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Kaputtes Handy: Was zahlt die Haftpflichtversicherung?

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Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Wann zahlt die Haftpflicht bei Handy-Schäden?
  3. Alternativen zur Haftpflicht fürs Handy
  4. Handyversicherungen: Kosten-Nutzen-Vergleich lohnt sich

Das Wichtigste in Kürze

  • Ihre Privathaftpflicht haftet für Handy-Schäden, die Sie anderen verursachen.
  • Die Hausratversicherung übernimmt Schäden, die an Ihrem Handy durch Einbruch, Feuer und Leitungswasser in Ihrem Zuhause entstehen.
  • Die Handyversicherung deckt häufige Schadensfälle ab, wie Schäden am Display, Schäden durch Stürze, Flüssigkeiten oder Bedien- und Konstruktionsfehler.

Wann zahlt die Haftpflicht bei Handy-Schäden?

Ein Handy ist heute schon lange nicht mehr nur ein mobiles Telefon. Mit modernen Smartphones tragen wir leistungsfähige kleine Computer mit uns herum, entsprechend hoch ist der Preis für aktuelle Modelle. 600 bis 800 Euro sind da schnell ausgegeben, bis über 1000 Euro klettern die Anschaffungspreise teilweise inzwischen. Die Kombination aus hochpreisiger, aber empfindlicher Technik und ihrem ständigen Einsatz im Alltag legt die Frage nahe: Wer zahlt für den Schaden am Handy, wenn es beschädigt, zerstört oder gestohlen wird?

Haftpflicht deckt Personen-, Vermögens- und Sachschäden ab

Im Gegensatz zu anderen Versicherungen wie Kranken- und Kfz-Versicherung ist die private Haftpflichtversicherung freiwillig und keine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Gesetzlich festgelegt ist aber durch Paragraph 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, dass jede Person für Schäden haftet, die sie Dritten verursacht hat. Diese Haftung gilt für Personenschäden sowie für Vermögens- oder Sachschäden. Wenn Sie eine Privathaftpflichtversicherung abschließen, übertragen Sie Ihre Haftungsverpflichtung an die Versicherung und diese zahlt im Schadensfall- vorausgesetzt Sie haben nicht vorsätzlich gehandelt.

Für Schäden an Handys heißt das: Sie haften für den Schaden, den Sie herbeigeführt haben, Ihre Haftpflichtversicherung übernimmt diese Haftung für Sie. Dabei zahlt die Versicherung für die Reparatur des Smartphones oder finanziert bei einer Wiederbeschaffung dessen Zeitwert.

Schutz vor Betrug: Schaden muss der Versicherung vorgelegt werden

Da Versicherungsbetrugsfälle bei technischen Geräten stetig zunehmen, fordern Versicherungen immer häufiger Schadensnachweise wie Fotos an oder lassen sich das defekte Smartphone zuschicken und überprüfen den Schaden.

In welchen Fällen greift die Haftpflichtversicherung?

  • Wenn Sie versehentlich das Handy eines Freundes vom Tisch stoßen und das Gerät dabei beschädigt wird, zahlt Ihre private Haftpflicht den Schaden.
  • Wenn eine Bekannte Ihr Smartphone fallen lässt und dabei zerstört, zahlt die Privathaftpflicht der Bekannten für Ihren Schaden. Wenn die Bekannte keine Haftpflichtversicherung besitzt, muss sie selbst den Schaden übernehmen.
  • Wenn Sie zum Beispiel ihr eigenes Smartphone auf den Asphalt fallen lassen und das Display bricht, zahlt dafür üblicherweise weder Ihre noch eine andere Haftpflichtversicherung.

Haftpflicht-Sonderfälle

Abgesehen davon, dass die Privathaftpflichtversicherung nur bei Schäden Dritter greift, kann auch eine vereinbarte Selbstbeteiligung dazu führen, dass Sie die Kosten selbst tragen müssen: Denn wenn der Zeitwert oder die Reparaturkosten unter diesem Selbstbeteiligungsbetrag liegen, zahlt die Versicherung nicht.

Was bei einem Schadensfall im mehrstelligen Bereich als Selbstbeteiligung verschmerzbar ist, kann bei Kleinelektronik also eventuell verhindern, dass die Versicherung den Schaden übernimmt. Bevor man eine Selbstbeteiligungsklausel in die Haftpflicht aufnehmen lässt, sollte man das bedenken.

Ausfalldeckung

Eine weitere Sonderklausel, die man in Haftpflichtverträge aufnehmen kann, ist die Ausfalldeckung: Beinhaltet Ihre private Haftpflichtversicherung solch eine Klausel, springt Ihre eigene Versicherung dann ein, wenn Sie gegenüber einem Dritten eine Schadensforderung haben, dieser aber nicht zahlen kann, weil er nicht versichert ist und das Geld privat nicht aufbringen kann. Leider nützt diese Zusatzleistung bei Handyschäden meist wenig, da sie in aller Regel erst ab einer Mindestsumme von 2.500 Euro greift.

