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E-Scooter-Zulassung

Am 17. Mai 2019 hat sich der Bundesrat mit der E-Scooter-Zulassung beschäftigt und die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) auf den Weg gebracht. Das Regelwerk klärt unter anderem, welche Bedingungen an eine Zulassung geknüpft sind, welches Mindestalter die Fahrzeugführenden benötigen und wo die E-Tretroller fahren dürfen.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Straßenzulassung
  3. Benötige ich für einen E-Scooter eine Fahrerlaubnis?
  4. Wo dürfen E-Scooter fahren?
  5. Muss ich für einen E-Scooter eine Versicherung abschließen?
  6. Keine Helmpflicht
  7. Strafen bei Verstößen

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine offizielle E-Scooter-Zulassung besitzen diejenigen Modelle, die entweder über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) verfügen.
  • E-Scooter, die eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h erreichen, dürfen nur auf Radwegen und ersatzweise auf der Straße fahren.
  • Die Nutzung eines elektrischen Tretrollers gestattet der Gesetzgeber auch ohne Fahrerlaubnis, nicht jedoch ohne gültige Haftpflichtversicherung.
  • Wer einen E-Scooter ohne Zulassung im öffentlichen Straßenverkehr fährt, riskiert ein Bußgeld von 70 Euro und einen Punkt in Flensburg.

Welche E-Scooter sind im Straßenverkehr erlaubt?

Vor dem 17. Mai 2019 gestattete der Gesetzgeber im öffentlichen Straßenverkehr lediglich Elektro-Tretroller mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h. Seitdem erlaubt die Regierung auch E-Scooter, die eine maximale Geschwindigkeit von 20 km/h erreichen.

Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung ist das rechtliche Grundgerüst für diese Änderung. Allerdings bezieht sie sich ausschließlich auf Fahrzeuge mit einer Lenk- beziehungsweise Haltestange, weshalb viele Menschen die Verordnung auch als E-Scooter-Gesetz bezeichnen.

Zulassung für Elektro-Tretroller nur unter bestimmten Voraussetzungen

Damit ein E-Scooter am Straßenverkehr teilnehmen darf, benötigt er eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Diese ist in der Regel Sache der Hersteller. Sie beantragen die ABE beim Kraftfahrt-Bundesamt. Alternativ können sich Besitzerinnen und Besitzer eines E-Scooters beim TÜV eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) besorgen.

Um eine E-Scooter-Zulassung für ein spezifisches Modell zu erhalten, muss das gewünschte Modell nämlich die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Die Maße des E-Scooters dürfen eine Länge von 200 Zentimeter, eine Breite von 70 Zentimeter sowie eine Höhe von 140 Zentimeter nicht überschreiten.
  • Das maximal zulässige Gewicht des E-Scooters beträgt 55 Kilogramm.
  • Der Elektromotor darf höchstens eine Leistung von 500 Watt haben. Im Falle selbstbalancierender Fahrzeuge sind bis zu 1.400 Watt gestattet.
  • Der E-Tretroller benötigt zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen, ein Vorder- und Rücklicht, seitliche Reflektoren und eine Klingel.
  • Die Steuerelemente müssen beim Loslassen innerhalb einer Sekunde in ihre Grundstellung zurückspringen.

Ist es notwendig, den E-Scooter anzumelden?

Anders als bei einem Auto müssen sich Besitzerinnen und Besitzer eines E-Tretrollers nicht zur Zulassungsstelle begeben, um den E-Scooter dort anzumelden. Statt einer Zulassung benötigen Fahrzeughaltende eine Versicherungsplakette, die einem Mofa-Kennzeichnen ähnelt. Regelmäßige Prüfungen durch den TÜV sieht der Gesetzgeber ebenfalls nicht vor.

Auch bei der THG-Quote sind die kleinen E-Scooter außen vor, da es sich um ein Elektrokleinstfahrzeug handelt. Besitzen Sie hingegen einen großen E-Roller, auf dem Sie sich sitzend fortbewegen können, erhalten Sie dafür einen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) und können die THG-Prämie wahrnehmen.

Benötige ich für einen E-Scooter eine Fahrerlaubnis?

Erfreulicherweise brauchen Halterinnen und Halter von Elektrokleinstfahrzeugen weder einen Mofa-Führerschein noch eine sonstige Fahrerlaubnis. Der wesentliche Grund dafür ist die Tatsache, dass bereits Fahrräder höhere Geschwindigkeiten erreichen.

Allerdings müssen Fahrerinnen und Fahrer mindestens 14 Jahre alt sein, wenn sie E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 und maximal 20 km/h im öffentlichen Straßenverkehr steuern möchten.

Wo dürfen E-Scooter fahren?

Unabhängig von ihrer Höchstgeschwindigkeit müssen E-Tretroller prinzipiell auf Radwegen fahren. Fehlt ein solcher, dürfen Fahrerinnen und Fahrer auf die Straße ausweichen. Auf Gehwegen dürfen E-Scooter nur dann unterwegs sein, wenn sie bauartbedingt maximal 6 km/h schnell sind.

Muss ich für einen E-Scooter eine Versicherung abschließen?

Für jeden in Deutschland zulassungsfähigen E-Scooter benötigen Fahrerinnen und Fahrer eine Haftpflichtversicherung. Um den Versicherungsschutz nachzuweisen, müssen Haltende eine selbstklebende Plakette hinten am Fahrzeug anbringen.

Die jährlichen Kosten für die Haftpflichtversicherung liegen zwischen 40 und 80 Euro pro Jahr. Personen unter 23 Jahren zahlen in der Regel etwas mehr; die höhere Prämie erklärt sich durch das größere Unfallrisiko von jungen Fahrern.

Zur E-Scooter-Versicherung

Besteht eine Helmpflicht für E-Scooter?

Der Gesetzgeber sieht keine Helmpflicht für Elektro-Tretroller vor. Allerdings empfiehlt es sich insbesondere im dichten Stadtverkehr, trotzdem einen Helm zu tragen. Schließlich sind E-Scooter keine ungefährlichen Fahrzeuge. So ist die Anzahl der Unfälle in vielen Städten, in denen E-Scooter mit Elektroantrieb bereits auf den Straßen fahren, angestiegen.

E-Scooter ohne Zulassung fahren: Welche Strafen drohen?

Besitzt ein Elektro-Tretroller keine Allgemeine Betriebserlaubnis oder eine Einzelbetriebserlaubnis, darf er nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Wer trotzdem mit dem E-Scooter fährt und erwischt wird, dem drohen ein Bußgeld von 70 Euro und zusätzlich ein Punkt in Flensburg. Darüber hinaus kann die Polizei das Gefährt beschlagnahmen.

Verfügt ein E-Scooter über eine Zulassung, aber über keine gültige Versicherungsplakette, liegt die Strafe bei 40 Euro. Ein Verstoß gegen die Beleuchtungsvorschriften kostet 20 Euro. Gefährte mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h nimmt der Gesetzgeber von diesen Sanktionen aus.

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