Rechtsschutzversicherung: Zeitpunkt des Abschlusses entscheidend
Senior Online-Redakteur Versicherungen
Stand: 26.03.2015
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Karlsruhe - Endet ein Streit vor Gericht, übernimmt die Rechtsschutzpolice in der Regel die entstehende Kosten. Doch es gibt auch Konstellationen, in denen Versicherer die Zahlung ablehnen. Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Die Begründung: Die Ursache für den Streit liege in einer Zeit, in der noch kein Versicherungsschutz bestanden hat. Bei der Bewertung dieser Frage kommt es aber nicht unbedingt darauf an, wann der Vertrag geschlossen wurde. Entscheidend ist laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) der Zeitpunkt, an dem es zum konkreten Streit zwischen den Parteien gekommen ist.
Besteht zum Konfliktzeitpunkt eine Rechtsschutzversicherung, muss der Versicherer zahlen
Ein Beispiel: Ein Mietvertrag wurde vor vielen Jahren geschlossen. Gibt es später Ärger mit dem Vermieter, ist der Beginn dieses Konfliktes der entscheidende Zeitpunkt, nicht das Datum des Mietvertrages. Besteht zum Zeitpunkt des Konfliktes eine Rechtsschutzversicherung, muss der Versicherer also die Kosten für den Rechtsstreit tragen.
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Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (08/2025)
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Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) können Sie gegenüber der Kfz-Zulassungsstelle nachweisen, dass Ihr anzumeldendes Fahrzeug über einen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz verfügt.
Die eVB-Nummer wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen mitgeteilt und behält zumeist 12 Monate ihre Gültigkeit. In den meisten Fällen übermittelt der Versicherer die eVB-Nummer bereits kurz nach Antragstellung an Sie. Sie benötigen die eVB-Nummer, um glaubhaft zu belegen, dass Ihr Fahrzeug über eine vorläufige Deckung im Bereich der Kfz-Haftpflicht verfügt. Die Zulassungsbehörde ruft mithilfe der eVB-Nummer Ihre Daten ab. Nach der Überprüfung anhand der Personalien erfolgt die Zulassung Ihres Fahrzeugs.
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Nein. Ihre neue Versicherungsgesellschaft übermittelt alle notwendigen Angaben einschließlich der neuen elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) an die zuständige Zulassungsbehörde. Sie selbst müssen keine Änderung der Daten veranlassen.
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Eine Wohngebäudeversicherung gilt für alle im Versicherungsschein aufgeführten Gebäude einschließlich daran anschließender Terrassen sowie Balkone.
Zum Gebäude gehören neben der Bausubstanz alle fest verbauten Bestandteile des Hauses wie Sanitär- und Heizungsanlagen, Fliesen oder die maßgefertigte Einbauküche. Der Versicherungsschutz umfasst außerdem Gebäudezubehör wie Müllboxen und die Briefkasten- und Klingelanlage.
Damit auch Ihre Garage über die Wohngebäudeversicherung abgesichert ist, geben Sie diese beim Vertragsabschluss mit an.
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Üblicherweise sind in der Wohngebäudeversicherung die folgenden Gefahren versichert:
- Feuer (Dazu gehören auch Blitzschlag und Überspannung durch Blitz.)
- Leitungswasser (zum Beispiel Bruchschäden an Rohren im Gebäudeinneren)
- Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel
Bei Bedarf können Sie weitere Risiken mitversichern, zum Beispiel:
- Elementarschäden wie Rückstau, Überschwemmung oder Erdbeben
- Graffitischäden
- Grundstücksbestandteile wie Gehwegbefestigungen und Beleuchtungsanlagen sowie freistehende Nebengebäude wie Gartenhaus, Garage oder Hundezwinger
- Photovoltaikanlagen
- Rohrleitungen auf dem Grundstück oder darüber hinaus