Alternativen zur Haftpflicht fürs Handy

Die Hausratversicherung

Für manche Handy-Schadensfälle ist nicht die Haftpflicht, sondern die Hausratversicherung der richtige Ansprechpartner. Wenn Ihr Smartphone in Ihren vier Wänden durch Feuer oder Wasser beschädigt, zerstört oder bei einem Einbruch gestohlen wird, kommt Ihre Hausratversicherung dafür auf. Denn neben Einrichtungsgegenständen wie Möbeln, Geschirr und Teppichen sind auch technische Geräte wie Handys für diese Fälle versichert.

Klassischerweise haftet die Hausratversicherung für Reparaturkosten oder Wiederanschaffung bei Schäden im Rahmen von:

Falls Ihr Smartphone auf einer Reise gestohlen wird: In vielen Hausratversicherungen ist auch Hausrat, der vorübergehend auswärtig mitgeführt wird, gegen Einbruch versichert. Allerdings muss dabei tatsächlich eingebrochen worden sein, ein einfacher Diebstahl durch das Hauspersonal ist von der Haftung ausgeschlossen.

Um im Schadensfall optimal abgesichert zu sein, lohnt es sich zu überprüfen, welche Leistungen bei der Hausratversicherung eingeschlossen sind.

Die Handyversicherung

Displaybruch, Wasserschaden oder Diebstahl - da das Smartphone quasi immer dabei ist, kann mit diesem technischen Gerät viel passieren. Die Frage liegt also nahe, ob der Schutz von Hausrat- und Haftpflichtversicherung ausreicht. Weitere Absicherung verspricht hier eine zusätzliche Handyversicherung.

Was leisten spezielle Smartphone-Versicherungen?

Das Basis-Versicherungsangebot deckt in der Regel häufige Risiken ab, wie Schäden

  • am Display
  • durch Stürze
  • durch Flüssigkeiten
  • durch Bedien- und Konstruktionsfehler

Die Versicherung übernimmt bei diesen Schäden die Reparatur-Kosten und bei Totalschaden die Kosten für den Nachkauf. Der Schutz der Handy-Versicherung gilt dabei weltweit.

Die Basis-Versicherung kann um weitere Schadenshaftungen wie beispielsweise bei Diebstahl oder Raub, sowie Kosten für Fremdtelefonate auf dem gestohlenen Handy erweitert werden, allerdings steigen damit auch die monatlichen Kosten. Für die Anerkennung von Diebstahl als Zahlungsgrund gelten dabei oft strenge Auflagen. Akkus, Verschleißteile und Schäden in Zusammenhang mit Wetter sind oft vom Versicherungsschutz ausgenommen.

Für die Entscheidung, welche Risiken Sie absichern möchten, sollten Sie sich gut über die Versicherungsmöglichkeiten informieren und die Angebote in Ruhe vergleichen.

Handyversicherungen: Kosten-Nutzen-Vergleich lohnt sich

Spezielle Handyversicherungen lohnen sich in der Regel vor allem für hochwertige Neugeräte, denn der Versicherer erstattet bei Schaden den Zeitwert. Dieser wird nur im ersten Jahr nach Kauf mit dem Kaufpreis gleichgesetzt. Im zweiten Jahr beträgt der Zeitwert noch 80 Prozent des Kaufpreises, im dritten Jahr liegt er bei 60 Prozent.

Wenn Reparaturkosten oder Nachkauf höher sind als der Zeitwert des Handys, bietet die Versicherung dem Versicherungsnehmer häufig eine Auszahlung des Zeitwerts oder ein anderes Handymodell an. Bei der Auswahl der Police lohnt es sich ferner, auf die Höhe der Selbstbeteiligung zu achten (meist zwischen 15 und 35 Euro; wenn einfacher Diebstahl eingeschlossen sein soll, erhöht sich der Selbstbehalt oft).

Auch die Deckungssumme, bis zu der Schäden erstattet werden, sollte man im Blick haben. Meistens liegt sie bei 200 bis 900 Euro.

Diese Angaben brauchen Sie zum Abschluss einer Handyversicherung

Auf dem Kaufbeleg finden Sie fast alles Notwendige:

  • Handy-Kaufpreis
  • Kaufdatum
  • Handyhersteller

Jetzt fehlt nur noch die Seriennummer (IMEI = International Equipment Identity), die die Versicherung zur exakten Identifizierung des Smartphones benötigt. Um die IMEI-Nummer zu erhalten, können Sie übrigens einfach *#06# über die Tastatur Ihres Handys eingeben.

Mit diesen Daten können Sie eine Handyversicherung einfach jederzeit abschließen und Ihre Risiken für ein teures Smartphone finanziell absichern.