Richtgeschwindigkeit: Was heißt das genau für Verkehrsteilnehmer?
Stand: 13.02.2018
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Stuttgart – Ist auf einer Autobahn kein Tempolimit vorgeschrieben, sollten sich Auto- und Motorradfahrer trotzdem an die empfohlene Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h halten. Diese sogenannte Richtgeschwindigkeit gilt ebenfalls auf autobahnähnlich ausgebauten Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften, erklärt die DEKRA.
Zwar kostet das Überschreiten an sich kein Bußgeld, es kann jedoch einen Verstoß gegen Paragraf 3 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung, StVO, darstellen, so die Prüforganisation. Danach ist die Geschwindigkeit stets "den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung" anzupassen.
Mithaftung, wenn zu schnell unterwegs
Dass die Realität anders aussieht, steht auf einem anderen Blatt. Heikel wird es, wenn es kracht: "Wer die Richtgeschwindigkeit überschreitet, hat bei einem Verkehrsunfall haftungsrechtliche Konsequenzen zu befürchten", warnt Andreas Schmidt, Leiter Fahrerlaubniswesen bei der Dekra. Die Rechtsprechung gehe dann in der Regel von einer Mithaftung in Höhe von 20 Prozent aus, sofern der durch verkehrswidriges Verhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers verursachte Unfall bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit vermieden worden wäre.