Rechtsschutz: Nach Unfall eigenen Gutachter beauftragen
Stand: 19.02.2016
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Berlin - Wer nach einem Unfall einen eigenen Sachverständigen beauftragen möchte, sollte die Kostenfrage vorab mit seiner Rechtsschutzversicherung klären. In der Regel übernimmt der Versicherer diese Ausgaben. Darauf weist die Deutsche Anwaltauskunft hin.
Nach einem Unfall auf der Straße, am Arbeitsplatz oder in der Freizeit stellt sich oft die Frage, ob ein Versicherer für den Schaden aufkommt. Häufig wird dafür ein Gutachter hinzugezogen. Betroffene müssen aber nicht jeden Sachverständigen akzeptieren. In der Regel haben sie das Recht, einen eigenen zu wählen. Dabei können hohe Kosten entstehen. Damit Verbraucher nicht auf diesen sitzen bleiben, sollten sie ihren Rechtsschutzversicherer einbeziehen.