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Betriebsunterbrechungsversicherung

Steht der Betrieb still, bedroht das die Existenz. Eine Reihe von Schäden kann zur Beeinträchtigung der Geschäfte oder kompletten Ertragsausfall führen. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung gleicht diesen aus oder mindert den Verlust. Diese Sammelbezeichnung fasst alle Schadenversicherungen mit dieser Funktion zusammen.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Wie funktioniert eine Betriebsunterbrechungsversicherung?
  3. Der Unterschied zur Inhaltsversicherung
  4. Kleine und große Betriebsunterbrechungsversicherung
  5. Versicherungsarten: einige Beispiele
  6. Kostenbestandteile der Betriebsunterbrechungsversicherung
  7. Woran bemisst sich die Versicherungssumme?
  8. Wie erfolgt die Risikoberechnung?
  9. Selbstbeteiligung
  10. Haftzeit
  11. Verwandte Themen
  12. Weiterführende Links

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Betriebsunterbrechungsversicherung sichert Unternehmen gegen Ertragsausfälle ab.
  • Versichert sind potenzielle Erlöse, die im Schadensfall ausbleiben würden.
  • Die Aufrechterhaltung der Geschäfte im Schadensfall und die möglichst schnelle Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs sind mit der Betriebsunterbrechungsversicherung abgesichert.
  • Es gibt verschiedene Arten der Betriebsunterbrechungsversicherung, die sich je nach dem Ereignis, das die Unterbrechung auslöst, unterscheiden.

Wie funktioniert eine Betriebsunterbrechungsversicherung?

Die zur Gruppe der Ertragsausfallversicherungen zählende Betriebsunterbrechungsversicherung sichert die Existenz des Unternehmens. Von ihr profitiert jedes Unternehmen, unabhängig von seiner Größe und Umsatz. Versichert sind nicht die Produktionsmittel oder Waren, sondern das Versicherungsinteresse beinhaltet die potenziellen Erlöse, die im Schadensfall ausbleiben würden. Die Police sichert die Aufrechterhaltung der Geschäfte im Schadensfall ab oder sorgt für die möglichst schnelle Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs. Durch die Versicherungsauszahlung ist es nicht nötig, dafür eigenes Kapital oder einen Kredit in Anspruch zu nehmen. Die Arten der Betriebsunterbrechungsversicherung unterscheiden sich je nach dem Ereignis, das die Unterbrechung auslöst. Während eine Inhaltsversicherung oft die so genannte kleine Betriebsunterbrechungsversicherung bereits enthält, müssen Firmen für vollumfänglichen Schutz die große Betriebsunterbrechungsversicherung extra abschließen.

Der Unterschied zur Inhaltsversicherung

Unternehmer schützen sich gegen Schäden an Waren oder der Betriebseinrichtung durch ein Inhaltsversicherung, auch Geschäftsinhaltsversicherung genannt. Die versicherten Ursachen sind der Regel Feuer, Naturgefahren und Einbrüche. Die Versicherungshöhe betrifft die Kosten für die Wiedererstattung der Waren oder Betriebsmittel.

Kleine und große Betriebsunterbrechungsversicherung

Die so genannte kleine Betriebsunterbrechungsversicherung ist Teil der Inhaltsversicherung. Als solche deckt sie nur die dort geregelten Schäden, die zu potenziellem Geschäftsausfall führen können. Die große Betriebsunterbrechungsversicherung bietet umfangreicheren Schutz über die Standardrisiken hinaus. Sie stellt eine eigene Police dar, die mit einer höheren Versicherungssumme abgeschlossen werden kann.

Versicherungsarten: einige Beispiele

Die Betriebsausfallversicherung gibt es in vielen Arten. Die Schaden verursachenden Ereignisse, das Schadensausmaß, der Ausfallzeitraum und die vereinbarte Haftungszeit sind bestimmende Faktoren. Zu diesen Versicherungen zählen neben der einfachen Betriebsunterbrechungsversicherung:

  • Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung
  • Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung
  • technische Betriebsunterbrechungsversicherung
  • Transport-Betriebsunterbrechungsversicherung
  • Tierseuchen-Betriebsunterbrechungsversicherung
  • All-Risks-Betriebsunterbrechungsversicherung

Spezialformen richten sich an besondere Branchen. Die Betten-Betriebsunterbrechungsversicherung gilt für Krankennhäuser. Mit der Mietverlustversicherung sichern sich Immobilienbesitzer für den Schadensfall ab. Veranstalter sind mit einer Entertainment-Versicherung gut beraten.

Kostenbestandteile der Betriebsunterbrechungsversicherung

Die Betriebsunterbrechungsversicherung setzt sich aus verschiedenen Kosten zusammen. Sie beinhalten Fixkosten wie Gehälter und Mieten sowie die veranschlagten Ertragseinbußen. Der Vertrag kann Einzelgefahren oder ein ganzes Bündel von Gefahren integrieren. Die Prämienhöhe bestimmen Aspekte wie die Umsatzhöhe, die Zahl der Mitarbeiter und deren Gehälter sowie der Standort. Wesentliche Faktoren für die Prämienerhebung sind die Versicherungssumme, die Höhe der Selbstbeteiligung und die Laufzeit.

Woran bemisst sich die Versicherungssumme?

Da das versicherte Risiko über Sachwerte weit hinausgeht, gestaltet sich die Bemessung der Versicherungssumme als kompliziert. Denn der mögliche zukünftige Ertragsausfall unterliegt Schätzwerten. Verschiedene Methoden bieten sich zur Erstellung der Schätzwerte an. Das so genannte Verfahren der Nachhaftung zum Beispiel vergleicht nach Ablauf des Versicherungsjahrs die Versicherungssumme mit dem tatsächlichen Unternehmensertrag. Je nach Ergebnis wird ein Teil der Prämie nacherhoben oder zurückgezahlt.

Wie erfolgt die Risikoberechnung?

Die Risikobewertung beinhaltet Informationen wie den Brandschutz und den Standort des Unternehmens. Darüber hinaus sind aber Details über den konkreten Betriebsablauf, über die Produktions- und Logistikprozesse von großer Bedeutung für die Risikoabschätzung. Hängt zum Beispiel die gesamte Produktionskette an einer Maschine, erhöht sich das Risiko. Denn ein kleiner Sachschaden an dieser Maschine könnte einen erheblichen Schaden durch Ausfall verursachen. Dementsprechend hoch fiele die Betriebsunterbrechungsversicherung aus.

Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung bemisst die Summe, die der Geschädigte im Schadensfall selbst trägt. Erst über diesen Betrag hinaus, greift die Versicherung. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt die anfallenden Versicherungsprämien. Der Betrag sollte aber realistisch bemessen sein.

Haftzeit

Die Prämienhöhe hängt auch von der Festsetzung der Haftzeit ab. Dies ist die Zeitspanne, die die Wiederherstellung der Maschinen und Gebäude umfasst. Das beinhaltet auch mögliche Zeitverzögerungen durch Sonderanfertigungen und für einen Wiederaufbau anfallende behördliche Genehmigungsprozesse.