Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Greift die Hausratversicherung bei Bettwanzenbefall?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Die Frage nach Bettwanzenbefall in der Hausratversicherung mag im ersten Moment nicht ganz so relevant klingen. Doch treten Bettwanzen wieder verstärkt in Deutschland auf. Hintergrund ist, dass sie aus anderen Ländern eingeschleppt werden. Ist das Schlafzimmer erst einmal von Bettwanzen befallen, hilft meist nur ein Kammerjäger. Wer trägt aber die Kosten dafür?

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Plage durch Bettwanzen nimmt in Deutschland wieder zu. Hauptursache ist das Einschleppen aus dem Ausland.
  • Die Hausratversicherung übernimmt die Kosten für die Dekontamination nur im Rahmen des Haus- und Wohnungsschutzbriefes.
  • Liegt die Beseitigung des Ungeziefers beim Vermieter, kann dieser sich durch einen gesonderten Einschluss in der Wohngebäudeversicherung gegen die Kosten absichern.
  • Der Mieter trägt jedoch die Sorgfaltspflicht, die Wohnung frei von Ungeziefer zu halten.

Wer trägt die Kosten für den Kammerjäger – Mieter oder Vermieter?

Der Vermieter ist verpflichtet, die Wohnung bei Übergabe in einem sauberen Zustand zu übergeben. Das bedeutet auch, dass er dafür Sorge zu tragen hat, dass die Räumlichkeiten frei von Ungeziefer sind. Dazu zählen Bettwanzen, Flöhe, Ameisen, Mäuse oder auch Rattenbefall. Wird die Wohnung durch Ungeziefer in großem Maße beeinträchtigt, muss der Mieter dies dem Vermieter oder Verwalter melden.

Allerdings hat auch der Mieter eine Sorgfaltspflicht. Er muss daher Ungezieferbefall vermeiden. Tauchen in der Wohnung Ameisen, Silberfischchen oder nur eine Maus auf, ist es Sache des Mieters, diese zu entsorgen.

Bei Bettwanzen muss der Kammerjäger ran

Bei Bettwanzen handelt es sich um eine Plage, deren Folgen nach einem Biss bei dem Betroffenen von „unangenehm“ bis zu schweren allergischen Störungen reichen können. Wurden Räume von Bettwanzen befallen, muss der Kammerjäger beauftragt werden. Neben der Nutzung von chemischen Mitteln gegen das Ungeziefer müssen Betten und Schränke auseinandergebaut werden, diese gesäubert und Ritze mit Silikon geschlossen werden.

Der Stundensatz eines Kammerjägers bewegt sich in der Regel zwischen 100 Euro und 200 Euro. In der Regel sind dies auch die Kosten, die auf den Betroffenen zukommen. Bei aufwendigeren Tätigkeiten muss der Bewohner allerdings dann auch mit höheren Aufwendungen rechnen.

Selbst wenn sich der Bettwanzenbefall nur durch kleine rote Punkte morgens auf der Haut bemerkbar macht, muss der Mieter oder Vermieter Abhilfe schaffen. Bei selbst genutztem Wohneigentum liegt die Verantwortlichkeit auf der Hand.

Wann bietet die Hausratversicherung eine Kostenübernahme?

Der Einsatz eines Kammerjägers ist teuer. Nicht alle Hausratversicherungen schließen diese Kostenübernahme ein. Wenn, besteht die Möglichkeit, diese durch einen sogenannten Haus- und Wohnungsschutzbrief einzuschließen. Dieser Schutzbrief übernimmt die Aufwendungen für unterschiedliche Dienstleistungen rund um das Haus oder die Wohnung. Bettwanzen, Mäuseplage oder Rattenbefall lassen sich nie ausschließen.

Der Schutzbrief leistet bei Ungezieferbefall allerdings nicht in unbegrenzter Höhe. Die Kosten für den Kammerjäger werden in den meisten Fällen bis zu einem Betrag von 500 Euro übernommen.

Wie sieht es für den Vermieter aus?

Ist es am Ende Sache des Vermieters, der Ungezieferplage Einhalt gebieten zu lassen, wird dieser vermutlich einen Blick in die Police zur Wohngebäudeversicherung werfen. Hier gilt das Gleiche wie bei der Hausratversicherung. Im Standardvertrag sind die Kosten für die Bekämpfung von Ungeziefer nicht vorgesehen. Allerdings bieten einige Versicherer auch bei der Wohngebäudeversicherung die Möglichkeit, Ungezieferbefall als gesondertes Risiko gegen eine Mehrprämie einzuschließen. Wer als Mieter oder Eigentümer Befürchtungen hat, von Ungeziefer, speziell von Bettwanzen, heimgesucht zu werden, sollte einen Blick in seine Versicherungsscheine werfen und das Risiko gegebenenfalls nachträglich einschließen.

Wie kann man Bettwanzenbefall vermeiden?

Ein häufiger Infektionsherd sind Hotelzimmer. Bettwanzen nisten sich unbemerkt im Koffer ein und werden auf diese Art als unerwünschtes Souvenir nach Hause mitgebracht. Zunächst sollte der Koffer möglichst weit vom Bett verstaut werden.

Ein erster Blick zeigt, ob möglicherweise Bettwanzen im Zimmer vorhanden sind.

  1. Zum einen lässt sich dies anhand kleiner dunkler Punkte, dem Kot der Tiere, auf dem Bettrahmen feststellen.
  2. Zum anderen strömen Bettwanzen durch ihre Drüsen einen leicht süßlichen Geruch aus.

Die Tiere selbst sind maximal sechs Millimeter groß, platt, bräunlich und haben sechs Beine. Sie gerade auf dunkler Bettwäsche ausfindig zu machen, wird schwierig. In der Regel nisten sie sich in der Nähe des Bettes oder im Bettgestell ein.

Haben Sie einen Befall mit Bettwanzen entdeckt, sollen Sie sofort die Hotelleitung informieren und ein anderes Zimmer verlangen. Wieder zu Hause angekommen, empfiehlt es sich, Koffer und andere Gepäckstücke gründlich auf Bettwanzen zu untersuchen. Das Umweltbundesamt rät, das Gepäck zuerst in der (trockenen) Badewanne zu lagern. Fliehende Tiere sehen Sie auf dem weißen Untergrund besonders gut. Die Wanne verhindert außerdem, dass sich die Schädlinge verstecken können. Ein weißes Laken auf der Terrasse dürfte ähnlich nützlich sein, zumindest um die Bettwanzen ausfindig zu machen. Keinesfalls sollten Sie Ihre Koffer gleich nach der Ankunft ins Schlafzimmer tragen.