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Tierschaden: Haustiere in der Hausratversicherung

Haustiere sind über Ihre Hausratversicherung geschützt. Zwar gelten Tiere nach Paragraf 90a BGB nicht nicht mehr als "Sache", fallen allerdings innerhalb der Hausratversicherung unter das Eigentum des Versicherungsnehmers.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Haustiere in der Hausratversicherung
  3. Schäden durch Haustiere: Welche Versicherung jetzt zahlt
  4. Alternativen: Tierhaftpflicht und Tierkrankenversicherung
  5. Hausratversicherung: Tarifvergleich

Das Wichtigste in Kürze

  • Kommt Ihr Haustier durch einen versicherten Schadensfall zu Schaden, erstattet die Hausratversicherung die Kosten.
  • Als Haustiere gelten Tiere, die artgerecht in der Wohnung gehalten werden (beispielsweise Vögel, Katzen oder Fische)
  • Achtung: Verursacht Ihr Haustier einen Schaden, ist die Privathaftpflicht für den Schadensersatz zuständig.

Haustiere in der Hausratversicherung

Auch wenn der Verlust eines Haustieres schwerer wiegt, als ein zerstörter Teppich, werden Haustiere innerhalb der Hausratversicherung den "versicherten Sachen" zugeordnet.

Das bedeutet, dass Ihre Hausratversicherung immer dann Schadensersatz leistet, wenn Ihr Haustier durch einen versicherten Schadensfall zu Schaden gekommen ist. Zu versicherten Schadensfällen gehören beispielsweise alle Schäden durch Leitungswasser, Feuer, Diebstahl und Einbruch, Sturm und Hagel oder auch Überspannung.

Achtung: Nicht alle Tiere sind automatisch als Haustier im Hausratschutz enthalten. Besonders für größere Tiere, wie beispielsweise Hunde, gilt der Hausratschutz oft nicht. Auch kann es von Anbieter zu Anbieter unterschiedlichen Versicherungsschutz für Katzen geben. Informieren Sie sich hier am besten direkt bei Ihrer Hausratversicherung.

Schäden an Haustieren: Welche Kosten übernimmt die Hausratversicherung?

Kommt Ihr Haustier zu Schaden, dann leistet Ihre Hausratversicherung bis zur Höhe Ihrer Versicherungssumme.

Beispiele für versicherte Tierschäden

Unter Tierschäden in der Hausratversicherung wird beispielsweise verstanden:

  • Durch einen Brand platzt das Glas Ihres Aquariums. Das Wasser läuft aus und die Fische sterben an Wassermangel. Es handelt sich um einen Schaden durch Feuer - dieser ist in der Hausratversicherung eingeschlossen.
  • Durch einen Sturm wird Ihr Schlafzimmerfenster zerstört. Ihre Katze erleidet leichte Schnittwunden durch das zerbrochene Glas. Die Behandlungskosten durch den Tierarzt werden von Ihrer Hausratversicherung übernommen, da es sich bei einem Sturm um einen versicherten Schadensfall handelt.

Doch wie verhält es sich in der Hausratversicherung bei Schäden durch Haustiere?

Schäden durch Haustiere: Welche Versicherung jetzt zahlt

Generell gilt: Die Hausratversicherung zahlt nicht, wenn Ihr Haustier einen Schaden verursacht hat.

Beispiele für nicht versicherte Tierschäden

  • Ihr Hund zerkratzt beim Spielen Ihren neuen Teppich. Da es sich nicht um einen versicherten Schadensfall innerhalb der Hausratversicherung handelt, zahlt Ihre Hausratversicherung nicht.
  • Ihre Katze klettert an Ihrem Fernsehschrank entlang und wirft dabei den Fernseher herunter. Dieser zerbricht und ist kaputt. Auch hier greift die Hausratversicherung nicht.

Alternativen: Tierhaftpflicht und Tierkrankenversicherung

Sind Sie auf der Suche nach dem besten Schutz für Ihr Haustier? Dann hilft Ihnen eine Tierhalterhaftpflicht oder eine Tierkrankenversicherung weiter.

Die Tierhalterhaftpflicht

Eine Tierhaftpflicht deckt alle Schäden ab, die durch Ihr Tier verursacht wurden. Am bekanntesten sind hier die Hundehaftpflicht und die Pferdehaftpflicht. In einigen Bundesländern ist eine Hundehalterhaftpflicht sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Die Tierkrankenversicherung

Eine Tierkrankenversicherung schützt Sie vor hohen Kosten, wenn aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls teure medizinische Maßnahmen für Ihr Haustier notwendig werden.

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