Schadensregulierung nach Unfall mit ausländischem Fahrzeug
Stand: 28.07.2011
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Coburg - Deutschland ist ein Transitland. Gerade im Sommer sind viele ausländische Fahrzeuge auf deutschen Straßen unterwegs und Unfälle zwischen Ausländern und Deutschen keine Seltenheit. Doch wer regelt in einem solchen Fall etwaige Ansprüche?
Verschuldet ein Ausländer einen Unfall, kann sich der deutsche Geschädigte mit seinen Ansprüchen an das "Deutsche Grüne Karte Büro" wenden. In der Regel übertrage das "Deutsche Grüne Karte Büro" die Schadensregulierung an einen inländischen Kfz-Haftpflichtversicherer, teilte die HUK Coburg in Coburg mit. Der Schaden des deutschen Unfallopfers werde reguliert, als hätte ein deutscher Verkehrsteilnehmer den Unfall verschuldet.