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Wie berechne ich die Quadratmeter-Anzahl richtig?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Hausratversicherungen bieten ihren Neukunden zur Berechnung der Versicherungsprämie zwei Berechnungsmöglichkeiten an: die pauschale Berechnung und die genaue Berechnung. Viele Versicherungskunden entscheiden sich für die erste Variante und lassen den Wert ihres Hausrats pauschal bestimmen – Orientierungsgröße ist hierbei die Quadratmeter-Zahl der Gesamtwohnfläche. Welche Vorteile und welche Nachteile hat diese Wohnflächenberechnung? Und welche Räumlichkeiten werden dabei berücksichtigt?

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der Berechnung der Quadratmeterzahl für die Hausratversicherung wird die Gesamtfläche der im Haus oder in der Wohnung genutzten Räumlichkeiten berücksichtigt.
  • Der Vorteil bei der Berechnung über die Quadratmeter-Anzahl liegt darin, dass der Versicherte seinen Hausrat nicht schätzen muss.
  • Der Nachteil ist, dass Besitzer von großen Häusern/Wohnungen mit wenig Besitz eine zu hohe Versicherungssumme zahlen. Eigentümer oder Mieter von kleinen Häusern/Wohnungen mit viel Besitz könnten bei dieser Berechnung hingegen unterversichert sein.

Hausratversicherung und Quadratmeter-Anzahl in diesen Räumen berechnen

Um die Quadratmeterzahl für die Hausratversicherung richtig zu berechnen, wird die Gesamtfläche der im Haus oder in der Wohnung genutzten Räumlichkeiten berücksichtigt. Hier kommt es auf die korrekten Innenmaße der einzelnen Räume an. Die Innenwände werden nicht in die Berechnung mit einbezogen. Für Wohnflächen, die unter einer Dachschräge liegen, wurde früher nur eine Teilfläche berechnet – diese Berechnungsweise ist heute nicht mehr üblich, stattdessen wird die tatsächliche Gesamtfläche unter den Dachschrägen mit einbezogen.

Bei der Rechnung geht der Haus- oder Wohnungsbesitzer von Raum zu Raum, um die Quadratmeterzahl der Wohnfläche zu erfassen – und zwar, sofern vorhanden, in den folgenden Räumen:

  • Küche
  • Esszimmer
  • Wohnzimmer
  • Schlafzimmer
  • Hausflur
  • Bad
  • WC
  • Arbeitszimmer
  • Keller
  • Dachboden

Viele Haus- oder Wohnungsbesitzer und Mieter ziehen bei der Berechnung der Quadratmeterzahl nur die von ihnen am häufigsten genutzten Räumlichkeiten mit in die Berechnung ein. Dabei vergessen sie oft, dass sie auch solche Räume aufzählen und berechnen sollten, die nur gelegentlich – beispielsweise zu Hobbyzwecken – genutzt werden.

Die folgenden Räumlichkeiten zählen zu den am häufigsten vergessenen, aber für die Wohnflächenberechnung relevanten Räumen:

  • Wintergarten
  • Garage
  • Eingangsdiele
  • ausgebauter Partyraum im Keller
  • Arbeitsräume und Hobbyräume

Die Versicherten dürfen aber nicht sämtliche Wohnflächen ihres Eigenheims in die Berechnung einfließen lassen. Die folgenden Bereiche werden bei der Berechnung der Quadratmeterzahl für die Hausratversicherung nicht berücksichtigt:

  • Balkone und Terrassen
  • Herkömmliche Kellerräume (Partyräume sind eine Ausnahme)
  • Treppen
  • Speicher und Bodenräume

Quadratmeter-Anzahl der Hausratversicherung berechnen: Der Vorteil

Der Vorteil bei der Berechnung der Quadratmeter-Anzahl besteht darin, dass der Versicherte seinen Hausrat nicht schätzen muss. Das gilt vor allem bei Hausbesitzern oder Mietern, die über einen großen Hausrat verfügen, als zeit- und arbeitsintensiv. Bei der Wohnflächenberechnung lässt der Versicherte stattdessen seine Versicherungssumme anhand eines von der Versicherung festgelegten Richtwertes bestimmen. Dieser Richtwert orientiert sich an der jeweiligen berechneten Quadratmeterzahl und liegt in der Regel zwischen 500 Euro und 750 Euro.

Beispiel: Beträgt die Wohnfläche einer Wohnung 50 Quadratmeter und setzt die Hausratversicherung eine Versicherungssumme von 500 Euro pro Quadratmeter an, beträgt die Versicherungssumme 25.000 Euro.

Quadratmeter-Anzahl der Hausratversicherung berechnen: Der Nachteil

Der Nachteil an der pauschalen Berechnung der Quadratmeterzahl für die Hausratversicherung: Der Versicherte könnte eine zu hohe Versicherungssumme zahlen. Das ist vor allem bei Besitzern oder Mietern von großen Häusern der Fall, die einen vergleichsweise eher kleinen Hausrat besitzen. Ebenso gilt diese Berechnung als nachteilig für Wohnungsbesitzer, die über sehr wertvolle Möbel oder Sammelstücke verfügen, für die eigentlich einen höheren hohen Versicherungssatz angemessen wäre. In diesen Fällen ist eine alternative Berechnung – also eine genaue Berechnung – sinnvoll.

Hausratversicherung mit Unterversicherungsverzicht

Im Zusammenhang mit der pauschalen Berechnung vereinbart der Versicherte häufig noch einen Unterversicherungsverzicht. Damit erklärt der Versicherer, dass er im Schadenfall auf eine Prüfung der Versicherungssumme und der Anrechnung einer Unterversicherung verzichtet. Ohne diese Vereinbarung würde das Versicherungsunternehmen für anfallende Schäden mitunter nur anteilig zahlen. Haben Kunden beispielsweise durch die pauschale Berechnung lediglich 70 Prozent vom Wert ihres Eigentums versichert, zahlt der Versicherer auch nur 70 Prozent der Schadenssumme, selbst wenn die gesamte Schadenssumme unter der maximalen Versicherungssumme liegt. Besteht allerdings ein Unterversicherungsverzicht, übernimmt die Hausratversicherung sämtliche Schäden bis zur vereinbarten maximalen Versicherungssumme.