Unfall beim rückwärts Ausparken: Wer zahlt?
Stand: 05.09.2025
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Supermarktparkplätze bieten regelrecht eine Bühne für alle Arten von Parkunfällen. Glücklicherweise kommt es fast ausschließlich zu Blechschäden, die aber dennoch ärgerlich sind. Gäbe es eine Rangliste der häufigsten Unfallarten, führte vermutlich das rückwärts Ausparken.
Das Wichtigste in Kürze
- In der Regel trägt der Unfallverursacher beim rückwärts Ausparken die alleinige Schuld.
- Wer rückwärts ausparkt, sollte sich im Zweifelsfall aus der Parklücke herauswinken lassen.
- Bei einem Unfall darf niemals ohne vorherige Prüfung durch die Versicherung ein Schuldeingeständnis erfolgen.
Unfall beim rückwärts Ausparken: Juristisch eindeutige Schuldfrage
Wer rückwärts aus einer Parklücke herausfährt ohne entsprechende Absicherung, gilt bei einem Unfall als alleiniger Verursacher. Wer ausparkt, muss alle notwendige Sorgfalt walten lassen, um einen Autounfall zu vermeiden.
Dazu gehört auch, dass man sich beim rückwärts Ausparken gegebenenfalls aus der Parklücke herauswinken lässt. Diese Sorgfaltspflicht ist festgehalten in § 9 Abs. 5 StVO:
"Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen."
Der fließende Verkehr hat immer Vorrang
Die Argumentation, dass der andere Unfallbeteiligte gesehen haben muss, dass der Verursacher am Ausparken war und hätte abwarten können oder müssen, greift nicht. Der fließende Verkehr hat Vorrang. Mit der Schuldfrage ist auch klar, wer die Kosten für den Schaden trägt: derjenige, der ausparkt.
Welche Versicherung greift beim rückwärts Ausparen?
Verursachen Sie also einen Parkschaden durch rückwärts Ausparken, so greift Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung, um Schäden an Autos Dritter zu beheben.
Sind durch das rückwärts Ausparken Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug entstanden, beispielsweise Kratzer im Lack, so greift Ihre Vollkaskoversicherung.
Sonderfall: Beide Fahrzeuge parken gleichzeitig aus
Eine andere Unfallvariante betreffen Unfälle, in denen zwei Fahrzeuge gleichzeitig rückwärts ausparken. Haben beide darauf verzichtet, das Ausparken durch Herauswinken durch einen Dritten abzusichern, trifft beide Beteiligte jeweils die Hälfte der Schuld.
Unfall auf dem Parkplatz: So verhält man sich richtig
Entsteht ein Schaden durch rückwärts Ausparken, sollten Sie folgendes tun:
- Anhalten: Stoppen Sie sofort Ihr Fahrzeug.
- Unfallstelle sichern: Stellen Sie sicher, dass keine weiteren Verkehrsteilnehmer durch die Unfallstelle verletzt werden können.
- Beweise sichern: Dokumentieren Sie den entstandenen Schaden, die Kontaktdaten alle Beteiligten sowie Kennzeichen der Fahrzeuge. Eine Fotodokumentation ist zusätzlich zu einem Unfallbericht hilfreich.
- Zeugen festhalten: Gibt es Zeugen des Unfallhergangs, so notieren Sie sich auch hier die Kontaktdaten.
- Polizei rufen: Insbesondere bei Uneinigkeit und Unstimmigkeit in der Schuldfrage kann es hilfreich sein, die Polizei zum Unfallort hinzuzurufen. Während die Polizei bei Bagatellschäden oft nicht informiert werden muss, lohnt sich das Einschalten der Polizei bei größeren Sachschäden oder verletzten Personen.
- Versicherung informieren: Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung.
Kein Schuldeingeständnis treffen
Grundsätzlich sollten Sie niemals schon vor Ort die Schuld anerkennen. Das Schuldanerkenntnis erfolgt erst nach der Prüfung des Sachverhaltes durch Ihre Autoversicherung. Möglicherweise erkennt der Verursacher eine Schuld an, die gar nicht besteht.
Dies gilt auch, wenn die herbeigerufene Polizei versucht, die Schuldfrage vor Ort zu klären. Ein Schuldanerkenntnis vor der Prüfung durch die Versicherung bedeutet eine Obliegenheitsverletzung durch den Versicherungsnehmer und kann den Verlust des Versicherungsschutzes bedeuten.
Trotz einer für den Laien klaren Lage des Sachverhaltes kommen Gerichte immer wieder aufgrund kleinster Sachverhalte zu dem Urteil, dass eine Teilschuld auch beim Unfallbeteiligten liegt.
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