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Explosionsschäden in der Hausratversicherung

Im Rahmen der Hausratversicherung sind auch Schäden versichert, die durch eine Explosion entstehen. Druckwellen oder herumfliegende Teile können Explosionsschäden am Mobiliar oder anderen Eigentumsbestandteilen des Versicherungsnehmers hervorrufen. Eine Explosion wird der Schadenskategorie "Feuer" zugeordnet.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was sind Explosionsschäden?
  3. Wann zahlt die Hausratversicherung?
  4. Wann zahlt die Versicherung nicht?
  5. Verwandte Themen rund um Feuerschäden
  6. Hausratversicherung: Tarifvergleich

Das Wichtigste in Kürze

  • Explosionen sind im Zusammenhang mit dem Feuerrisiko in der Hausratversicherung versichert.
  • Darunter fallen auch Schäden durch Entschärfung von Bomben aus dem Zweiten Weltkrieg oder Schäden durch Verpuffung.
  • Explosionsschäden durch Kriegshandlungen sind nicht im Versicherungsumfang enthalten.

Was sind Explosionsschäden?

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen definieren eine Explosion als "eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung". Wichtig ist im Zusammenhang mit einer Explosion der Begriff "plötzlich". Als "plötzlich" gilt, wenn Anfang und Ende der Explosion durch die menschlichen Sinnesorgane nicht getrennt voneinander wahrgenommen werden können.

Die Versicherungswirtschaft unterscheidet zwischen verschiedenen Explosionsarten.

  • Die Substanzexplosion: Die Substanzexplosion oder Verpuffung ist durch eine chemische Verbindung von Gasen und Luft definiert. Die beteiligten Stoffe entzünden sich und verbrennen. Der Verbrennungsvorgang löst eine Druckwelle aus, die als Explosion wahrgenommen wird.
  • Die Behälterexplosion: Anders verhält es sich bei einer Behälterexplosion. Hier führen Ausdehnungsbestrebungen von Gasen oder Dämpfen dazu, dass der Behälter, in dem sie aufbewahrt werden, reißt. Durch den Ausgleich der unterschiedlichen Druckverhältnisse innerhalb und außerhalb des Behälters kommt es zu einer Explosion. Klassisches Beispiel für eine Explosion im Haushalt ist der Sektkorken, der unkontrolliert aus dem Flaschenhals fliegt.

Kommt es zu Schäden durch eine Explosion und Ihr Eigentum wird geschädigt, so ist das in der Regel ein Fall für die Wohngebäude- oder die Hausratversicherung.

Zählt eine Verpuffung als Explosionsschaden?

Ja, auch eine Verpuffung fällt unter die Explosionsschäden. Denn ebenso wie bei einer Explosion, findet bei der Verpuffung ein schneller Verbrennungsvorgang statt. Das Ausmaß des Schadens ist bei einer Verpuffung jedoch oft geringer, da die entstehende Druckwelle sich nur wenige Zentimeter weit ausbreitet.

Wann zahlt die Hausratversicherung Explosionsschäden?

Ihre Hausratversicherung leistet immer dann, wenn Ihr Hausrat durch eine Explosion geschädigt wurde. Ob der Schaden dabei durch die Druckwelle oder beispielsweise durch umherfliegende Trümmer entsteht, spielt beim Schadensersatz keine Rolle.

Beispiele für erstattungsfähige Explosionsschäden

  • Eine Spraydose explodiert durch unverschuldete Wärmeeinwirkung.
  • Es entsteht ein Explosionsschaden durch den Aufprall eines Flugobjekts oder eines Fahrzeugs.
  • Es kommt zu Schäden durch die Detonation einer Fliegerbombe aus dem zweiten Weltkrieg.
  • Trotz fachgerechter Wartung explodiert die Gasheizung.

Wichtig: Ein Anspruch auf Schadensersatz durch die Hausratversicherung gilt nur dann, wenn Explosionsschäden nicht grob fahrlässig herbeigeführt wurden.

Wann zahlt die Hausratversicherung nicht bei Explosionsschäden?

Explosionsschäden sind von der Leistung der Hausratversicherung bei Schäden durch Feuer ausgenommen, wenn diese durch Kriegshandlungen oder innere Unruhen ausgelöst werden. Hintergrund ist, dass es sich in diesem Fall um keinen Einzelfall handelt, sondern um eine Kumulierung unzählbarer Explosionen mit flächendeckenden Schäden, die von der Versicherungswirtschaft nicht mehr gedeckt werden können.

Auch bei mutwillig herbeigeführten Schäden greift der Schutz der Hausratversicherung nicht.

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