • Die THG-Quote gilt für alle Unternehmen, die pro Jahr mehr als 5.000 Liter fossile Kraftstoffe in den Handel bringen. Vor allem Mineralölkonzerne sind davon betroffen.
  • Um die Treibhausgasminderungsquote zu erfüllen, können Unternehmen entweder auf emissionsfreundliche Kraftstoffe setzen oder den Quotenhandel nutzen.
  • Seit 2022 ist es auch Privatleuten möglich, die ein Elektroauto oder ein anderes vollelektrisches Fahrzeug besitzen, am Emissionshandel teilzunehmen.

Was ist die Treibhausgasminderungsquote?

Um die Treibhausgasemissionen im Bereich Verkehr zu begrenzen, verfolgt der Gesetzgeber verschiedene Ansätze. Neben der CO2-Steuer sowie der allgemeinen Reduzierung des Verkehrsaufkommens und der Verlagerung auf emissionsärmere Verkehrsmittel soll dieses Ziel auch durch einen Umstieg auf umweltfreundliche Antriebsarten erreicht werden. Genau an diesem Punkt setzt die Treibhausgasminderungsquote an.

Mit der THG-Quote richtet sich die Regierung an Unternehmen, die hierzulande Kraftstoff – allen voran Benzin und Diesel – vertreiben. Die Quotenverpflichtung entsteht bereits ab einer Absatzmenge von 5.000 Liter fossiler Kraftstoffe pro Jahr. Betroffene Betriebe und Konzerne müssen die beim Verbrennen der Kraftstoffe entstehenden CO2-Emissionen kompensieren beziehungsweise um einen bestimmten Prozentsatz senken.

Biokraftstoffe, um steigender Quote entgegenzuwirken

Dies soll den Mineralölkonzernen vor allem dadurch gelingen, dass sie erneuerbare Energieerzeugnisse wie Biokraftstoffe in ihre Produktpalette integrieren, die wenig oder im besten Fall überhaupt kein CO2 freisetzen.

Um welchen Prozentsatz die CO2-Emissionen sinken müssen, regelt die THG-Quote, die immer weiter ansteigt. Zunächst lag die Minderungsquote bei nur drei Prozent. Im Jahr 2019 wurde sie auf 4 Prozent und im Jahr 2020 auf 6 Prozent erhöht. Aktuell im Jahr 2024 liegt sie bei 9 Prozent. Bis 2030 soll die Quote für die Treibhausgasminderung auf 25 Prozent ansteigen, um den Anteil der erneuerbaren Energien für Kraftfahrzeuge auf 32 Prozent zu erhöhen.

Strafzahlungen bei nicht erfüllter Quote

Wenn ein Unternehmen die Treibhausgasminderungsquote nicht erfüllt, muss es eine Strafzahlung leisten. Aktuell werden pro Tonne CO2 600 Euro fällig. Um das zu verhindern, ist es jedoch möglich, THG-Quotenmengen von Dritten – etwa von Biomethantankstellen – zu erwerben.

Dabei lässt sich prinzipiell nur die Erfüllung der Verpflichtung übertragen, nicht jedoch die Verpflichtung an sich. Darüber hinaus ist es nicht gestattet, die im THG-Quotenhandel erworbenen Mengen weiterzuverkaufen.

Die Entstehungsgeschichte der Treibhausgasminderungsquote

Um den Anteil von Biokraftstoffen am gesamten Kraftstoffverbrauch zu erhöhen und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, führte die Bundesregierung 2004 Steuerbegünstigungen für entsprechende Kraftstoffe – vor allem reine Biokraftstoffe wie Biodiesel (B100) und Bioethanol (E85) – ein.

Da diese Maßnahme umstritten war, entschied sich die große Koalition im Jahr 2006 dazu, die Steuerbefreiung bis 2012 sukzessiv zurückzufahren. Zum Ausgleich änderte sie 2007 jedoch das Bundes-Immissionsschutzgesetz, um eine Quote für Biokraftstoff einzuführen.

Fokus auf tatsächliche Treibhausgasemissionen

2009 beschloss der Deutsche Bundestag, die energetische Biokraftstoffquote zum Beginn des Jahres 2015 in eine Treibhausgasquote umzuwandeln. Seitdem ist nicht mehr die Menge der fossilen Kraftstoffe ausschlaggebend, sondern deren tatsächliche Treibhausgasemissionen.

Im Jahr 2018 führte der Gesetzgeber dann die Treibhausgasminderung ein, die es zusätzlich gestattet, sich den Verkauf emissionsarmer Kraftstoffe wie biogene Kraftstoffe oder elektrische Energie anrechnen zu lassen.

Dazu erließ die Regierung die 37. und 38. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – kurz BImSchV. Dies war erforderlich, da sich das gleichnamige Gesetz vorrangig auf allgemein formulierte Vorgaben beschränkt.

Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote

Im Jahr 2021 nahm die Bundesregierung eine Novellierung und Erweiterung des Gesetzes vor. Der neue Gesetzesentwurf folgt der aktualisierten Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2018/2001 (RED II) der Europäischen Union, die eine Anhebung des Anteils regenerativer Energien im Verkehrssektor auf mindestens 14 Prozent bis 2030 vorsieht.

Infolge des neuen Gesetzes ist es nun auch Betreiberinnen und Betreibern von Ladepunkten und Besitzerinnen und Besitzern von Elektrofahrzeugen gestattet, am Quotenhandel teilzunehmen.

Mit der THG-Quote Geld verdienen: seit 2022 für Privatpersonen möglich

Wer ein Elektroauto (BEV), einen zulassungspflichtigen E-Roller oder ein E-Motorrad besitzt, kann seit Anfang 2022 auch als Privatperson von der Treibhausgasminderungsquote profitieren. Im Detail besteht die Möglichkeit, mit den durch das Fahrzeug eingesparten CO2-Emissionen Geld zu verdienen. Jährlich erhalten Sie mithilfe der THG-Quote mindestens über 100 Euro.

Dazu müssen Sie sich bei einem THG-Quotenhändler ihrer Wahl mit Ihrem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) sowie ein paar Details zu ihrer Person registrieren. Der Anbieter übernimmt dann den Datenaustausch mit dem Bundesumweltamt und verkauft anschließend ihre THG-Quote an einen Mineralölkonzern.

Auf dem noch jungen Markt finden sich sehr viele spezialisierte Unternehmen und Start-ups, große Versicherungen und lokale Stadtwerke. Diese Anbieter buhlen um ihre THG-Quote mit unterschiedlich hohen und häufig schwankenden Prämien. In unserem Vergleich der THG-Quoten-Anbieter finden Sie dank individueller Filtermöglichkeiten den passenden Anbieter.

THG-Erlöse nicht einkommenssteuerpflichtig

Die Erlöse aus der THG-Quote sind für private Halterinnen und Halter nicht einkommenssteuerpflichtig, das geht aus einem Beschluss des Bundesfinanzministeriums hervor.