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Kündigung nach Schadensfall: Wie Versicherte richtig reagieren

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

In vielen Versicherungssparten dürfen Anbieter ihren Kunden nach einem Schadensfall kündigen. Das gilt beispielsweise für die Haftpflicht- oder die Autoversicherung. Nach der Kündigung finden Versicherte aber oft nur schwer einen neuen Vertrag. So retten Kunden ihren Versicherungsschutz.

Kündigt ein Schadensversicherer seinem Kunden, kann sich das negativ auf die Suche nach einem neuen Vertragspartner auswirken. Betroffene sollten daher Kontakt mit dem Versicherer aufnehmen und zunächst auf eine Vertragsverlängerung pochen. Dazu rät die Stiftung Warentest in der aktuellen «Finanztest» (10/2022).

Zugeständnisse lohnen sich meistens

Oft lohnt es sich sogar, zunächst höhere Beiträge oder Selbstbeteiligung zu akzeptieren. Später können Kunden dann immer noch den Vertrag kündigen. Das ist besser, denn oft müssen Kunden im Antragsformular angeben, wenn sie wegen Schäden gekündigt wurden. Das kann den Neuabschluss eines Vertrags unter Umständen gefährden. Und eine mühsame Suche nach einem anderen Anbieter nach sich ziehen.

Damit Verbraucher nicht ohne Versicherungsschutz dastehen, sollten sie auf Vorschläge des alten Versicherers erst mal eingehen. Bei der Haftpflichtversicherung rät «Finanztest» etwa, kleinere Schäden bis 300 oder 400 Euro selbst zu übernehmen. Oft kann auch eine Schlichtungsstelle helfen: Verbraucher können sich an den Versicherungsombudsmann wenden.

Versicherungen dürfen kündigen

Grundsätzlich dürfen bestimmte Versicherungssparten ihren Kunden kündigen, so die Hausrat-, Autoversicherung oder Wohngebäudeversicherung. Das ist innerhalb eines Monats nach der Schadensbearbeitung möglich. Oft reicht dafür ein Schadensfall.

Bei der Rechtsschutzversicherung müssen es zwei Schadensfälle innerhalb von zwölf Monaten sein. Doch die Unternehmen dürfen auch ohne Begründung den Vertrag beenden, wenn sie die Kündigungsfrist im Rahmen einer ordentlichen Kündigung einhalten.