Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogenen Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Darüber hinaus nutzen wir mit Ihrer Einwilligung Technologien zur Datenübermittlung für die Zielgruppenauswahl und die Ausspielung von Werbung bei Partnern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 12 unserer Datenschutzerklärung, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogenen Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Darüber hinaus nutzen wir mit Ihrer Einwilligung Technologien zur Datenübermittlung für die Zielgruppenauswahl und die Ausspielung von Werbung bei Partnern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 12 unserer Datenschutzerklärung, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Wenn Sie uns Ihre E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen (z.B. in einem Formular), geben wir diese mit Ihrer Einwilligung zur Auswahl von Zielgruppen (Custom Audiences) in pseudonymisierter Form an unsere Partner weiter. Diese ermitteln, ob Sie dort über ein Nutzerkonto verfügen. Wenn dem so ist, wird ihre pseudonymisierte E-Mail-Adresse von unseren Partnern in eine sog. Custom Audience aufgenommen und für die zielgruppenbasierte Ausspielung von Werbung genutzt. Die E-Mail-Adresse wird von unseren Partnern unmittelbar im Anschluss an den Abgleich gelöscht; E-Mails werden nicht verschickt. Weitere Informationen finden Sie unter Zwecke der Datenverarbeitung. Die relevanten Partner finden Sie anhand der ergänzenden Bezeichnung "Custom Audience".

Nötigung ist ein Straftatbestand, der im Alltag häufiger vorkommt, als viele vermuten. Juristisch betrachtet handelt es sich um ein Delikt gegen die persönliche Freiheit, bei dem der freie Wille einer Person eingeschränkt wird. Aus diesem Grund sanktioniert der Gesetzgeber eine Nötigung auch mit empfindlichen Strafen.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was ist Nötigung?
  3. Beispiele für Nötigung
  4. Unterschied zwischen Nötigung und Erpressung
  5. Verwandte Themen
  6. Weiterführende Links
  7. Rechtsschutzversicherung - Jetzt Tarife vergleichen!

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer eine andere Person durch die Anwendung von Gewalt oder Drohungen zu einem bestimmten Verhalten zwingt, macht sich der Nötigung schuldig.
  • Der wesentliche Unterschied zu einer Erpressung besteht darin, dass bei einer Nötigung keine Bereicherungsabsicht vorliegt.
  • Bei einer Verurteilung wegen Nötigung ist mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren zu rechnen.
  • In besonders schweren Fällen (Nötigung von Schwangeren oder Missbrauch einer Amtsstellung) beträgt das Strafmaß sechs Monate bis fünf Jahre Haft.

Was ist Nötigung?

Im alltäglichen Sprachgebrauch verwenden Menschen den Begriff „Nötigung“ häufig, um ihren Unmut über eine verlangte Handlung auszudrücken. Aus juristischer Sicht handelt es sich jedoch um ein Freiheitsdelikt, das im Strafgesetzbuch (StGB) als Grundtatbestand verankert ist. Darauf bauen zahlreiche weitere Straftatbestände auf. Nach Paragraf 240 StGB besteht das zentrale Merkmal darin, dass jemand ein bestimmtes Verhalten – sei es eine Handlung, eine Duldung oder ein Unterlassen – rechtswidrig erzwingt, entweder durch Gewalt oder durch die Androhung eines empfindlichen Übels.

Wie definiert das Strafrecht „Gewalt“?

Auch wenn es unterschiedliche Definitionen von Gewalt gibt, verstehen Fachleute darunter in der Regel einen körperlich vermittelten Zwang, der den Widerstand einer Person brechen soll. Im Kern bedeutet das meist nichts anderes als eine Form von Körperverletzung. Gewalt kann sich allerdings auch gegen Sachen richten, wenn dadurch das Opfer indirekt beeinflusst wird. Ein klassisches Beispiel ist der Vermieter, der im Winter die Heizung abstellt, um säumige Mieter zur Zahlung zu bewegen.

Was gilt als „Drohung mit einem empfindlichen Übel“?

Eine Drohung liegt vor, wenn der Täter ein zukünftiges Übel ankündigt, auf das er vorgibt, Einfluss zu haben. Dazu zählt jede Verschlechterung der Lebenssituation, die das Opfer als belastend oder nachteilig empfindet. Entscheidend ist die direkte Verknüpfung zwischen dem Verhalten der bedrohten Person und der angekündigten Konsequenz. Ob der Täter die Drohung tatsächlich umsetzen will, ist dabei unerheblich – auch eine Scheindrohung erfüllt den Tatbestand der Nötigung.

