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Dass die Verkehrsgesetzgebung noch recht jung ist, liegt in der Natur der Sache. Erst 1909 wurde das „Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen“ als erster Vorgänger des heutigen Straßenverkehrsgesetzes in Deutschland rechtskräftig. Es war durch die rasante Entwicklung der Motorisierung notwendig geworden und regelte in erster Linie die Haftung bei Unfällen mit Kraftfahrzeugen. Das Gesetz beinhaltete aber auch schon einige Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr. Das erste Straßenverkehrsgesetz (StVG) galt in Deutschland ab Januar 1953. Im Lauf der Zeit wurden einige Vorschriften des StVG an die veränderten Verkehrsbedingungen angepasst. Die Vorschriften zur Haftung entsprechen aber noch weitgehend ihrer Grundlage von 1909, nur die Haftungsobergrenzen wurden geändert.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Geltungsbereich des Strassenverkehrsgesetzes
  3. Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung
  4. Gliederung des StVG
  5. Wichtige Paragraphen des Straßenverkehrsgesetzes
  6. Verwandte Themen
  7. Weiterführende Links
  8. Kfz-Versicherungen vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Straßenverkehrsgesetz ist ein Bundesgesetz.
  • Die oft damit gleichgesetzte Straßenverkehrsordnung ist eine Rechtsverordnung, die bundeseinheitliche Regeln enthält.
  • Wichtige Paragraphen des StVG widmen sich insbesondere der Haftung bei Unfall, den Führerscheinregelungen und Verkehrsordnungswidrigkeiten.

Geltungsbereich des Strassenverkehrsgesetzes

Der Geltungsbereich des deutschen Straßenverkehrsgesetzes (StVG) ist die Bundesrepublik Deutschland.

Das StVG enthält als Bundesgesetz die Grundlagen des deutschen Straßenverkehrsrechts. Zusammen mit der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) regelt das StVG dieses Rechtsgebiet.

Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung

Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung werden oft gleichgesetzt, das ist aber falsch.

Das deutsche Straßenverkehrsgesetz ist als Bundesgesetz die Rechtsgrundlage für den Verkehr auf deutschen Straßen, die Straßenverkehrsordnung stellt als bundeseinheitlich geltende Rechtsverordnung/-sprechung Regeln für alle Straßenverkehrsteilnehmer zur Verfügung.

Gliederung des StVG

Das deutsche Straßenverkehrsgesetz gliedert sich in sieben Bereiche.

  1. Teil I: Verkehrsvorschriften enthält die wichtigen Teilbereiche Straßenverkehrs-Ordnung, Fahrerlaubnis-Verordnung und Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung.
  2. Teil II: Haftpflicht regelt die Gefährdungshaftung, also die Kfz-Haftpflicht für Sach- und Personenschäden bei Unfällen.
  3. Teil III: Straf- und Bußgeldvorschriften legt Strafen und Bußgelder für Verstöße im Straßenverkehr fest.
  4. Teil IV: Fahreignungsregister verwaltet das Eintragen und Löschen der sogenannten „Flensburg-Punkte“.
  5. Teil V: Fahrzeugregister enthält Daten aller Fahrzeuge und Fahrzeughalter, die in Deutschland zugelassen sind.
  6. Teil VI: Fahrerlaubnisregister enthält die Daten aller in Deutschland ausgestellten Führerscheine und verzeichnet, ob diese noch gültig sind oder entzogen wurden.
  7. Teil VII: enthält Übergangsregelungen und übergreifende Vorschriften.

Wichtige Paragraphen des Straßenverkehrsgesetzes

Paragraph 2 - zu Fahrerlaubnis und Führerschein

Paragraph 2 widmet sich dem Thema Fahrerlaubnis und Führerschein und legt die Voraussetzungen fest, die für eine Fahrerlaubnis erfüllt sein müssen.

Verlangt wird:

  • ein Wohnsitz im Inland
  • ein Mindestalter von 18 Jahren (bzw. 17 Jahren bei Begleitetem Fahren)
  • die Eignung, Kraftfahrzeuge zu führen
  • eine Ausbildung zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz
  • der Nachweis einer theoretischen und praktischen Prüfung
  • Erste Hilfe-Kenntnisse
  • keinen Besitz einer Fahrerlaubnis dieser Klasse in einem Staat, mit dem ein Vertragsabkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum besteht

Paragraph 7 - Haftung bei Unfall

Paragraph 7 legt fest, dass der Halter eines Fahrzeugs für den Schaden haftet, wenn er beim Betrieb seines Fahrzeugs (oder Anhängers) Sachen beschädigt oder Menschen verletzt oder tötet.

