Gemeinsame Schadensregulierung nach Massenkarambolage möglich
Stand: 11.04.2011
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Berlin/Rostock - Nach der Massenkarambolage von Rostock werden die entstandenen Schäden möglicherweise von den Versicherungen gemeinsam reguliert. Zum Schutz der Verkehrsopfer führten die deutschen Kfz-Haftpflichtversicherer bei Unfällen mit mindestens 50 beteiligten Pkws gemeinsame Regulierungsaktionen durch, teilte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) am Montag in Berlin mit. Dadurch soll eine schnelle und reibungslose Schadensabwicklung ermöglicht werden. Ob es nach dem Unfall auf der Autobahn 19 dazu kommt, werde der GDV auf Basis der Unfallschilderungen der Polizei entscheiden.
In den Massencrash auf der A19 bei Rostock waren am Freitag 82 Fahrzeuge verwickelt. Es war die schlimmste Massenkarambolage in Deutschland seit 20 Jahren. Acht Menschen starben, mehr als 100 wurden verletzt. Ein Sandsturm hatte den Autofahrern die Sicht genommen.
Bei einem Massenunfall wird nach Angaben des Verbandes nach folgenden Quoten vorgegangen: Liegt nur ein Heckschaden vor, wird der Schaden zu 100 Prozent übernommen. Bei Vorliegen eines Frontschadens werden 25 Prozent des Schadens gezahlt. Bei Schäden an Front und Heck werden zwei Drittel getragen. Die Geschädigten könnten entscheiden, ob sie an der gemeinsamen Regulierungsaktion teilnehmen oder nicht. Falls sich ein Geschädigter dagegen entscheidet, könne er den konkreten Schuldigen ermitteln und dann die Tatsachen darlegen.