125 Jahre Rentenversicherung
Stand: 02.12.2014
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Berlin - Im Jahr 1889 wurde das vom Reichstag verabschiedete "Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz" verkündet - heute feiert die Rentenversicherung ihr 125-jähriges Bestehen. Die Deutsche Rentenversicherung ist mit über 50 Millionen Versicherten und mehr als 20 Millionen Rentnern die wichtigste Säule der Alterssicherung in Deutschland. Historische Etappen der Versicherung im Überblick:
22.6.1889
Das vom Reichstag verabschiedete "Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz" wird verkündet. Eingeführt wird eine Pflichtversicherung für Arbeiter und gering verdienende Angestellte.
1911
Eine Hinterbliebenenrente wird eingeführt. Die Angestellten bekommen eine eigene Rentenversicherung.
1922
Angesichts der Inflation nach dem Krieg werden Kommunen verpflichtet, durch Aufstockung niedriger Renten eine Verelendung von Rentnern aufzuhalten.
1934
Per Gesetz beenden die Nationalsozialisten die bereits zuvor faktisch abgeschaffte Selbstverwaltung der Sozialversicherung.
1941
Jüdischen Versicherten und anderen rassisch Verfolgten im NS-Regime werden Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung entzogen.
1947
In der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands schafft die Militärverwaltung eine Einheitsversicherung.
1949
In Westdeutschland wird das alte Rentensystem wiederhergestellt.
1957
Mit der ersten im Bundestag beschlossenen Rentenreform wird der Weg freigemacht, die Renten als Lebensstandard sichernde Leistungen mit Lohnersatzfunktion fortzuentwickeln.
1972
Ein Rentenbeginn schon mit 63 Jahren wird ermöglicht.
1986
Unter CDU-Sozialminister Norbert Blüm wird die Anrechnung von Kindererziehungszeiten eingeführt.
1991
Die rentenrechtlichen Regelungen werden auf die neuen Bundesländer übertragen. Die zentralen Bemessungs- und Berechnungsgrößen bleiben unterschiedlich - sie sollen parallel zum wirtschaftlichen Aufholen angepasst werden.
2001
Die Formel zur Rentenanpassung wird verändert: Die Entwicklung der Renten bleibt fortan hinter der Lohnentwicklung zurück, das Rentenniveau sinkt langsam. Zugleich wird eine staatliche Förderung der kapitalgedeckten Zusatzvorsorge eingeführt, die "Riester-Rente".
2008
Beschlossen wird, die Regelaltersgrenze schrittweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr anzuheben.
2014
Die erweiterte Mütterrente und die abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren werden beschlossen.