Von der Ersatzpflicht ausgeschlossen ist nur:

  • Unfall durch höhere Gewalt
  • Schaden, den eine Person verursacht, die „das Fahrzeug ohne Wissen und Willen des Fahrzeughalters“ benutzt: Dann muss diese andere Person den Schaden ersetzen.

Für Schäden bei Unfällen, die bei Benutzung mit Erlaubnis des Halters passieren, haftet wiederum der Fahrzeughalter.

Paragraph 17 - Haftung bei Unfall mit mehreren Kraftfahrzeugen

Paragraph 17 wird angewendet, wenn an einem Unfall zwei oder mehr Kraftfahrzeuge beteiligt sind. Untersucht werden muss danach, in welchem Maß der einzelne Halter zum Unfall und dem daraus entstandenen Schaden beigetragen hat. Für den konkreten Fall muss dann eine Abwägung der Verursachungsbeiträge der Halter/Fahrzeugführer vorgenommen und Haftungsquoten festgelegt werden, also 50:50 bei gleichem Verursachungsbeitrag, 60:40 bei einem geringen Überwiegen eines Verursachungsbeitrages, 70:30 bei Überwiegen eines Verursachungsbeitrages und 80:20 bei erheblichem Überwiegen eines Verursachungsbeitrages.

Paragraph 18 - Fahrerhaftung

Nach Paragraph 18 ist auch der Fahrer eines Fahrzeugs neben dem Halter schadensersatzpflichtig, „wenn bei dem Betrieb eines Kfz ein anderer Mensch getötet oder verletzt oder eine Sache beschädigt wird“.

Die Ersatzpflicht ist dabei ausgeschlossen, wenn der Fahrer den Schaden nicht verschuldet hat (gesetzliche Vermutung, § 292 ZPO). Der Fahrer muss dafür beweisen, dass er „die im Verkehr erforderliche Sorgfalt“ angewendet hat. Wenn der Fahrer sich entlasten kann, so haftet der Halter für den Unfall.

Die Entlastung des Fahrers ist also einfacher als die des Halters, der nur durch höhere Gewalt oder bei mehreren Unfallgegnern durch ein unabwendbares Ereignis entlastet werden kann.

Paragraph 21 - zum Fahren ohne Fahrerlaubnis

Paragraph 21 StVG behandelt das Thema „Fahren ohne Fahrerlaubnis“. Hiermit ist natürlich nicht gemeint, dass der Führerschein nicht mitgeführt wird, sondern das Fahren ohne den rechtmäßigen Besitz des entsprechenden Führerscheins. Dieser Tatbestand ist in Deutschland eine Straftat, für die eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vorgesehen ist.

Paragraph 22 - zu Kennzeichenmissbrauch

Laut Paragraph 22 sieht das Straßenverkehrsgesetz vor, Kennzeichenmissbrauch mit einem Jahr Freiheitsstrafe oder einer Geldbuße zu bestrafen.

Kennzeichenbetrug liegt vor, wenn eine Person:

  • ein Kennzeichen an ein nicht zugelassenes Fahrzeug anbringt
  • ein Fahrzeug mit einem anderen Kennzeichen versieht als amtlich vorgesehen
  • ein amtliches Kennzeichen verändert, verdeckt, unkenntlich macht oder entfernt

Paragraph 24 - Verkehrsordnungswidrigkeit

In diesem Paragraphen wird festgelegt, wann im Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, sowie die Höhe des entsprechenden Bußgeldes (bis zu 2.000 Euro) geregelt.

Paragraph 24a - Promille-Grenze

Paragraph 24a StVG legt fest, dass eine Ordnungswidrigkeit begeht, wer mit mehr als 0,5 Promille Blutalkoholgehalt ein Fahrzeug führt. Das Bußgeld dafür kann bei bis zu 3.000 Euro liegen. Außerdem wird ein Fahrverbot erlassen. Bei einer Blutalkoholkonzentration über 1,10 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig und wird aus der Ordnungswidrigkeit eine Straftat (Paragraph 316 StGB).

Paragraph 25 - Fahrverbot nach Begehen einer Ordnungswidrigkeit

Paragraph 25 StVG enthält die Regeln für Fahrverbot und für Führerscheinentzug nach Begehen einer Ordnungswidrigkeit „unter grober oder beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers“. Die zuständige Verwaltungsbehörde oder das Gericht kann dem Verkehrsteilnehmer in diesem Fall für ein bis drei Monate untersagen zu fahren.

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