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Stornokosten sparen mit der Reiserücktrittsversicherung

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: ddp

Henstedt-Ulzburg - Zwar gehört sie nicht zu den wichtigsten Policen - doch bei kostspieligen Urlaubsvorhaben kann die Reiserücktrittsversicherung eine Menge Geld und Ärger sparen. Denn diese Versicherung bezahlt Stornokosten, falls der Urlauber seine Reise nicht antreten kann, wie der Bund der Versicherten erklärt.

Allerdings geschieht dies nur, wenn es dafür einen wichtigen und unvorhersehbaren Grund gibt. Ein solcher kann eine unerwartete, schwere Krankheit sein. Aber auch eine Impfunverträglichkeit ist ein Anlass. Schadensfrei halten wird ihn diese Police je nach Versicherer ebenso, wenn er arbeitslos wird oder einen Arbeitsplatzwechsel vollzogen hat und die Reise in die Probezeit fällt. Versichert ist die Reiseabsage gleichermaßen bei erheblichem Brandschaden am Eigentum des Versicherten.

Gründe für die Absage müssen unverzüglich an Buchungsstelle und Versicherer gemeldet werden. Nicht zahlen wird der Versicherer dagegen, wenn der Urlauber zu Hause bleiben will, weil er persönlich Angst vor Terroranschlägen oder Epidemien im Zielland hat.

Die Reiserücktrittsversicherung muss rechtzeitig vor dem Abreisetermin abgeschlossen werden - sinnvoll ist der Abschluss gleich nach der Buchung, auch wenn manche Versicherer den Abschluss auch noch bis 30 Tage vor Reisebeginn zulassen. Meistens ist es möglich, zusätzlich den Reiseabbruch mitzuversichern. Das hat den Vorzug, dass der Urlauber auch dann Geld bekommt, wenn die Tour begründet abgebrochen werden muss.