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Zahlt die Zahnzusatzversicherung auch im Ausland?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Die Zahnzusatzversicherung bietet nicht nur zu Hause Versicherungsschutz, wenn kostenintensive Zahnbehandlungen anstehen. Der Festkostenzuschuss für Zahnersatz macht es für immer mehr Menschen in Deutschland sinnvoll, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Wie verhält es sich aber, wenn die versicherte Person auf Reisen ist, und eine Zahnbehandlung im Ausland notwendig wird?

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Höhe der Kostenübernahme orientiert sich üblicherweise an den regional gültigen Kosten.
  • Die weltweite Geltung ist im Gegensatz zur EU-weiten Geltung meist zeitlich begrenzt.
  • Wer sich dauerhaft im Ausland aufhält, muss nach wie vor Mitglied einer deutschen Krankenkasse sein.
  • Gezielte Zahnersatzleistungen im Ausland setzen eine genaue Prüfung des Anbieters vor Ort voraus, da die Qualitätsstandards teilweise deutlich unter denen in Deutschland liegen.

Weltweite Geltung mit Einschränkung möglich

Grundsätzlich gilt, dass die Zahnzusatzversicherung weltweit leistet, wenn ein Versicherungsfall entsprechend den Bedingungen eintritt. Allerdings sehen die Bedingungen in Bezug auf den Auslandsschutz häufig Einschränkungen oder Regularien vor. So greift bei fast allen Policen eine zeitliche Beschränkung, wenn es sich um einen Aufenthalt außerhalb der Europäischen Union handelt. Bei einem halbjährigen Aufenthalt in den USA kann der Versicherungsschutz ab einem bestimmten Zeitpunkt, meist nach sechs Wochen, entfallen.

Wer sich länger im außereuropäischen Ausland aufhalten wird, sollte dies im Vorfeld mit seinem Versicherer absprechen und eine Lösung suchen, den Versicherungsschutz für die gesamten Aufenthaltsdauer auszudehnen.

Kostenübernahme bei ortsüblichen Aufwendungen

Aber auch innerhalb der EU gelten gewisse Vorgaben in Bezug auf die Leistungen. So dürfen die Zahnärzte keine Behandlungskosten abrechnen, die sich außerhalb der ortsüblichen oder deutschen Sätze bewegen. Dabei müssen die Behandlungskosten aber nicht identisch mit denen in Deutschland sein. Vermutlich liegen sie darunter, da die Kosten für Zahnbehandlung und Zahnersatz in Deutschland zu den höchsten in Europa zählen. In Polen, Tschechien und Ungarn ist Zahnersatz bis zu 70 Prozent unter den in Deutschland anfallenden Kosten zu haben.

Auf jeden Fall sollten sich Patienten im Vorfeld einer Zahnbehandlung einen Heil- und Kostenplan vorlegen lassen. Bei einem medizinischen Notfall ist dies nicht unbedingt notwendig. Anders sieht es allerdings aus, wenn die versicherten Personen gezielt für eine Zahnbehandlung ins Ausland reisen. Manche Reiseveranstalter bieten sogar gezielt Reisen zu ausländischen Zahnkliniken an.

Vorteile der Zahnbehandlung im Ausland:

  • Kosten für Zahnersatz in anderen EU-Mitgliedsländer bis zu 70 Prozent niedriger als in Deutschland.
  • Im europäischen Ausland finden sich immer mehr Zahnärzte, die sich auf deutsche Patienten spezialisiert haben. Im Rahmen des “Zahntourismus” gibt es inzwischen Angebote, welche die Behandlung in einer deutschsprachigen Klinik mit Airport-Shuttle und Unterbringung mit Vollpension einschließen.

Nachteile der Zahnbehandlung im Ausland:

  • Qualitätsunterschiede bei den verwendeten Materialien sind nicht auszuschließen.
  • Niedrigere Qualitätsstandards bedeuten häufig auch eine kürzere Lebensdauer des Zahnersatzes, beispielsweise bei Brücken, aber auch bei Inlay. Dies bedeutet wiederum kürzere Fristen für Nachbehandlungen.
  • Der in Deutschland geltende Garantieanspruch von zwei Jahren auf Zahnersatz ist im Ausland nicht unbedingt gegeben.
  • Kommt es zu einem Behandlungsfehler und der Patient möchte dagegen juristisch vorgehen, ist dies nur am Sitz des Zahnarztes im Ausland möglich, nicht vor einem deutschen Gericht.

Gilt die Zahnzusatzversicherung auch bei dauerhaftem Auslandsaufenthalt?

Immer mehr Menschen beschließen, sich dauerhaft im Ausland niederzulassen. Waren es früher die Pensionäre, die es nach Mallorca oder auf die Kanaren zog, kommen immer mehr “digitale Nomaden” dazu, denen es dank Internet möglich ist, von (fast) jedem Ort auf der Welt zu arbeiten. Für diesen Personenkreis gelten bezüglich der deutschen Zahnzusatzversicherung aber weitere Einschränkungen.

Zum einen setzt eine Zahnzusatzversicherung voraus, dass eine Krankenvollversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland besteht. Dieser Sachverhalt ergibt sich aus dem Passus bezüglich der Kostenerstattung “nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung”. Zum anderen muss der Vertrag geschlossen worden sein, bevor der gewöhnliche Aufenthaltsort in das Ausland verlegt wurde. Die Antragstellung setzt einen Wohnsitz in Deutschland voraus.

Wer Deutschland den Rücken kehren möchte, aber weiterhin bei einer deutschen Krankenkasse versichert ist, sollte auf jeden Fall klären, ob der Versicherungsschutz für die Zahnzusatzversicherung im Ausland auch bei einem dauerhaften Auslandsaufenthalt Bestand hat.

Grundsätzlich gilt, dass zu der Konstellation “Zahnzusatzversicherung im Ausland” keine allgemeingültigen Aussagen getroffen werden können. Geltungsdauer, Geltungsbereich, Höhe der Kostenübernahme, mögliche Kostenübernahme bei einer Nachbehandlung in Deutschland sind Punkte, die von Versicherer zu Versicherer, von Tarif zu Tarif unterschiedlich gehandhabt werden. Vor Abschluss eines Neuvertrages sollte hier gründlich verglichen werden. Bei bestehenden Verträgen lohnt vor einem Auslandsaufenthalt ein Blick in die Police, um im Fall des Falles entsprechend vorbereitet zu sein.