Beispiele für Nötigung

Das Delikt kann in verschiedenen Lebensbereichen auftreten. Besonders häufig zeigt sich Nötigung im Straßenverkehr: Schneiden beim Überholen, dichtes Auffahren, dauerhaftes Hupen oder das bewusste Ausbremsen anderer Fahrzeuge gelten als typische Beispiele.

Auch am Arbeitsplatz spielt Nötigung eine Rolle. Ein Beispiel ist die sexuelle Belästigung durch Vorgesetzte – etwa wenn ein Chef einer Mitarbeiterin körperlich zu nahekommt und ihr anschließend mit dem Verlust des Arbeitsplatzes droht, sollte sie den Vorfall melden. Ebenso können LKW-Fahrer betroffen sein, wenn der Arbeitgeber verlangt, vorgeschriebene Ruhepausen nicht einzuhalten, und bei Weigerung mit Kündigung droht.

Die Ausübung von Gewalt ist auch durch psychischen Zwang möglich. In diesem Fall handelt es sich um eine sogenannte seelische Nötigung, bei der der weite Gewaltbegriff Anwendung findet. Ein Beispiel dafür sind Demonstrierende, die mit Sitzblockaden Straßen blockieren und dadurch Autofahrer, Busse oder Straßenbahnen an der Weiterfahrt hindern.

Unterschied zwischen Nötigung und Erpressung

Nötigung und Erpressung weisen viele Gemeinsamkeiten auf: Bei beiden Straftaten versucht der Täter, eine andere Person durch Gewalt oder Drohungen zu einem bestimmten Verhalten zu zwingen. Entscheidend ist jedoch ein Unterschied im Motiv: Bei der Erpressung verfolgt der Täter immer eine Bereicherungsabsicht, während die Nötigung keine Gewinnabsicht voraussetzt. Fehlt das Ziel der persönlichen Bereicherung, handelt es sich folglich um Nötigung.

Merkmal
Nötigung
Erpressung
Gewalt oder Drohung Ja Ja
Ziel Verhalten erzwingen Verhalten erzwingen
Gewinnabsicht Nein Ja
Strafrechtliche Grundlage Paragraf 240 StGB Paragraf 253 StGB
Typische Beispiele Zwang am Arbeitsplatz, Straßenverkehr Geldforderung unter Androhung von Gewalt oder Schaden

Das Strafmaß bei Nötigung

Wie hoch die Strafe bei Nötigung ausfällt, hängt immer vom konkreten Einzelfall ab. Das Gericht kann sowohl eine Geldstrafe als auch eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren aussprechen. Bei besonders schwerwiegenden Fällen sieht das Gesetz sogar eine Freiheitstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren vor. Als schwerer Fall gilt die Nötigung einer Schwangeren mit dem Ziel, sie zu einem Schwangerschaftsabbruch zu bewegen. Eine ebenso hohe Strafe haben Amtsträger zu erwarten, die ihre Stellung missbrauchen.

Rechtsschutzversicherung - Jetzt Tarife vergleichen!

Rechtsschutzversicherung

Aktuelle Tätigkeit wählen
  • Bis zu 463 € sparen

    Personenangaben: Single ohne Kinder / geboren am 01.01.1980, Angestellte(r) / Wohnort: 86641 Rain / Selbstbeteiligung: bis 350 Euro / Günstigster Tarif: WGV Basis, 258,83 Euro / Teuerster Tarif: BavariaDirekt / ÖRAG Rechtsschutz Plus mit Beitragsgarantie, 722,43 Euro / Berechnet am 02/2025

  • Nirgendwo-Günstiger-Garantie

    Mit der Nirgendwo-Günstiger-Garantie von Verivox sind Sie auf der sicheren Seite. Sollte es denselben Tarif, den Sie über Verivox abgeschlossen haben, doch woanders günstiger geben, bezahlen wir den Preisunterschied. Darauf geben wir Ihnen unser Wort. Mehr erfahren

  • Nr. 1 Vergleich

    Verivox ist Preis-Champion und Branchensieger. Zum siebten Mal in Folge hat die Tageszeitung DIE WELT und die Beratungs- und Analysegesellschaft ServiceValue den Titel Preis-Champion in Gold an Verivox vergeben. Damit ist Verivox auch 2024 die Nr. 1 der Vergleichsportale.